Drucksache 16/656 05. 12. 2011 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Martin Brandl und Christine Schneider (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Maßnahmen zur Berufsorientierung Die Kleine Anfrage 433 vom 10. November 2011 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen zur Berufswahl und Berufsausbildung (BO-Maßnahmen) bieten die Agenturen für Arbeit derzeit an? 2. Wie viele Personen haben diese in der Südpfalz im Jahr 2010 genutzt? 3. In welcher Höhe und von welchem Träger sind dafür Mittel aufgewendet worden? 4. Inwiefern sind Änderungen bezüglich Umfang und Finanzierung der BO-Maßnahmen geplant? 5. Inwiefern plant die Landesregierung, BO-Maßnahmen mitzufinanzieren? 6. Welches ist die Begründung dafür? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 5. Dezember 2011 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Bundesagentur für Arbeit hat nach § 33 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch den gesetzlichen Auftrag, Berufsorientierung zur Vorbereitung der Jugendlichen auf die Berufswahl zu betreiben. Sie ist flächendeckend mit einem Berufsorientierungsangebot vertreten . Zu den Aktivitäten der Arbeitsagenturen gehören personale, mediale und vertiefende Angebote. Nach Angaben der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit lässt sich das Angebot in „Allge meine Berufsorientierung“ (§ 33 S. 1 und 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch), „Vertiefte Berufsorientierung“ (§ 33 S. 3 bis 5 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch) und in Maßnahmen der „(erweiterten) vertieften Berufsorientierung“ unterteilen (§ 421 q des Dritten Buches Sozialgesetzbuch). Im Rahmen der allgemeinen Berufsorientierung verpflichten sich die Arbeitsagenturen, in allgemeinbildenden Schulen für jede Schulklasse oder Jahrgangsstufe Schulbesprechungen in der Schule mit einem Gesamtumfang von zwei Schulstunden und eine Schulbesprechung im BiZ/BiZmobil verbindlich anzubieten. Inhalte dieser angebotsorientierten Form sind vorrangig die Vorstellung der Berufsberatung mit Dienstleistungsangebot einschließlich der Selbstinformation, die allgemeine Informationsvermittlung über die Situation auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und im Hochschulbereich sowie die Darstellung spezifischer Arbeitskräftebedarfe (zum Beispiel in den MINT-Berufen), die Bearbeitung wichtiger Aspekte der Berufs- beziehungsweise Studienwahl, die Vorstellung wichtiger Termine im Berufswahlprozess, die Einbindung von Eltern, Lehrern und Kooperationspartnern, insbesondere für junge Menschen mit Behinderung oder in besonderen Lebenssituationen, die Entwicklung potenzialorientierter Ausbildungsund Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen mit Behinderung im allgemeinen Arbeitsmarkt und die Darstellung finanzieller Hilfen. Im Rahmen der vertieften Berufsorientierung können Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen zur Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung gefördert werden. Die Maßnahmen können bis zu vier Wochen dauern und sollen Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. Januar 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/656 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode regelmäßig in der unterrichtsfreien Zeit durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass sich Dritte (Länder, Kommunen, Träger, Stiftungen ) mit mindestens 50 Prozent an der Förderung beteiligen. Gleiches gilt für die (erweiterte) vertiefte Berufsorientierung, in deren Rahmen bis zum 31. Dezember 2013 Berufsorientierungsmaßnahmen über einen Zeitraum von vier Wochen hinaus und außerhalb der unterrichtsfreien Zeit durchgeführt werden können. Zu 2.: Nach Angaben der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit liegen hierzu keine konkreten Daten vor, da Berufsorientierung von den Berufsberatern der Agenturen für Arbeit ab den 8. Klassen flächendeckend in allen allgemeinbildenden Schulen, in Förderschulen und Gymnasien der Südpfalz angeboten wird und daher keine Daten zu den Klassengrößen erfasst werden. Elternveranstaltungen kommen noch hinzu. Zu 3.: Die flächendeckende allgemeine Berufsorientierung wird von der Bundesagentur für Arbeit kostenlos angeboten und durch die Personalressourcen der einzelnen Agenturen für Arbeit abgedeckt. Für die Maßnahmen und Projekte der erweiterten vertieften Berufsorientierung werden folgende Mittel