Drucksache 16/684 12. 12. 2011 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. Dezember 2011 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Funk-DSL im Rahmen der Breitbandförderung Die Kleine Anfrage 449 vom 17. November 2011 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Bei wie vielen Projekten sind im Rahmen des Förderprogramms für den Breitbandausbau die Anbieter von Funk-DSL nicht berücksichtigt worden, obwohl der monetäre Zuschussbedarf für ihr Angebot niedriger als der für Wettbewerbsangebote war? 2. Wie viele Anbieter von Funk-DSL sind davon betroffen, je Projekt und insgesamt? 3. Inwiefern bestehen bei der Vergabe Spielräume bei der Bewertung des monetären Zuschussbedarfs? 4. Inwiefern werden diese Spielräume genutzt? 5. Aus welchen Gründen wurden Anbieter von herkömmlichem DSL denen von Funk-DSL vorgezogen, obwohl der monetäre Zuschussbedarf größer war? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 12. Dezember 2011 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Nach Nr. 5 der Verwaltungsvorschrift zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume vom 9. Oktober 2008 sind die Antragsteller verpflichtet, zur Auswahl eines geeigneten Netzbetreibers ein offenes und transparentes Auswahlverfahren durchzuführen . Die Beschreibung der Leistung muss in diesem Auswahlverfahren technologie- und anbieterneutral abgefasst sein. Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage einer Wirtschaftlichkeitsberechnung des Anbieters, aus der der Zuschussbetrag hervorgeht, den der Anbieter zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke für erforderlich hält. Es soll der Anbieter ausgewählt werden, der das wirtschaftlichste Angebot abgibt. Im Falle identischer Spezifikationen erhält das günstigste Angebot den Zuschlag. Zu den Fragen 1 und 2: Im Rahmen der Antragstellung hat der Antragsteller das Ergebnis des Auswahlverfahrens und den Vergabevermerk der Bewilligungsbehörde vorzulegen als Nachweis, dass das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhalten hat. In den Auswahlverfahren bewerben sich Netzbetreiber, die entweder Kabellösung, eine Funklösung oder eine Versorgung per Satellit anbieten. Seitens der Bewilligungsbehörde wird keine Statistik über die Zahl der berücksichtigten bzw. unberücksichtigten DSL-Anbieter geführt. Die nachgefragten Angaben zu Funk-DSL-Anbietern können daher nicht genannt werden. Zu den Fragen 3, 4 und 5: Es besteht kein Spielraum bei der Bewertung des monetären Zuschussbedarfs, da das wirtschaftlichste und nicht das monetär niedrigste Angebot den Zuschlag erhalten muss. In Vertretung: Heike Raab Staatssekretärin