Drucksache 16/699 16. 12. 2011 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. Januar 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Hedi Thelen (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Gefahrenpotenzial durch weitere Bomben im Rhein Die Kleine Anfrage 470 vom 28. November 2011 hat folgenden Wortlaut: Aufgrund des Niedrigwassers im Rhein werden Bomben und Minen gefunden, die dort seit dem letzten Weltkrieg liegen. Mit erheblichem Aufwand werden Evakuierungen und Entschärfungen durchgeführt. Die Bombenfunde in der Region Neuwied, Andernach und Koblenz sind auf die umfangreichen Bombardierungen der Brückenbauwerke zurückzuführen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Mit wie vielen weiteren Bomben und Luftminen ist in diesem Bereich im Flussbett zu rechnen? 2. Wie hoch schätzt die Landesregierung das hiervon ausgehende Gefahrenpotenzial, auch vor dem Hintergrund des starken Schiffs- verkehrs ein? 3. Gibt es Methoden, die die Ortung von Bomben und Luftminen im Flussbett unabhängig vom Wasserstand erlauben? 4. Wäre es vor dem Hintergrund des bestehenden Niedrigwassers sinnvoll, das Flussbett, zumindest in der bekanntermaßen von stärkerem Bombardement betroffenen Region, zu untersuchen und die Bergung und Entschärfung gegebenenfalls weiterer vorhandener Bomben – unter Nutzung des Niedrigwassers – vorzunehmen? 5. Wer ist für die Kosten der Bergung und Entschärfung der Bomben sowie für die Aufwendungen im Zusammenhang mit notwendigen Evakuierungen zuständig? 6. Wie viele Mittel wurden in den letzten fünf Jahren hierfür verausgabt? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 15. Dezember 2011 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Eine Beantwortung dieser Frage, die sich auf konkrete Erkenntnisse stützt, ist nicht möglich. Niemand weiß, wie viele Bomben in den Rhein gefallen sind und wie viele davon Blindgänger waren. Zu den Fragen 2 bis 4: Die Beurteilung des Gefahrenpotenzials infolge von Bomben im Flussbett des Rheins unterliegt den zuständigen Behörden der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes nach Maßgabe des § 24 Bundeswasserstraßengesetzes. Hiernach haben diese Behörden die zur Gefahrenabwehr notwendigen Maßnahmen zu treffen, um die Bundeswasserstraße in einem für die Schifffahrt erforder - lichen Zustand zu erhalten. Zu Frage 5: Die für die Bergung und Entschärfung von Bomben aus dem Rhein anfallenden Kosten trägt der Bund, soweit die hierzu getroffenen Maßnahmen der unmittelbaren Gefahrenabwehr dienen. Die Kosten sonstiger Maßnahmen zur Gefahrenabwehr tragen die jeweils zuständigen Ordnungsbehörden. Drucksache 16/699 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 6: Der Landesregierung sind allein die Gesamtkosten der Munitionsbeseitigung im Land Rheinland-Pfalz für einzelne Kalenderjahre bekannt. Die mit der Bergung und Entschärfung von Bomben im Rhein einhergehenden Kosten werden nicht gesondert erfasst. Roger Lewentz Staatsminister