Drucksache 16/698 15. 12. 2011 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 4. Januar 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Josef Dötsch (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur L 123 Die Kleine Anfrage 468 vom 25. November 2011 hat folgenden Wortlaut: Die L 123 zwischen Bassenheim und Saffig befindet sich in einem nicht mehr der Verkehrssicherheit genügenden Zustand. Schlaglöcher , bröckelnde Randbefestigung, Wellen und Risse im Belag gefährden täglich die Verkehrsteilnehmer. Die hier verkehrenden Busse müssen auf freier Strecke teilweise auf Schrittgeschwindigkeit herunterbremsen. Beim Bauprogramm Landesstraßen 2012/2013 sind ebensowenig Haushaltsmittel eingeplant wie auch beim Haushalt ab 2014. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist der Landesregierung der oben beschriebene schlechte Zustand der Landesstraße bekannt? 2. Wie wird seitens der Landesregierung der Sanierungsbedarf der Straße eingeschätzt? 3. Wann wird sich die Landesregierung mit der Sanierung der L 123 zwischen Bassenheim und Saffig auseinandersetzen? 4. Welchen Zeithorizont schätzt die Landesregierung für die Sanierung der Straße als realistisch ein? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 14. Dezember 2011 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Die Landesstraße 123 befindet sich in dem in Rede stehenden Bereich in einem grundsätzlich sanierungsbedürftigen Zustand. Gleichwohl ist die Verkehrssicherheit durch die laufenden Instandsetzungsarbeiten des Landesbetriebs Mobilität gewähr leistet. Zu den Fragen 3 und 4: Für die Einstellung von Bauvorhaben in das Landesstraßenbauprogramm ist nicht allein der Straßenzustand maßgeblich. Vielmehr werden zur Prioritätenreihung der anstehenden Maß nahmen neben dem turnusmäßig messtechnisch erhobenen Straßenzustand auch weitere Faktoren wie z. B. die Verkehrsbelastung, Unfall häufigkeiten oder die Abhängigkeit von anderen Projekten berücksichtigt . Auf grund dieser Prioritätenreihung und im Rahmen der für den Landesstraßenbau vorge sehenen Investitionsmittel konnte eine Sanierung der Landesstraße 123 im Entwurf des Landesstraßenbauprogramms 2012/2013 noch nicht berücksichtigt werden. Die nächste turnusmäßige Straßenzustandserfassung wird im Jahr 2012 stattfinden. Auf der Grundlage der dann vorliegenden Daten wird in einem neuen Priorisierungs verfahren darüber zu entscheiden sein, welche Straßenbauvorhaben in künftigen Landesstraßenbauprogrammen vorrangig berücksichtigt werden können. In Vertretung: Jürgen Häfner Staatssekretär