aufgewendet: Praxistag Gesamtbudget: 7,8 Mio. Euro Finanzierungsanteil der BA: 2,3 Mio. Euro Das Projekt Praxistag wurde ab dem Schuljahr 2008/2009 in Form von Anrechnungsstunden für Lehrkräfte durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur mit bislang 5,5 Mio. Euro unterstützt. KÜM – Kooperatives Übergangsmanagement Gesamtbudget: 12,5 Mio. Euro Finanzierungsanteil der BA: 6,1 Mio. Euro Das Projekt KÜM – Kooperatives Übergangsmanagement – wurde ab dem Schuljahr 2007/2008 in Form von Anrechnungsstunden für Lehrkräfte mit 2,9 Mio. Euro unterstützt. Weitere Finanzierungsanteile werden von den Ländern Hessen und Baden-Württemberg getragen. Keine(r) ohne Abschluss – KoA Gesamtbudget: 2,3 Mio. Euro Finanzierungsanteil der BA: 0,3 Mio. Euro Für das Projekt „Keine(r) ohne Abschluss“ wurden bisher vom Land circa 2 Mio. Euro zur Finanzierung von Lehrerwochen stunden und für die wissenschaftliche Begleitung bereitgestellt. Arbeitsmarktpolitische Projekte zur erweiterten vertieften Berufsorientierung (2007 bis 2012) Gesamtbudget: 11,0 Mio. Euro Bundesagentur für Arbeit: 5,5 Mio. Euro Europäischer Sozialfonds des Landes Rheinland-Pfalz (ESF) und arbeitsmarktpolitische Mittel des Landes Rheinland-Pfalz: 5,5 Mio. Euro Differenziertere Angaben zur Höhe der Mittel für die Südpfalz sind nicht möglich. Zu 4.: Im Rahmen der Instrumentenreform bleibt das Engagement der Bundesagentur für Arbeit im Bereich der Berufsorientierung unangetastet . Die besonderen Bedürfnisse schwerbehinderter Schülerinnen und Schüler sowie von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf sollen jedoch bei der Ausgestaltung der Maßnahmen stärker berücksichtigt werden. Nach Angaben der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit sind im Bereich der allgemeinen Berufsorientierung , die mit umfangreichen Personalressourcen der Agenturen für Arbeit umgesetzt wird, keine Änderungen am Umfang geplant. Es wird auch weiterhin das flächendeckende Angebot für alle Schulen geben. Die Angebote „Praxistag“, „Keine(r) ohne Abschluss“ und „KÜM-Kooperatives Übergangsmanagement“ sind bis Ende Juli 2012 bewilligt. Für den „Praxistag“ und „Keine(r) ohne Abschluss“ ist eine Verlängerung geplant oder wird zurzeit geprüft. 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/656 „KÜM-Kooperatives Übergangsmanagement“ soll nach fünf Jahren nicht fortgeführt werden. Bei den „Arbeitsmarktpolitischen Projekten zur erweiterten vertieften Berufsorientierung“ sind keine Änderungen am Umfang geplant. Zu 5. und 6.: Der Berufsorientierung kommt aus Sicht der Landesregierung auch weiterhin eine hohe Bedeutung zu, die sie bereits 2009 mit der „Rahmenvereinbarung zur Berufswahlvorbereitung und Studienorientierung“ deutlich hervorgehoben hat. Berufsorientierung leis - tet einen wichtigen Beitrag beim Übergang von der Schule in Ausbildung, indem sie den jungen Menschen ein größeres Berufswahlspektrum eröffnet, sie vermittelt Kenntnisse über Berufe und ermöglicht so eine passgenauere Berufswahl (Abbruchvermeidung ) und kann dazu beitragen, Berufe, in denen hohe Bedarfe bestehen wie beispielsweise zurzeit in den Gesundheits- und Sozialberufen oder den MINT-Berufen, zu bewerben. Daher ist geplant, das hohe Engagement der Landesregierung weiter auszubauen. Die Landesregierung finanziert mit der Bundesagentur für Arbeit die Projekte Praxistag und „Keine(r) ohne Abschluss“ – KoA. Ein weiterer Ausbau beider Projekte ist geplant. Im Zuge der Umsetzung der Rahmenvereinbarung zur Berufswahlvorbereitung und Studienorientierung ist ein flächendeckender Ausbau des Praxistages bis zum Jahr 2014 an allen Schulen mit dem Bildungsgang Berufsreife projektiert. Das Projekt „Kooperatives Übergangsmanagement Schule-Beruf“ – KÜM läuft vereinbarungsgemäß mit dem Schuljahr 2011/2012 aus. Die Landesregierung wird im Jahr 2012 auch ihr Engagement im Rahmen der arbeitsmarktpolitischen Projekte zur erweiterten vertieften Berufsorientierung aufrechterhalten. Das Land Rheinland-Pfalz hat darüber hinaus ein eigenständiges umfangreiches Engagement im Bereich der Berufsorientierung, das ohne die Bundesagentur für Arbeit finanziert wird. Im Bereich der präventiven Jugendarbeitsmarktpolitik werden beispielsweise seit dem Jahr 2005 über 30 Job-Füxe aus arbeitsmarktpolitischen Mitteln des Landes und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds in Rheinland-Pfalz (ESF) gefördert. In Vertretung: Jacqueline Kraege Staatssekretärin 3