Drucksache 16/710 20. 12. 2011 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Thomas Wansch und Frank Puchtler (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Verzögerte Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte (Elstam) Die Kleine Anfrage 506 vom 9. Dezember 2011 hat folgenden Wortlaut: Für den 1. Januar 2012 war die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte (Elstam) vorgesehen. Jüngsten Presseveröffentlichungen war zu entnehmen, dass sich die Einführung verzögert. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Warum verzögert sich die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte (Elstam) und wann ist die Einführung nun vorgesehen? 2. Wer ist für das Elstam-Verfahren verantwortlich? 3. Welche Auswirkungen hat die Einführung von Elstam und nunmehr die verzögerte Ein füh rung auf die Arbeitsbelastung in den rheinland-pfälzischen Finanzämtern? 4. Welche Auswirkungen hat die Verzögerung für die Arbeitgeber und Steuerpflichtigen in Rheinland-Pfalz? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 16. Dezember 2011 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Während die Verfahrensentwicklung und der Aufbau der zentralen ELStAM-Datenbank im Wesentlichen planmäßig verlief, traten bei der Erprobung des Datenabrufs durch die Arbeitgeber unerwartet technische Probleme auf. Diese Probleme erwiesen sich als derart komplex, dass eine kurzfristige Beseitigung nicht möglich erschien. Die Finanzminister des Bundes und der Länder haben daraufhin eine Verschiebung der Verfahrenseinführung auf den 1. Januar 2013 beschlossen. Zu Frage 2: Seit 2007 entwickeln Bund und Länder im Rahmen des Vorhabens KONSENS gemeinsam einheitliche Software für das Besteuerungsverfahren . Nach den KONSENS-Regularien bestimmen und verantworten die fünf Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern , Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen die Strategie und die Softwarearchitektur. Für die Durchführung einzelner Aufgaben wird jeweils eines dieser fünf Länder mit der Federführung beauftragt. Im Projekt ELStAM hat Nordrhein-Westfalen die Federführung. Wegen der weitreichenden Verflechtungen des Verfahrens ELStAM sind zusätzlich das Land Bayern (für die ELSTERFunktionalitäten ) und das Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT) des Bundes (für die zentralen Datenbanken) eingebunden. Zu Frage 3: Die elektronische Lohnsteuerkarte soll das Jahrzehnte alte Kartonverfahren auf eine neue elektronische Basis stellen. Die Lohnsteuer -Abzugsmerkmale aller Arbeitnehmer in Deutschland werden künftig in einer zentralen Datenbank vorgehalten, die von den Meldebehörden und den Finanzämtern gefüllt und gepflegt wird. Änderungen dieser Merkmale müssen nicht mehr schriftlich auf Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 4. Januar 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/710 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode der Lohnsteuerkarte bescheinigt werden. Arbeitgeber können monatlich die aktuellen Merkmale für die Lohnberechnung auf elektronischem Weg abrufen. Bereits realisiert und seit 2004 im Einsatz ist die elektronische Lohnsteuerbescheinigung, d. h. die Meldung der Jahreswerte, die früher auf der Rückseite der Lohnsteuerkarte eingetragen wurden. Zusätzliche Arbeit entsteht in den Finanzämtern wegen der Verschiebung des Startzeitpunkts dadurch, dass nunmehr übergangsweise wieder Papierbescheinigungen ausgestellt werden müssen, soweit ELStAM-Merkmale korrigiert oder geändert werden. Zu Frage 4: Die Arbeitgeber führen den Lohnsteuerabzug wie bisher auf der Grundlage der schriftlichen Vorlagen (Lohnsteuerkarte oder Beschei - nigung der ELStAM-Daten) durch. Die Vorteile des elektronischen Verfahrens, insbesondere die Kostenersparnisse, können sie allerdings erst später nutzen. Auch für Arbeitnehmer ändert sich durch die Verschiebung des Startzeitpunkts wenig. Das Lohnsteuerabzugsverfahren mit Lohnsteuerkarte bzw. Bescheinigung läuft so weiter wie bisher. Bei Änderungen hat der Arbeitnehmer jedoch nun nur noch eine Anlaufstelle : das Finanzamt. Arbeitnehmer werden – ähnlich wie die Arbeitgeber – durch die Verschiebung des Startzeitpunktes erst später in den Genuss der Vorteile des elektronischen Verfahrens (Verzicht auf Papier-Bescheinigungen) kommen. Dr. Carsten Kühl Staatsminister