Drucksache 16/69 24. 06. 2011 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Änderungen des Landesstraßengesetzes Die Kleine Anfrage 26 vom 5. Juni 2011 hat folgenden Wortlaut: Das Verwaltungsgericht Koblenz hat das Planfeststellungsverfahren des Lahntal-Rad- und -Wanderweges im Abschnitt von Geilnau bis Laurenburg aufgehoben. Das Gericht versagt die Legitimation zur getroffenen genehmigungsrechtlichen Verfahrenswahl über das straßenrechtliche Planfeststellungsverfahren . Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Plant die Landesregierung, das Landesstraßengesetz dahingehend zu ändern, dass zukünftig die Durchführung von Planfeststel- lungsverfahren speziell für Radwege möglich wird? 2. Wann genau ist mit einer solchen Gesetzesänderung zu rechnen? 3. Gilt noch der angedachte Zeitplan des ehemaligen Verkehrsministers Hendrik Hering, einen Gesetzentwurf in der ersten Jah- reshälfte 2011 vorzulegen (Drucksachen 15/5413)? Wenn nein, was sind die Gründe? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 22. Juni 2011 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat die Berufung des Landes gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz zurückgewiesen . Dabei ist insbesondere die Auffassung des Verwaltungsgerichts, das Landesstraßengesetz enthalte keine Legitimation, einen selbstständigen Radweg planfestzustellen, bestätigt worden. Außerdem hat das Oberverwaltungsgericht grundlegende Aussagen zur Möglichkeit der Planfeststellung selbstständiger Radwege getroffen. Unter Berücksichtigung dieser Ausführungen beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1, 2 und 3: Bei den Arbeiten zur Formulierung eines Referentenentwurfs zur Änderung des Landesstraßengesetzes sind insbesondere bei der Einführung einer Planfeststellung für selbstständige Radwege erhebliche rechtliche Schwierigkeiten erkannt worden. Eine endgültige Entscheidung, ob und mit welchen Inhalten eine Novellierung in Betracht kommt, konnte daher noch nicht getroffen werden. Roger Lewentz Staatsminister Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. Juli 2011 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode