Drucksache 16/663 06. 12. 2011 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. Dezember 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Planfeststellungsverfahren zweite Rheinbrücke bei Wörth Die Kleine Anfrage 434 vom 10. November 2011 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Verfahrensschritte sind seit Einleitung des Planfeststellungsverfahrens zur zweiten Rheinbrücke bei Wörth wann ein- geleitet worden? 2. Welche Gutachten sind wann und bei wem in Auftrag gegeben worden? 3. Inwiefern gibt es externe Beteiligte, die zur erfolgreichen Gestaltung des Planfeststellungsverfahrens beitragen können? 4. Wie viele Einsprüche zum Planfeststellungsverfahren wurden in Rheinland-Pfalz und in Baden-Württemberg gemacht? 5. Wie ist der Bearbeitungsstand bei den Einsprüchen? 6. Inwiefern wurden anstehende Verfahrensschritte im Planfeststellungsverfahren zur zweiten Rheinbrücke bei Wörth im Hinblick auf die Entscheidungsfindung der baden-württembergischen Landesregierung wie z. B. den sogenannten „Faktencheck“ ausgesetzt oder verschoben? 7. Wie sieht der weitere Zeitplan, insbesondere hinsichtlich Abschluss des Planfeststellungsverfahrens und Baubeginn, aus? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 5. Dezember 2011 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Entsprechend der Zuständigkeit der rheinland-pfälzischen Straßenbaubehörden beziehen sich die folgenden Antworten auf das rheinland-pfälzische Planfeststellungsverfahren zum Neubau der B 10 n, 2. Rheinbrücke Wörth – Karlsruhe. Zu Frage 1: Das Planfeststellungsverfahren wurde am 29. März 2011 eröffnet. Im Rahmen des dabei vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens wurden die betroffenen Kommunen, die Behörden, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird, sowie die sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Planfeststellungsbehörde beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 8. Juni 2011 aufgefordert. Gleichzeitig wurde nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung die Öffentlichkeitsbeteiligung mit der Auslegung der Antragsunterlagen bei den Verbandsgemeinden Rülzheim und Jockgrim sowie bei der Stadt Wörth durchgeführt. Diese erfolgte in der Zeit vom 26. April bis zum 25. Mai 2011. Einwendungen gegen das Vorhaben konnten bis einschließlich 8. Juni 2011 erhoben werden. Die Beteiligung der anerkannten Naturschutzvereinigungen erfolgte im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung. Die durch das Vorhaben betroffenen nicht ortsansässigen Grundstückseigentümer wurden mit Schreiben vom 29. März 2011 durch individuelle Anschreiben auf die Auslegung der Antragsunterlagen hingewiesen. Nach Vorliegen sämtlicher Stellungnahmen und Einwendungen zum Vorhaben wurden diese dem Landesbetrieb Mobilität Speyer, Projektmanagement Neubau Dahn – Bad Bergzabern, zur Abgabe einer Stellungnahme gegenüber der Planfeststellungsbehörde am 14. Juli bzw. 8. August 2011 übergeben. Drucksache 16/663 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Im Zuge der Erarbeitung der Planfeststellungsunterlagen wurden vom Vorhabenträger mehrere Gutachten in Auftrag gegeben, die Bestandteil der Antragsunterlagen geworden sind. Dazu zählen: Der Fachbeitrag Naturschutz, die Umweltverträglichkeitsuntersuchung, der Fachbeitrag Artenschutz, die FFH- bzw. VogelschutzVerträglichkeitsuntersuchung , jeweils erstellt von der Modus Consult Speyer GmbH in Speyer, das Schadstoffgutachten vom Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG in Karlsruhe, die schalltechnische Untersuchung von Schönhofen Ingenieure in Kaisers - lautern und die Verkehrsprognose von Modus Consult Ulm GmbH in Ulm. Zu Frage 3: Aus der Sicht der Planfeststellungsbehörde sind zwischenzeitlich alle Externen, die zu einer erfolgreichen Gestaltung des Planfeststellungsverfahrens beitragen könnten, bereits umfassend beteiligt worden. Zu Frage 4: Im rheinland-pfälzischen Planfeststellungsverfahren sind insgesamt 492 Einwendungen zu dem Vorhaben erhoben worden, was im Vergleich zu anderen Vorhaben vergleichbarer Größenordnung eher eine geringe Zahl von Einwendungen darstellt. Zu berücksichtigen ist dabei, dass sich von den 492 Einwendungen allein 365 auf die Problematik des vom Bund als Baulastträger abgelehnten Radweges beziehen. Im parallel zum rheinland-pfälzischen Verfahren durchgeführten Planfeststellungsverfahren in Baden-Württemberg wurden insgesamt 626 Einwendungen erhoben. Zu Frage 5: Zu den Einwendungen erarbeitet der Landesbetrieb Mobilität Speyer, Projektmanagement Neubau Dahn – Bad Bergzabern, derzeit die erforderlichen Stellungnahmen. Zu Frage 6: Beim derzeitigen Stand ist es aufgrund des „Faktenchecks“ noch nicht zu einer Verzögerung im rheinland-pfälzischen Planfeststellungsverfahren gekommen. Zu Frage 7: Nach Durchführung des „Faktenchecks“ wurde in der gemeinsamen Kabinettssitzung der Landesregierungen von Baden-Württem - berg und Rheinland-Pfalz am 29. November 2011 die Einsetzung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe unter Federführung der für Verkehr zuständigen Ressorts vereinbart. Die Arbeitsgruppe soll auf der Grundlage des „Faktenchecks“ zeitnah Lösungsvorschläge für eine leistungsfähige Rheinquerung im Raum Karlsruhe/Wörth erarbeiten. Aussagen zum Abschluss des gesamten Planfeststellungsverfahrens und damit auch zum möglichen Baubeginn können derzeit noch nicht getroffen werden. In Vertretung: Jürgen Häfner Staatssekretär