Drucksache 16/705 19. 12. 2011 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Simone Huth-Haage und Adolf Kessel (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Schwerpunkt-Kitas Sprache und Integration in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 505 vom 9. Dezember 2011 hat folgenden Wortlaut: Aktuell läuft die zweite Welle der Interessensbekundungen zur Teilnahme am Programm der Bundesregierung zur Sprachförderung in Kindertagesstätten. Bisher werden bundesweit 3 000 Kindertagesstätten gefördert. Insgesamt stehen im Rahmen dieses Bundesprogramms 400 Mio. Euro zur Verfügung. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele rheinland-pfälzische Kindertagesstätten nehmen an diesem Bundesprogramm teil? 2. Wie viele Bundesmittel sind im Rahmen dieses Programms 2011 nach Rheinland-Pfalz geflossen? 3. Liegen der Landesregierung Informationen über die aktuelle Bewerberlage für die zweite Förderwelle aus Rheinland-Pfalz vor? 4. Wie unterstützt und bewertet die Landesregierung dieses Bundesprogramm? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 19. Dezember 2011 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Im Rahmen des Projekts „Offensive Frühe Chancen: Schwerpunktkitas Sprache & Integration“, stellt der Bund in der Zeit vom 1. März 2011 bis 31. Dezember 2014 rund 400 Millionen Euro zur Verfügung, um bundesweit bis zu 4 000 Einrichtungen, insbesondere in sozialen Brennpunkten und mit Blick auf null- bis dreijährige Kinder, zu sogenannten „Schwerpunktkitas Sprache & Inte - gration“ auszubauen. Voraussetzung für eine Teilnahme der Länder war eine Kooperationsvereinbarung zwischen Bund und Ländern, die Ministerin Doris Ahnen im Oktober 2010 für Rheinland-Pfalz unterzeichnet hat. Die Förderung erfolgt in zwei Förderwellen zum 1. März 2011 und 1. März 2012 nach vorangestellten Interessenbekundungsverfahren . Bewerben konnten und können sich rechtsfähige Träger von öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen, deren Einrichtung die folgenden Grundvoraussetzungen erfüllen: 1. In der Einrichtung werden zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Förderung Kinder unter drei Jahren betreut. 2. Die Einrichtung wird von einer überdurchschnittlichen Zahl von Kindern mit einem potenziell hohen Sprachförderbedarf be- sucht. 3. Die Einrichtung wird – ohne Schulkinder – von insgesamt mindestens 40 Kindern besucht. Grundlage für die Anzahl der Kindertagesstätten, die sich aus einem Bundesland beteiligen können, ist der Anteil der unter sechsjährigen Kinder zum Stichtag 31. Dezember 2008 an der Gesamtzahl dieser Kinder im Bundesgebiet. Gemäß dieses länderbezogenen Verteilungsmaßstabs konnte Rheinland-Pfalz in der ersten Förderwelle 144 halbe Fachkraftstellen erhalten (bundesweit 3 000). Im Rahmen der zweiten Förderwelle besteht die Möglichkeit, weitere 48 halbe Stellen für Rheinland-Pfalz zu erhalten (bundesweit 1 000). Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 4. Januar 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/705 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 1: Nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens zur ersten Förderwelle nehmen 144 rheinland-pfälzische Kindertagesstätten an dem Bundesprogramm teil. Zu Frage 2: Den teilnehmenden Kindertageseinrichtungen werden Personal- und Sachmittel zur Verfügung gestellt. Jeder geförderten Kindertageseinrichtung wird ein Festbetrag in Höhe von maximal 25 000 Euro in einem Kalenderjahr und jedem geförderten Einrichtungsverbund ein Festbetrag von kalenderjährlich 50 000 Euro als Zuwendung zur Verfügung gestellt. Die Förderung des Bundes teilt sich wie folgt auf: Eine Einzelkita erhält 25 000 Euro als Budget für ein Kalenderjahr für ½ Fachkraft mit herausgehobener und schwieriger, verantwortungsvoller Tätigkeit analog TVöD S 8 sowie Sachkosten (Lern- und Lehrmittel, Fortbildungen, Coaching etc.) und Gemeinkosten (z. B. anteilige Mietkosten). Ein Einrichtungsverbund erhält 50 000 Euro als Budget für eine Fachkraft mit gleicher Tätigkeitsbeschreibung sowie ebenfalls Sachund Gemeinkosten. Danach fließen rein rechnerisch bisher 3 400 000 Euro im Rahmen des Projekts nach Rheinland-Pfalz. Zu Frage 3: Im Rahmen der 2. Förderwelle liegen bisher 28 Interessenbekundungen aus Rheinland-Pfalz vor. Zu Frage 4: Die Beteiligung des Landes wurde durch o. g. Kooperationsvereinbarung sichergestellt, die gemeinsam mit Bund und Ländern erarbeitet wurde und in der unter anderem die Grundvoraussetzungen festgehalten wurden, die eine Einrichtung zur Beteiligung an der Bundesinitiative erfüllen muss. Als Nachweis eines potenziell hohen Sprachförderbedarfs hat sich Rheinland-Pfalz dazu entschlossen, sich am Anteil der Kinder, in deren Familie vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird, zu orientieren. Dieser muss in der betreffenden Einrichtung über dem Landesdurchschnitt liegen (16,7 % zum Stichtag 1. März 2009 für Förderwelle 1, 16,9 % zum Stichtag 1. März 2010 für Förder welle 2). Eine Steuerungsrunde von Bund und beteiligten Ländern, die zwei- bis dreimal im Jahr stattfindet, bildet die Plattform für einen kontinuierlichen Austausch zur Begleitung der Initiative. Zudem hat Rheinland-Pfalz mit der Fortbildungsreihe „Qualifizierung von Sprachförderkräften“ sowie der zusätzlichen Entwicklung eines weiteren Moduls, das die Sprachbegleitung der null- bis dreijährigen Kinder betrifft, gute Voraussetzungen geschaffen, um die nötigen Fachkräfte für die Umsetzung des Bundesprogramms finden zu können. Ein Fachtag seitens des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen für die Fachkräfte in den rheinland-pfälzischen Schwerpunkt-Kitas ist in Planung. Seit Anfang 2006 werden in Rheinland-Pfalz im Rahmen des Landesprogramms „Zukunftschance Kinder – Bildung von Anfang an“ jährlich 6 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, um landesweit Maßnahmen zu fördern, die das Ziel haben, allen Kindern eine optimale Vorbereitung auf die Schule und bei Bedarf eine intensive und gezielte Sprachförderung, vor allem in den letzten beiden Kindergartenjahren , zu ermöglichen. Die Bundesinitiative bietet für Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, das landeseigene Sprachförderprogramm dort, wo ein Förderbedarf für jüngere Kinder stark ausgeprägt ist, sinnvoll zu ergänzen. Irene Alt Staatsministerin