Drucksache 16/706 19. 12. 2011 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 4. Januar 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Marcus Klein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur ÖPNV-Nutzung durch grenzüberschreitende Pendler Die Kleine Anfrage 467 vom 24. November 2011 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Möglichkeiten zur Nutzung vergünstigter Pendler-Fahrkarten stehen grenzüberschreitenden Pendlern an den Landes- bzw. den Tarifgrenzen der Verkehrsverbünde zur Verfügung (bitte auflisten)? 2. In welchen Bereichen stehen grenz- bzw. tarifverbundüberschreitende Pendler-Fahrkarten nicht zur Verfügung? 3. Wie viele Pendler/potenzielle ÖPNV-Nutzer sind davon betroffen? 4. Sofern vergünstigte grenz- bzw. tarifverbundüberschreitende Fahrkarten nicht zur Verfügung stehen, welche Gespräche führt die Landesregierung ggf. zu deren Einführung, wie ist deren Sachstand und welche Alternativen stehen den Pendlern derzeit zur Verfügung? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 19. Dezember 2011 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Pendlern stehen in Rheinland-Pfalz eine Anzahl verschiedener Tickets zur Verfügung, auch in den genannten grenzüberschreitenden Verkehren. Übergangstarife gibt es nahezu zwischen allen Verkehrsverbünden in Rheinland-Pfalz und den benachbarten Verkehrsverbünden in Nordrhein-Westfalen, Hessen, dem Saarland und Baden-Württemberg (siehe Anlage). Auch der „NRW-Tarif“ ist überlappend nach Rheinland-Pfalz gestaltet, sodass bis ins Gebiet des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr durchtarifiert werden kann. Darüber hinaus stehen im Eisenbahnverkehr die Monats- und Jahreskarten der Deutschen Bahn auf jeder nationalen Relation zur Verfügung. Für Verkehre nach Luxemburg gibt es die Oeko Card Luxemburg und Übergangstarife des Verkehrsverbundes Region Trier. Zu Frage 2: Noch keine Angebote gibt es auf einigen wenigen Relationen, so z. B. am Mittelrhein, an der Mosel, zwischen der Nahe und der Westpfalz sowie nach Belgien. Zu Frage 3: Der Landesregierung liegen hierzu keine aussagekräftigen Zahlen vor, da nicht ermittelt werden kann, wie viele Pendler den öffent - lichen Verkehr nutzen würden, sofern entsprechende Angebote bestehen würden. Eine gewisse Relevanz unter den nicht mit Übergangstarifen abgedeckten Gebieten wird derzeit nur der Relation Koblenz – Mainz und der Relation Trier – Koblenz sowie mit Einschränkungen den noch nicht abgedeckten Verbindungen ins Saarland zugemessen. Drucksache 16/706 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Die für eine Vereinbarung von Übergangstarifen zuständigen Verkehrsverbünde verhandeln kontinuierlich über eventuelle weitere Kooperationen im Interesse der Fahrgäste. Insbesondere auf der linken Rheinstrecke zwischen VRM und RNN könnten sich voraussichtlich ab 2013/2014 weitere Verbesserungen ergeben. Für eine Landesbeteiligung an den durch Überlappungstarife verursachten Mindererlösen der Verkehrsunternehmen müssen die haushaltsmäßigen Voraussetzungen gegeben sein. In Vertretung: Jürgen Häfner Staatssekretär Anlage Übergangstarife zwischen rheinland-pfälzischen und angrenzenden Verkehrsverbünden (alle Angebote auch in der Gegenrichtung zur dargestellten Beziehung) Verkehrsverbund Verkehrsverbund Übergangstarif Region Trier Belgien nein Region Trier Luxemburg ja Region Trier Rhein-Nahe nein Region Trier Rhein-Sieg ja Region Trier Saarland nein Rhein Mosel Region Trier nein Rhein Mosel Rhein-Main ja Rhein Mosel Rhein-Nahe nein Rhein Mosel Rhein-Sieg ja Rhein Mosel Westfalen-Süd ja Rhein Nahe Rhein-Main ja Rhein Nahe Rhein-Neckar Bereich Rheinhessen: ja Bereich Westpfalz: nein Rhein Nahe Saarland nein Rhein Neckar Elsass Grenzorte ja, weiterreichende Angebote für Einzelfahrten Rhein Neckar Karlsruhe ja Rhein Neckar Rhein-Main ja Rhein Neckar Saarland ja