Drucksache 16/687 13. 12. 2011 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 4. Januar 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Wolfgang Reichel (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Personalnot bei der Mainzer Feuerwehr Die Kleine Anfrage 462 vom 23. November 2011 hat folgenden Wortlaut: Der Presse (z. B. Mainzer Rhein-Zeitung vom 15. November 2011) war zu entnehmen, dass bei der Mainzer Berufsfeuerwehr die regelmäßige Wochenarbeitszeit von 48 Stunden aufgrund von unplanbaren Abgängen, wie z. B. Versetzungen zu anderen Dienststellen , nicht eingehalten werden kann. Die Arbeitszeitverordnung von Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2006 sieht jedoch eine 48- Stunden-Woche vor. Kurzzeitige Ausnahmen davon sind möglich, allerdings dürfen diese nicht dauerhaft sein. Daneben war ebenfalls der Presse (z. B. Mainzer Rhein-Zeitung vom 20. August 2011) zu entnehmen, dass es aktuell ein Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz vom 19. August 2011 gibt, dass in Zukunft die Pausen im Einsatzdienst nicht mehr in Bereitschaftszeit – wie in der Vergangenheit praktiziert – gewährt werden können. Aufgrund der bisherigen Regelung war die Verfügbarkeit der Beamten zu Einsätzen der Gefahrenabwehr jederzeit gewährleistet. Die Bereitschaftszeit wurde im Umkehrschluss als Arbeitszeit gewertet. Dies ist nach dem Richterspruch in Zukunft nicht mehr der Fall. Die Pausenzeiten sollen nicht mehr als Arbeitszeit gewertet werden und der Beamte muss sich nicht mehr für Einsätze bereithalten. Ich frage die Landesregierung: 1. Hat die Landesregierung Kenntnisse darüber, welche Regelungen in anderen Bundesländern in Bezug auf Bereitschafts- und Pau- senzeiten gelten und wie diese Regelungen im Einzelnen aussehen? 2. Ist der Landesregierung bekannt, wie in anderen Bundesländern mit dem Personalmangel im Einsatzdienst bei der Feuerwehr, z. B. durch unplanbare Abgänge o. Ä., umgegangen wird? 3. Gibt es dort sogenannte Opt-Out-Lösungen? 4. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass der Dienst bei den Feuerwehren so organisiert sein muss, dass eine Dienstplanung mit qualifiziertem Personal möglich ist und die Kommunen durch nicht umsetzbare Pausenregelungen personell überfordert werden ? 5. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die rheinland-pfälzische Arbeitszeitverordnung so anzupassen, dass unnötige Mehrbelastungen und ein hoher organisatorischer Aufwand zur Einhaltung der Pausenzeiten vermieden werden und Pausenregelungen in Verbindung mit Bereitschaftsdienstzeiten weiterhin möglich sind? 6. Ist der Landesregierung bekannt, dass derzeit Personal der Feuerwehren von anderen Bundesländern abgeworben wird, mit nicht unerheblichen Folgewirkungen für die einzelnen Feuerwehren im Land? 7. Gibt es darüber verlässliches Zahlenmaterial? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 9. Dezember 2011 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Auf Antrag des jeweils klagenden Feuerwehrbeamten der Berufsfeuerwehr Mainz hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Mainz vom 19. August 2011 – 4 K 1503/10.MZ und 4 K 1542/10.MZ – am 25. November 2011 die Berufung zugelassen. Drucksache 16/687 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Ja, soweit im Rahmen einer aktuellen Umfrage Auskünfte über die jeweils bestehenden Regelungen erteilt wurden. Zu Frage 2: Da die Berufsfeuerwehren kommunale Einrichtungen sind, geht die Landesregierung davon aus, dass grundsätzliche Probleme der Personalbewirtschaftung in den entsprechenden Gremien der kommunalen Spitzenverbände behandelt werden. Zu Frage 3: Opt-out-Regelungen für den Feuerwehrdienst bestehen im Bund und in den Ländern Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg , Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, wobei die Regelungen jedoch sehr unterschiedlich genutzt werden. Zu Frage 4: Die Gestaltung des Dienstplanes einschließlich der Regelung der Pausen für die Feuerwehrbeamtinnen und -beamten ist eigenständige Aufgabe der jeweiligen Stadtverwaltung aufgrund der Organisationshoheit im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Zu Frage 5: Bereitschaftszeiten sind nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 3. Oktober 2000, Az.: C-303/98 – Rechtssache SIMAP – und Urteil vom 9. September 2003, Az.: C-151/02 – Rechtssache JAEGER –) in vollem Umfang als Arbeitszeit zu werten. Zeiten eines Bereitschaftsdienstes, in denen keine Berufstätigkeit ausgeübt wird, können nach dem Urteil in der Rechtssache JAEGER (a. a. O., Rn. 71) ausdrücklich nicht als Ruhezeiten angesehen werden (vgl. auch Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16. Dezember 2009, Az.: 5 AZR 157/09, wonach die inaktiven Zeiten des Bereitschaftsdienstes keine Pausen im Sinne von § 4 des Arbeitszeitgesetzes darstellen). § 6 Abs. 2 der rheinland-pfälzischen Arbeitszeitverordnung (ArbZVO) vom 9. Mai 2006 (GVBl. S. 200), geändert durch § 133 des Gesetzes vom 20. Oktober 2010 (GVBl. S. 319), bestimmt deshalb auch für den Einsatzdienst der Feuerwehr, dass die Arbeit spätes - tens nach sechs Stunden durch eine Pause zu unterbrechen ist. Die besonderen Belange der Feuerwehr finden in § 9 Abs. 3 ArbZVO Berücksichtigung. Danach darf von den Bestimmungen der Arbeitszeitverordnung abgewichen werden, soweit eine in Schwere oder Ausmaß über die gewöhnlichen Umstände des Dienstes hinausgehende Sachlage oder unabwendbare innerbetriebliche Umstände es erfordern. Zu den Fragen 6 und 7: Nein. Die Stadtverwaltungen Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Trier und Worms haben zum Wechsel von Feuer - wehrbeamtinnen und -beamten zu Dienstherren in anderen Bundesländern für den Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis 30. November 2011 mitgeteilt: a) Kaiserslautern, Ludwigshafen am Rhein, Trier und Worms: Keine. b) Koblenz: 1 (gehobener Dienst). c) Mainz in 2010: 2 (mittlerer Dienst), in 2011: 3 (1 höherer Dienst, 2 mittlerer Dienst). Für den genannten Zeitraum wurde ergänzend mitgeteilt, dass von der Stadt Mainz sechs Feuerwehrbeamte in den Dienst des Landes Rheinland-Pfalz und zwei Feuerwehrbeamte von der Stadt Trier in den Dienst der Stadt Mainz versetzt worden sind. Roger Lewentz Staatsminister