Drucksache 16/644 01. 12. 2011 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Marcel Hürter, Carsten Pörksen und Peter Wilhelm Dröscher (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Uranbelastung von Trinkwasser Die Kleine Anfrage 427 vom 9. November 2011 hat folgenden Wortlaut: Die Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom 3. Mai 2011 ist am 1. November 2011 in Kraft getreten. Hierin wird ein Grenzwert für Uran im Trinkwasser von 0,010 Milligramm (= 10 Mikrogramm) festgelegt. Umweltorganisationen hatten im Rahmen der Novelle sogar Höchstwerte für Uran im Trinkwasser von zwei Mikrogramm pro Liter gefordert. Dies ist der Grenzwert, der auch für Säuglingsnahrung gilt. In Rheinland-Pfalz werden im Landesuntersuchungsamt Trinkwasserproben aus großen Wasserversorgungsanlagen auf Uran untersucht und regelmäßig veröffentlicht. Dies gilt für Wasserversorgungsanlagen, die im Durchschnitt mehr als 1 000 m3 Wasser pro Tag abgeben oder für mehr als 5 000 Menschen Wasser bereitstellen. Am 28. Oktober 2011 wurde in Windesheim eine Aufbereitungsanlage zur Uranentfernung und Teilentsalzung offiziell in Betrieb genommen. In der Vergangenheit waren in der Region Windesheim erhöhte Uranwerte im Trinkwasser festgestellt worden. Uran ist in geringen Konzentrationen im Gestein enthalten und wird in das Grundwasser ausgewaschen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Uranbelastung von Trinkwasser in Rheinland-Pfalz? 2. Wie hat sich die Uranbelastung von Trinkwasser in den letzten Jahren entwickelt? 3. Wo ist bislang im Land eine erhöhte Uranbelastung im Trinkwasser aufgetreten? 4. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über Uranbelastungen von Trinkwasser bei kleineren Wasserversorgungsanlagen im Land vor, insbesondere in Regionen, in denen bei großen Wasserversorgungsanlagen erhöhte Uranwerte festgestellt wurden? 5. Welche Ursachen sieht die Landesregierung im Auftreten von regional höheren Werten? 6. Wie bewertet die Landesregierung die Uranbelastungen von Trinkwasser an der Nahe, im Hunsrück und im Soonwald? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 1. Dezember 2011 wie folgt beantwortet: Mit Inkrafttreten der geänderten Trinkwasserverordnung (TrinkwV) zum 1. November 2011 wird ein Grenzwert für Uran im Trinkwasser festgelegt. Mit 0,010 Milligramm (= 10 Mikrogramm) pro Liter bietet er allen Bevölkerungsgruppen ein hohes Schutzniveau . Die Aufnahme des Urangrenzwertes in die TrinkwV verpflichtet die Wasserversorgungsunternehmen, das abgegebene Trinkwasser auf Uran zu untersuchen und ermöglicht den für die Trinkwasserüberwachung zuständigen Gesundheitsämtern, bei Überschreitungen des Grenzwertes Maßnahmen anzuordnen. Die Landesregierung hatte bereits im Vorfeld der Novellierung der TrinkwV die öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen und Gesundheitsämter aufgefordert, das Trinkwasser auf Uran zu untersuchen und bei Überschreiten des damaligen Leitwertes des Umweltbundesamtes von 10 Mikrogramm pro Liter geeignete Maßnahmen zur Reduzierung des Urangehaltes zu treffen. Von Seiten der Wasserversorgungsunternehmen wurden daraufhin Anlagen zur Uranentfernung geplant bzw. errichtet und mit wasserwirtschaftlichen Mitteln des Landes gefördert. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 9. Dezember 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/644 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 1 und 2: Erhöhte Uranwerte im Trinkwasser in Rheinland-Pfalz sind geogen bedingt und auf wenige Trinkwassergewinnungsgebiete beschränkt , in denen uranhaltige Minerale bzw. Vererzungen im Gesteinsuntergrund vorkommen (siehe Antwort zu Frage 5). Nach den bisher bekannten Untersuchungsergebnissen weisen etwa ein Prozent der insgesamt 909 Versorgungsgebiete in Rheinland-Pfalz Uranwerte über dem neuen Grenzwert auf. Wie bei allen geogenen Parametern sind auch für Uran in den zur Trinkwassergewinnung verwendeten Rohwässern und damit auch im Trinkwasser über die Jahre relativ konstante Gehalte zu erwarten, sofern keine Aufbereitung erfolgt. Erhöhte Uranwerte können durch entsprechende Vermischung mit gering belasteten Wässern und durch Behandlung des Rohwassers mit Ionenaustauschverfahren vermindert werden. Zu Frage 3: Erhöhte Uranwerte in Trinkwässern finden sich in Teilen des Saar-Nahe-Berglandes, insbesondere im Raum Bad Kreuznach, vereinzelt in der Rheinhessischen Schweiz sowie im Gebiet des Donnersberges. Erhöhte Einzelwerte liegen zudem in der Wittlicher Senke und im Bitburger Land vor. Zu Frage 4: Konkrete Erkenntnisse über erhöhte Uranwerte im Trinkwasser kleiner Wasserversorgungsanlagen, insbesondere in Regionen, in denen bei größeren Wasserversorgungsanlagen erhöhte Uranwerte festgestellt wurden, liegen der Landesregierung nicht vor. Zu Frage 5: Regional erhöhte Uranwerte im Trinkwasser finden sich insbesondere in den Rotliegend-Festgesteinen des Saar-Nahe-Berglandes und als Einzelfund auch im Bereich der Wittlicher Senke (ebenfalls Rotliegend) sowie im Zentralteil des Bitburger Landes (Muschelkalk ). Sie sind geogen bedingt, da diese Gesteinsformationen uranhaltige Minerale bzw. Vererzungen aufweisen können. Zu Frage 6: Im Soonwald (Quarzit) sind keine erhöhten Uranwerte des Trinkwassers zu erwarten, ebenso nicht in den Devonischen Schiefern des Hunsrücks. Erhöhte Uranwerte im Trinkwasser „an der Nahe“ sind aufgrund der Rotliegend-Gesteine geogenen Ursprungs (siehe Antwort zu Frage 5). Ulrike Höfken Staatsminister