Drucksache 16/660 05. 12. 2011 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. Dezember 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Bewachung der Liegenschaften der Bereitschaftspolizei Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 440 vom 14. November 2011 hat folgenden Wortlaut: Aktuell gibt es Planungen, die Liegenschaften der Bereitschaftspolizei in Rheinland-Pfalz nicht mehr durch eine private Sicherheitsfirma bewachen zu lassen, sondern durch Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Ist es richtig, dass der Vertrag mit der privaten Sicherheitsfirma zum 31. Dezember 2011 gekündigt wurde, wenn ja, warum? 2. Wie soll die Bewachung der Liegenschaften der Bepo ab dem 1. Januar 2012 erfolgen? 3. Stimmt es, dass zukünftig die Liegenschaften durch Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte bewacht werden sollen? 4. Wenn ja, wie viele Polizeibeamtinnen/Polizeibeamte werden dann zukünftig für die Bewachung der Liegenschaften der Bepo benötigt (bitte nach den Liegenschaften aufschlüsseln)? 5. Wo sollen die Polizeibeamtinnen/Polizeibeamte für den Wachdienst abgezogen werden bzw. aus welchen Einheiten/Dienst- stellen sollen diese gestellt werden? 6. Was soll durch diese Maßnahme (Bewachung durch Polizeibeamte) eingespart werden? 7. Stimmt die Landesregierung mir zu, dass hochqualifizierte und studierte Polizeibeamtinnen/Polizeibeamte besser in der Fläche z. B. im Wechselsichtdienst oder in anderen Einsatzmaßnahmen eingesetzt werden sollten anstatt zur Bewachung von Liegenschaften ? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 3. Dezember 2011 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Mit der privaten Sicherheitsfirma wurde einvernehmlich ein Aufhebungsvertrag mit Wirkung zum 31. Dezember 2011 geschlossen . Hintergrund war eine Preisanpassungsforderung der beauftragten Sicherheitsfirma, der auf Grundlage des bestehenden Vertrages aus vergaberechtlichen Gründen nicht entsprochen werden konnte, sondern eine Neuausschreibung erfordert hätte. Zu den Fragen 2 bis 5 und 7: Für die Fortsetzung des Sicherungsdienstes nach dem 31. Dezember 2011 sind folgende Rahmenbedingungen zu berücksichtigen: Zur Gewährleistung der operativen Unterstützungsaufgaben der Bereitschaftspolizei ist der Einsatz von uneingeschränkt dienstfähigen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im Sicherungsdienst auf ein absolutes Mindestmaß zu beschränken. Um diesen Einsatz von uneingeschränkt dienstfähigen Polizeibeamtinnen und -beamten so gering wie möglich zu halten, sollen im Rahmen der individuellen Verwendungsmöglichkeiten bevorzugt Tarifpersonal sowie eingeschränkt dienstfähige Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte zum Einsatz kommen. Eine arbeitsteilige Kombination unter Einbeziehung privater Sicherheitsanbieter wird angestrebt. Drucksache 16/660 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Bereitschaftspolizei erstellt aktuell eine Konzeption, die den oben angegebenen Rahmenbedingungen Rechnung trägt und zudem technische Sicherungsmaßnahmen sowie die Aufgabe des Standortes Schifferstadt einbezieht. Zurzeit kann deshalb noch keine exakte Aussage zum zukünftigen personellen Zuschnitt getroffen werden. Zu Frage 6: Der Verzicht auf eine Bewachung der Liegenschaften der Bereitschaftspolizei durch eine externe Sicherheitsfirma verringert die Ausgaben im Bereich des Sachhaushalts bezogen auf den bisherigen Bewachungsvertrag um 1 230 000 € jährlich. Roger Lewentz Staatsminister