Drucksache 16/661 05. 12. 2011 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. Dezember 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Axel Wilke (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Neubau einer Kfz-Werkstatt für Einsatzfahrzeuge der Bereitschaftspolizei Die Kleine Anfrage 437 vom 11. November 2011 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wo werden die Fahrzeuge der Einsatzhundertschaft Schifferstadt der Bereitschaftspolizei und der Polizeieinheiten des PP Rhein- Pfalz (Polizeiinspektionen, Kriminalinspektionen etc.) derzeit gewartet und repariert? 2. Welche Planungen bestehen für einen Neubau einer Kfz-Werkstatt am Standort Schifferstadt der Bereitschaftspolizei? 3. Woraus ergibt sich die Notwendigkeit dieses Neubaus? 4. Ist die Landesregierung bzw. ist der LBB für die Umsetzung bereits vertragliche Bindungen eingegangen, wurden bspw. bereits Aufträge erteilt? 5. Welche über die Betreuung der Fahrzeuge der Bereitschaftspolizei hinausgehende Aufgaben soll diese Werkstatt erfüllen? 6. Wie lange ist der Betrieb der bestehenden Kfz-Werkstatt der Polizei in Neustadt/Weinstraße gesichert? 7. Verfügt die Landesregierung über alternative Standorte für den Fall, dass ein Neubau in Schifferstadt nicht erfolgen sollte? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 2. Dezember 2011 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die 35 Fahrzeuge der 13. Bereitschaftspolizeihundertschaft in Schifferstadt werden durch die Polizeikraftfahrzeugwerkstatt der Bereitschaftspolizei am Standort der 1. Bereitschaftspolizeiabteilung in Enkenbach-Alsenborn instand gehalten. Fahrzeuge des Polizeipräsidiums Rheinpfalz werden überwiegend von der Polizeikraftfahrzeugwerkstatt in Neustadt betreut. Lediglich die Wartung und Instandsetzung der Fahrzeuge des Polizeipräsidiums Rheinpfalz, die bei der Polizeiautobahnstation Watten heim und bei der Polizeiinspektion Grünstadt stationiert sind, obliegt der Werkstatt in Enkenbach-Alsenborn Zu Frage 2: Die Planungen wurden eingestellt und werden nicht weiter verfolgt. Zu Frage 3: Die sanierungsbedürftige sowie funktional und strukturell nicht mehr den Anforderungen entsprechende Polizeikraftfahrzeugwerkstatt in der LBB-Liegenschaft in Neustadt lässt sich nicht mehr wirtschaftlich sanieren. Die Werkstatt, die Bestandteil des derzeitigen polizeilichen Werkstättenkonzepts ist, wäre bei dessen Fortführung an einem anderen Standtort neu zu errichten. Im Rahmen der Optimierung der rheinland-pfälzischen Polizei steht jedoch auch das Werkstättenkonzept auf dem Prüfstand. Unter Federführung der Direktion der Bereitschaftspolizei wird – auch unter Einspargesichtspunkten – untersucht, ob eine Neuordnung der Instandhaltung der Polizeifahrzeuge wirtschaftlich geboten und taktisch vertretbar ist. Das Ergebnis dieser Untersuchung bleibt abzuwarten. Drucksache 16/661 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Auf Basis der HU-Bau ist der Antrag auf Zustimmung nach § 83 LBauO aktuell bei der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis in Ludwigshafen in Bearbeitung. Für das Zustimmungsverfahren fallen Gebühren entsprechend der Gebührenordnung an. An freiberuflich Tätige wurden bisher für Gebäudefachplanung, Schadstoffgutachten, Baugrunduntersuchungen, Vermessungsarbeiten und Schallschutzgutachten Vergaben in Höhe von insgesamt ca. 19 000 € vorgenommen. Für Bauleistungen im Rahmen der Voruntersuchungen wurden bisher ca. 1 000 € aufgewendet. Zu Frage 5: Neben den Fahrzeugen der Bereitschaftspolizei Schifferstadt würde der Werkstatt die Betreuung der meisten Fahrzeuge des Polizei - präsidiums Rheinpfalz obliegen. Die Fahrzeuge der Dienststellen, die näher an der Polizeikraftfahrzeugwerkstatt in EnkenbachAlsen born liegen (Grünstadt und Wattenheim), werden weiterhin durch diese Werkstatt betreut. Zu Frage 6: Der Betrieb ist gesichert, solange die arbeitsstättenrechtlichen Bestimmungen dort ohne weitere Investitionen eingehalten werden bzw. bis der Verkauf der Liegenschaft, den der LBB anstrebt, erfolgt ist oder die Werkstatt aufgrund eines neuen Werk stätten - konzepts nicht mehr benötigt wird. Zu Frage 7: Alternative Standorte wurden bislang nicht geprüft, da zunächst das Ergebnis der in der Antwort zur Frage 3 dargestellten Untersuchung abzuwarten ist. Roger Lewentz Staatsminister