Drucksache 16/685 13. 12. 2011 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Andreas Hartenfels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Umgang mit Klärschlamm Die Kleine Anfrage 450 vom 17. November 2011 hat folgenden Wortlaut: Im Umgang mit Klärschlamm verfolgt das Land seit vielen Jahren eine duale Strategie: Wenn aus Belastungssicht möglich, dann erfolgt eine landwirtschaftliche Verwertung (zur Rückführung des Phosphoranteils), ansonsten eine Verbrennung der Schlammrückstände aus der Abwasserreinigung. Inzwischen gibt es Bemühungen für eine weitere Reinigungsstufe auf Kläranlagen, um u. a. Spurenstoffe aus dem Abwasserstrom zu entfernen. Diese aufwendig aus dem Abwasserstrom zu entfernenden Stoffe werden im Klärschlamm akkumuliert und gelangen somit wieder auf den Acker und zurück in den Wasserkreislauf. Einige Bundesländer haben bereits den Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung (Energie statt Dünger) umgesetzt. Dazu frage ich die Landesregierung: 1. Wie ist die derzeitige Praxis der Klärschlammverwertung in Rheinland-Pfalz ausgedrückt in prozentualen Anteilen der Verwer- tung (landwirtschaftliche Ausbringung, Verbrennung, Vergasung zur Energiegewinnung usw.)? 2. Wie fördert das Land die energetische Nutzung von Klärschlamm wie die Klärschlammvergasung (Forschung, Pilotprojekte, För- dermittel)? 3. Wie ist die Praxis des Transports von Klärschlamm zur weiteren Nutzung (innerhalb der Landesgrenzen sowie Exporte und Im- porte), gibt es dazu Vorgaben und wie werden diese kontrolliert? 4. Sieht die Landesregierung einen weiteren Regelungsbedarf hinsichtlich der Grenzwerte bestimmter Stoffe, um die Unbedenk- lichkeit der Ausbringung von Klärschlamm in der Landwirtschaft zu steigern? 5. Welche Strategie verfolgt die Landesregierung mittelfristig im Umgang mit der Ressource Klärschlamm unter dem Aspekt des Boden- und Gewässerschutzes sowie mit Blick auf die Nutzung des Klärschlamms als Energieressource als auch mit Blick auf das Recycling der Ressource Phosphor im Klärschlamm? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 12. Dezember 2011 wie folgt beantwortet: Die Abwasserreinigung erfolgt in Rheinland-Pfalz auf einem hohen Niveau und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der Gewässer und Böden. Bei der biologischen Reinigung des Abwassers entsteht Klärschlamm, der ordnungsgemäß und schadlos entsorgt wird. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Aufteilung der Entsorgungswege der in Rheinland-Pfalz anfallenden kommunalen Klärschlämme im Jahre 2010 kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: SGD Nord SGD Süd Rheinland-Pfalz % Klärschlammaufkommen (Mg) 44 890 48 863 93 753 100,0 Landwirtschaftliche Verwertung 34 497 25 720 60 217 64,2 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 4. Januar 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/685 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode SGD Nord SGD Süd Rheinland-Pfalz % Sonstige Verwertung/Zwischenlagerung 4 516 1 215 5 731 6,1 Verbrennung 5 877 21 928 27 805 29,7 Deponierung 0 0 0 0 Eine Vergasung (Pyrolyse) von Klärschlamm stellt eine Sonderform einer Monoverbrennung dar, bei der ein verwertbares Gas entsteht . Diese Form der Klärschlammbehandlung findet nach Auskunft der Struktur- und Genehmigungsdirektionen (SGD) in Rheinland -Pfalz im großtechnischen Maßstab derzeit nicht statt. Zu Frage 2: Durch die Förderrichtlinien der Wasserwirtschaftsverwaltung des Landes werden den Kommunen finanzielle Anreize