Drucksache 16/711 20. 12. 2011 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 4. Januar 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Wolfgang Reichel (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Barrierefreier Umbau Südbahnhof in Mainz Die Kleine Anfrage 511 vom 8. Dezember 2011 hat folgenden Wortlaut: Der Presse war zu entnehmen, dass der Infrastrukturminister dringenden Handlungsbedarf bei der barrierefreien Umgestaltung des Mainzer Südbahnhofs sieht. Für diese Investition will das Land im Zuge einer „Ausnahmeregelung nach dem Länderfinanzausgleichsgesetz “ die notwendigen Investitionsmöglichkeiten eröffnen. Kurz zuvor hat die Bahn signalisiert, mit den Ausschreibungen für das Projekt zu beginnen, nachdem die Stadt bereits eine Zusage seitens der Finanz- und Verkehrsministeriums eingeholt hatte, 750 000 Euro aus den „angesparten“ ÖPNV-Mitteln des Landes für den barrierefreien Umbau zu verwenden. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist der Landesregierung bekannt, dass die Stadt Mainz seit Jahren einen barrierefreien Zugang des Südbahnhofs fordert und des- halb bereits schwierige Verhandlungen auf verschiedenen Ebenen geführt hat? 2. Werden zukünftig alle Investitionsmaßnahmen in Mainz nach Vorortterminen mit dem Oberbürgermeisterkandidaten Herrn Staatssekretär Ebling bekannt gegeben und seitens des Ministeriums genehmigt? 3. Gilt dieses Verfahren nur in Mainz oder auch in allen anderen Städten in Rheinland-Pfalz? 4. Wie stellt sich die Finanzierung für das Projekt „barrierefreier Südbahnhof“ genau dar? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 19. Dezember 2011 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Landesregierung ist bekannt, dass sich die Stadt Mainz für einen barrierefreien Zugang zum Bahnhof Mainz Römisches Theater (früher: Mainz Südbahnhof) eingesetzt hat. Zu den Fragen 2 und 3: Die Form der Bekanntgabe von Investitionsmaßnahmen in Mainz ist grundsätzlich Angelegenheit der jeweiligen Träger der Maßnahme . Investitionsmaßnahmen, für die von der Stadt Mainz Zuwendungen beim Land beantragt werden, werden in jedem Einzel - fall von der zuständigen Landesbehörde geprüft. Über eine Genehmigung des Antrages entscheidet die jeweilige Bewilligungsbehörde . Das vorgenannte Verfahren wird landesweit für alle Zuwendungsanträge praktiziert. Zu Frage 4: Die Finanzierung des Vorhabens „Umbau der Verkehrsstation Mainz Römisches Theater“ stellt sich nach Angaben des Vor haben - trägers Deutsche Bahn Station&Service AG wie folgt dar: Die Gesamtkosten liegen bei rund 2 840 000 €. Drucksache 16/711 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Es ist vorgesehen, dass sich der Bund mit 944 000 € beteiligt. Die Beteiligung des Bundes setzt sich zusammen aus Mitteln nach der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung, die der Bund und die Deutsche Bahn AG abgeschlossen haben, und Mitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Der Finanzierungsanteil der Stadt Mainz liegt gemäß Angaben der DB S&S bei 757 000 €. Der Anteil des Landes soll bei 1 139 000 € liegen. Die exakten Finanzierungsdaten ergeben sich erst nach der abschließenden Prüfung der Zuwendungsanträge durch die jeweiligen Bewilligungsbehörden bzw. die fachtechnisch zuständigen Behörden. Roger Lewentz Staatsminister