Drucksache 16/678 12. 12. 2011 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Ingeborg Sahler-Fesel (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) Die Kleine Anfrage 461 vom 22. November 2011 hat folgenden Wortlaut: Die seit dem Jahr 2005 aus Bundesmitteln geförderte Migrationserstberatung (MEB), die erwachsene Zuwanderer, vor allem die - jenigen, die neu zugewandert sind, berät und begleitet, wird seit 2009 unter der Bezeichnung „Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)“ fortgeführt. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. An wie vielen Standorten in Rheinland-Pfalz wird von welchen Trägern die Migrationsberatung angeboten? 2. Welche Angebote an Betreuung und Unterstützung gibt es? 3. Wie viele Männer und Frauen haben diese Angebote in Anspruch genommen? 4. Werden diese Angebote evaluiert? 5. Wie beurteilt die Landesregierung diese Beratung im Allgemeinen? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 12. Dezember 2011 wie folgt beantwortet: Durch das Zuwanderungsgesetz 2005 wurden erstmals staatliche Integrationsaufgaben im Aufenthaltsgesetz geregelt. So stellt der Bund unter anderem seit 1. Januar 2005 mit der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) ein eigenständiges migrationsspezifisches Beratungsangebot zur Verfügung. Es handelt sich um ein zeitlich befristetes, bedarfsorientiertes, individuelles Grundberatungsangebot; der Zeitraum für die Inanspruchnahme ist grundsätzlich auf drei Jahre begrenzt. Zuständig für die Durchführung ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Das BAMF hat zu den Fragen 1 bis 4 die nachfolgenden Informationen zur Verfügung gestellt. Zu 1.: Im Jahr 2011 wird an 31 Standorten in Rheinland-Pfalz bundesgeförderte MBE angeboten; mit der Durchführung der MBE in Rheinland -Pfalz sind im Jahr 2011 die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege (hier: Arbeiterwohlfahrt, Deutscher Caritasverband, Diakonisches Werk der EKD, Deutsches Rotes Kreuz, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband) sowie der Bund der Vertriebenen beauftragt. Zu 2.: Ziele, Zielgruppen und Aufgabenschwerpunkte der bundesgeförderten MBE sind in den „Förderrichtlinien zur Durchführung einer Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer“ vom 20. Januar 2010 (GMBl. 2010, Nr. 13, Seite 260 ff.) fixiert. Die MBE soll den Integrationsprozess erwachsener Zuwanderinnen und Zuwanderer zeitnah und gezielt initiieren, steuern und begleiten . Dabei verfolgt sie einen ganzheitlichen, an den Ressourcen der Zugewanderten ausgerichteten Integrationsansatz: Haupt- Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. Dezember 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/678 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode berufliche Migrationsberaterinnen und -berater ermitteln auf der Grundlage eines professionellen Fallmanagements den individuellen Unterstützungsbedarf der Zuwanderinnen und Zuwanderer, entwickeln gemeinsam mit diesen realistische Förderpläne und binden sie auf einer festgelegten Zeitschiene aktiv in die Umsetzung der vereinbarten Integrationsmaßnahmen ein. Zu den Auf - gabenschwerpunkten der Migrationsberatung gehört die gezielte Heranführung der Zuwanderinnen und Zuwanderer an das Integrationskursangebot und deren individuelle, bedarfsorientierte Begleitung bis zum erfolgreichen Abschluss eines Integrationskurses . Die Migrationsberatung leistet damit einen wichtigen qualitativen Beitrag dazu, Zuwanderinnen und Zuwanderer zu selbstständigem Handeln in ihrem neuen Lebensumfeld zu befähigen. Zu 3.: Im Jahr 2010 haben in Rheinland-Pfalz folgende Zuwanderinnen und Zuwanderer das Beratungsangebot der bundesgeförderten MBE in Anspruch genommen: Bis Ende 2010 wurden die Statistiken zur bundesgeförderten MBE quartalsweise erstellt; die Ermittlung eines kumulierten Jahreswertes war daher bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich. Mit der schrittweisen Einführung eines IT-gestützten Controllingsystems in der bundesgeförderten MBE zum 1. Januar 2011 wurde die Datenerfassung umgestellt, sodass zukünftig auch ein Jahres - wert generiert werden kann. Zu 4.: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge begleitet das seit dem 1. Januar 2005 sowohl inhaltlich als auch strukturell neu ausgerichtete Beratungsangebot für erwachsene Zuwanderinnen/Zuwanderer gemeinsam mit den Trägerverbänden (Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und Bund der Vertriebenen) kontinuierlich durch angemessene interne Steuerungsmaßnahmen. Nach der endgültigen Einführung des IT-gestützten Controllingsystems wird eine qualitativ verbesserte Erfolgskontrolle der MBE möglich sein. Zu 5.: Die im Zuwanderungsgesetz angelegte bundesgeförderte Migrationsberatung ist – ebenso wie das Angebot an Integrationskursen – ein wichtiges Element zur Unterstützung und zur Förderung der Integration der Migrantinnen und Migranten. Irene Alt Staatsministerin Zeitraum Gesamt Männer Frauen I. Quartal 2010 2 679 1 243 1 436 II. Quartal 2010 2 697 1 186 1 511 III. Quartal 2010 2 280 940 1 340 IV. Quartal 2010 2 516 1 080 1 436