für die Planungen und Investitionen im Bereich der Energieoptimierung und effizienter, innovativer Techniken gegeben. Die Fördermöglichkeiten umfassen den Abwasserstrom selbst und die Klärschlammbehandlung bis zur Trocknung. Auf dieser Basis werden zum Beispiel die Einrichtung und Optimierung von sogenannten Faulungsanlagen mit Biogasverwertung in Blockheizkraftwerken oder Mikrogasturbinen mit Abwärmenutzung gefördert. Zur Klärschlammvergasung wird in RheinlandPfalz derzeit ein Pilotprojekt mit finanzieller Förderung durch die Landesregierung durchgeführt. Weitere Vorhaben mit innovativem Charakter sind in Vorbereitung. Zu Frage 3: Der Transport von Klärschlamm zur Verwertung oder zur Beseitigung ist mit Nachweispflichten verbunden. Im Falle einer beabsichtigten stofflichen Verwertung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen enthält die Klärschlammverordnung des Bundes ein spezielles Nachweisverfahren in Gestalt eines Lieferscheinverfahrens mit Voranzeige und Vollzugsmeldung, das über die Struktur- und Genehmigungs direktionen unter Einbindung der Aufsichts- und Dienstl eistungsdirektion als landwirtschaftlicher Fachbehörde abzuwickeln ist. Während des Transportes hat der Beförderer eine Ausfertigung des Lieferscheines mitzuführen. Bei sonstigen Entsorgungsvorgängen ist in Abhängigkeit zur Art des Klärschlamms und gegebenenfalls erforderlicher behördlicher Anordnungen das Nachweisverfahren nach der Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen durchzuführen. Bei grenzüberschreitenden Verbringungen besteht eine Notifizierungspflicht nach der EG-Abfallverbringungsverordnung, die unter anderem die Erteilung der Zustimmung durch die zuständigen Behörden am Bestimmungs- und am Versandort erfordert. In Rheinland-Pfalz ist die SAM GmbH zuständige Behörde für den Vollzug der Nachweisverordnung und der EG-Abfallverbringungsverordnung . Zu Frage 4: Die landwirtschaftliche Nutzung von Klärschlamm unterliegt sowohl düngemittel- wie abfallrechtlichen Regelungen mit teils unterschiedlichen , teils überschneidenden Vorgaben. Eine Harmonisierung und Fortentwicklung des bestehenden Bundesrechts ist daher unabdingbar. Zur Herstellung gleicher Standards für alle Düngemittel wird eine möglichst umfassende Regelung im Düngerecht angestrebt. Zu Frage 5: Die Landesregierung verfolgt im Umgang mit der Ressource Klärschlamm eine duale Strategie. Die bundesgesetzlichen Vorgaben sehen vor, dass Klärschlämme, deren Schadstoffgehalt unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegt, als Düngemittel landwirtschaftlich verwertet werden können. Belastete Klärschlämme sind einer sicheren Entsorgung durch Verbrennung zuzuführen. Hierbei sollen Klärschlämme vorzugsweise einer Monoverbrennung zugeführt werden. Dadurch besteht die Möglichkeit, den wertvollen, aber nur begrenzt verfügbaren Pflanzennährstoff Phosphat zurückzugewinnen, fossile Energieträger durch Nutzung des energetischen Potenzials des Klärschlamms zu substituieren und organische Schadstoffe weitgehend zu zerstören. Ergänzend hierzu soll die Entwicklung alternativer Verfahren zur technischen Phosphatrückgewinnung vorangetrieben werden. Die Landesregierung unterstützt daher im Rahmen ihrer Möglichkeiten derartige Vorhaben mit dem Ziel, diese Verfahren auf den Stand der Technik zu führen. Die Landesregierung wird darüber hinaus ein Monitoring der Schadstoffgehalte in Klärschlämmen durchführen, um die Verwertungs- und Entsorgungswege zu steuern. In Vertretung: Ernst-Christoph Stolper Staatssekretär