Drucksache 16/666 06. 12. 2011 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. Dezember 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Susanne Ganster (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Schriftwechsel zwischen dem Bundesverkehrsministerium und dem Infrastrukturministerium bezüglich dem vierspurigen B 10-Ausbau und dem Mediationsverfahren Die Kleine Anfrage 442 vom 14. November 2011 hat folgenden Wortlaut: Der Berichterstattung in der Pirmasenser Zeitung vom 12. November 2011 habe ich entnommen, dass es einen Schriftwechsel zwischen dem Bundesverkehrsministerium und dem Infrastrukturministerium Rheinland-Pfalz bezüglich dem B 10-Ausbau und dem Mediationsverfahren zum B 10-Ausbau gegeben haben soll. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Hat es anlässlich des B 10-Ausbaus und des geplanten Mediationsverfahrens einen Schriftwechsel zwischen dem Bundesver- kehrsministerium, vertreten durch Staatssekretär Herrn Bomba, und dem Infrastrukturministerium Rheinland-Pfalz, vertreten durch Staatsminister Herrn Lewentz, gegeben und wann wurde dieser Schriftwechsel dem zuständigen Fachausschuss vorgelegt? 2. Welche Aussagen trifft das Bundesverkehrsministerium zum Vorschlag der Landesregierung, die Querschnittsbreite beim vierspurigen Ausbau von RQ 26 auf RQ 20 zu verringern? 3. Welche Aussage trifft das Bundesverkehrsministerium zum geplanten dreispurigen B 10-Ausbau unter Berücksichtigung modernster Verkehrsleittechnik? 4. Wie beurteilt das Bundesverkehrsministerium die Erfolgsaussichten, dass erneute Gutachten einen dreispurigen Ausbau unter Berücksichtigung modernster Verkehrsleittechnik bzw. einen vierspurigen Ausbau mit Verringerung des Straßenquerschnitts (RQ 26 auf RQ 20) befürworten könnten? 5. Wie beurteilt das Bundesverkehrsministerium das geplante Mediationsverfahren, das mit dem Ziel durchgeführt wird, zu prüfen , ob unter Berücksichtigung neuester Erkenntnisse und Entwicklungen im Bereich moderner Verkehrsleitsysteme zwischen Hauenstein und Landau ein verkehrssicherer dreistreifiger Ausbau oder ein vierstreifiger Ausbau bei deutlicher Verringerung des Straßenquerschnitts (von RQ 26 auf RQ 20) erfolgen kann? 6. Welche Lösungen schlägt das Bundesverkehrsministerium beim vierspurigen B 10-Ausbau vor? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 6. Dezember 2011 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Zum weiteren B10-Ausbau und zum geplanten Mediationsverfahren hat es Schriftwechsel zwischen dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) gegeben . Der Inhalt war Gegenstand der Erörterung in der Sitzung des Landtags am 15. September 2011. Zu den Fragen 2 bis 4 und 6: Nach Auffassung des BMVBS ist das aktuell gültige und bundesweit anzuwenden de Technische Regelwerk zu berücksichtigen. Auf dieser Grundlage und den seinerzeitigen Abstimmungen zwischen Bund und Land erwarte der Bund, dass der Straßenquerschnitt für den Abschnitt zwischen Annweiler und Landau nach RQ 26 bemessen wird. Drucksache 16/666 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Das BMVBS stimmt mit der Landesregierung überein, dass die Flächeninanspruch nahme von Verkehrsinfrastrukturprojekten aus Naturschutz, aber auch aus Wirtschaft lich keitsgründen auf das erforderliche Maß beschränkt werden müsse. Nach Ansicht des BMVBS wurde entsprechend diesem Grundsatz mit dem geplanten RQ 26 im Abschnitt zwischen Annweiler und Landau ein Straßenquerschnitt gewählt, der gegen über den Vorgaben des aktuellen straßenbautechnischen Regelwerkes (RQ 28 bzw. RQ 31) be - reits reduziert sei. Mit einer darüber hinausgehenden Verringerung der Querschnittsbreite, wie z. B. dem RQ 20, ist nach Meinung des BMVBS eine leistungs fähige und verkehrssichere Abwicklung des prognostizierten Verkehrs aufkommens jedoch nicht möglich. Gleiches gilt aus Sicht des BMVBS für einen dreistreifigen Ausbau selbst unter Berücksichtigung moderner Verkehrsleittechnik. Auch wenn der Bund derzeit bezweifelt, dass ein verkehrssicherer Ausbau der B 10 mit einer weiteren Verringerung der Querschnittsbreite oder im Rahmen einer Dreistreifigkeit und unter Einsatz moderner Verkehrsleittechnik möglich ist, wird das Land diese Fragen unter Einbeziehung eventueller verkehrsbehördlicher Anordnungen nochmals einer ingenieurstechnischen Überprüfung unterziehen. Zu Frage 5: Grundsätzlich begrüßt das BMVBS ein über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus gehende Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit insbesondere zur Schaffung einer höheren Akzeptanz von notwendigen Infrastrukturprojekten bei der betroffenen Bevölke - rung. Die Entscheidung hierfür obliege den Ländern im Rahmen der Auf trags verwaltung für die Bundesfernstraßen. Roger Lewentz Staatsminister