Drucksache 16/708 20. 12. 2011 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 4. Januar 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bernhard Henter (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Personenbesetzte Service-Punkte bzw. Reisezentren der Deutschen Bahn Die Kleine Anfrage 472 vom 28. November 2011 hat folgenden Wortlaut: In der Sitzung des Innenausschusses des rheinland-pfälzischen Landtags am 29. September 2011 wurde die Thematik „Personalstärke in den Reisezentren der Deutschen Bahn“ behandelt. In diesem Zusammenhang wurde auf Medieninformationen hingewiesen, wonach beabsichtigt sei, die Personalstärke in den Reisezentren schrittweise zu reduzieren und den personenbedingten Vertrieb gegenüber den preiswerteren Vertriebswegen Automat und Internet einzuschränken. Minister Roger Lewentz verwies in diesem Zusammenhang unter anderem darauf, dass es für viele Fahrgäste wichtig zu wissen sei, dass am Bahnhof ein Mitarbeiter der Bahn ansprechbar sei, was nicht zuletzt auch das subjektive Sicherheitsgefühl verbessere. Daher habe die Landesregierung frühzeitig darauf hingewiesen, dass in allen neueren Verkehrsverträgen Regelungen dazu enthalten seien, an welchen Stationen Reisezentren vorhanden sein sollten. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Nach welchen konkreten Kriterien erfolgte der vorstehend zitierte Hinweis der Landesregierung an die Deutsche Bahn AG, an welchen Stationen Reisezentren vorhanden sein sollten, und welche detaillierten Vorgaben zu den Öffnungszeiten sind hierbei jeweils vorgegeben worden? 2. Aus welchen konkreten Gründen wurden die Bahnstationen in den Städten Konz (ca. 18 000 Einwohner; zweitgrößte Stadt im ehem. Regierungsbezirk Trier) sowie Saarburg (ca. 7 000 Einwohner; Touristenstadt) bei den Verhandlungen der Landesregierung mit der Deutschen Bahn AG nicht in die Auflistung der personenbesetzten Fahrkartenvertriebsstellen aufgenommen, während annähernd vergleichbare Städte berücksichtigt wurden (bitte detaillierte Begründung)? 3. Teilt die Landesregierung die Auffassung vieler Bahnreisender und politisch Verantwortlicher, dass auch die Bahnhöfe in Konz und Saarburg wegen ihrer Bedeutung zu personenbesetzten Fahrkartenvertriebsstellen aufgewertet werden müssten (wenn nein, warum nicht)? 4. Teilt die Landesregierung weiterhin die Auffassung, dass sich das subjektive Sicherheitsgefühl der Bahnnutzer deutlich erhöhe, wenn in den Bahnhöfen Konz und Saarburg personenbesetzte Fahrkartenvertriebsstellen vorgehalten werden (wenn nein, bitte Begründung)? 5. Ist die Landesregierung bereit, sich in Verhandlungen mit der Deutschen Bahn AG für personenbesetzte Fahrkartenvertriebsstellen in den Bahnhöfen Konz (Hauptbahnhof) sowie in Saarburg einzusetzen (wenn ja, wann; wenn nein, warum nicht)? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 15. Dezember 2011 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Vorgaben zum geforderten Umfang der Vertriebseinrichtungen von Eisenbahnverkehrsunternehmen sind in den jeweiligen Verkehrsverträgen mit den betroffenen Unternehmen enthalten. Die Auswahl der Stationen, an denen personenbedienter Verkauf vorgegeben wird, richtet sich nach den bisherigen Umsätzen in den einzelnen Ticketsegmenten, der Größe des Ortes und gegebenenfalls einer touristischen Bedeutung oder anderer Besonderheiten, die ein verstärktes Vertriebsaufkommen erwarten lassen. Drucksache 16/708 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 2, 3 und 5: In Saarburg wird es ab Fahrplanwechsel 2014 ein Reisezentrum geben. Dieses wurde aufgrund eines redaktionellen Versehens in der genannten Aufstellung nicht aufgeführt. In Konz wird es eine Serviceagentur ab Fahrplanwechsel 2014 auf privater Basis geben. Zu Frage 4: Personenbesetzte Vertriebsstellen haben in der Regel zu Zeiten geöffnet, in denen ein hohes Reisendenaufkommen besteht. In dieser Zeit fühlen sich die Reisenden in aller Regel jedoch sicher. Unsicherheiten bestehen allenfalls in den Abendstunden und am Wochenende, wenn die Öffnung einer Vertriebsstelle aufgrund geringer Reisendenzahlen wirtschaftlich in der Regel nicht darstellbar ist. In Vertretung: Jürgen Häfner Staatssekretär