Drucksache 16/712 20. 12. 2011 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 4. Januar 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Alexander Licht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Förderung der Regionalflughäfen eingestellt Die Kleine Anfrage 469 vom 28. November 2011 hat folgenden Wortlaut: Auf dem Bundesparteitag von Bündnis 90/Die Grünen sprach die Wirtschaftsministerin Eveline Lemke (laut SWR Nachrichten) aus rheinland-pfälzischer Sicht davon, dass die „Förderung der Regionalflughäfen – wie Frankfurt-Hahn – abgestellt sei!“. Sie betonte mit Bezug auf den Flughafen Frankfurt-Hahn: „Jetzt verkaufen wir ihn!“ Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Förderung wurde für welchen rheinland-pfälzischen Flughafen im Jahr 2010 in welcher Höhe aus welchem Haushalts - titel geleistet? 2. Welche Mittel waren in welchem Haushaltstitel im Jahr 2011 zur gleichen Frage vorgesehen? 3. Welche Mittel, in welchem Haushaltstitel wurden im Jahr 2011 in welcher Weise verändert und welche Mittel, in welchem Haus- haltstitel sind im Jahr 2012 wie 2013 geplant? 4. Welche Summen waren in welchem Titel des Haushaltsplans im Lande Rheinland-Pfalz im Jahr 2010, im Jahr 2011 aufgrund von Vereinbarungen mit Fluggesellschaften (u. a. für Werbezwecke von Flugzielen) vorgesehen? 5. Welche Mittel sind in welchen Haushalstiteln aufgrund von Vereinbarungen mit Fluggesellschaften für das Jahr 2012 und für das Jahr 2013 geplant? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 20. Dezember 2011 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Das Land Rheinland-Pfalz ist mit Frankfurt-Hahn und Zweibrücken an zwei Flughäfen im Sinne des Luftverkehrsrechts beteiligt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Im Jahr 2010 wurden die Flughafengesellschaften Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH und Flughafen Zweibrücken GmbH durch das Land wie folgt gefördert. Hinsichtlich des Flughafens Frankfurt-Hahn erfolgte eine teilweise Übernahme von Kosten für Sicherheitsaufgaben am Flughafen (Betriebs- und Anschaffungskosten im Brandschutz und Rettungsdienst, in der Flugsicherung, im Wetterdienst sowie in der allgemeinen Gefahrenabwehr) in Höhe von 6 705 000 € (Kapitel 20 04 Titel 831 01 zuzüglich Ausgaberesten aus dem Vorjahr). Hinsichtlich des Flughafens Zweibrücken wurden 355 680 € als Zuschüsse für Luftsicherheitskosten, die durch den Towerbetrieb entstanden sind, aus Kapitel 08 75 Titel 686 31 geleistet. Hinzu kamen 319 360 € als Zuschüsse für die Beschaffung eines Fahrzeuges zur Landebahnenteisung und von Geräten zur Schneeräumung sowie zur Sanierung eines Ölabscheiders im Bereich der Vorfelder und der Waschhalle des Flughafens aus Kapitel 08 75 Titel 892 02. Drucksache 16/712 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Über die Haushaltstelle bei Kapitel 08 11, Titel 892 03 wurde der Ausbau des Flughafens Zweibrücken mit 184 320 € gefördert. Dies betraf im Wesentlichen Beschilderungs- und Markierungsarbeiten an Runway, Taxiway und Vorfeld. Zu den Fragen 2 und 3: Im Haushaltsjahr 2011 und im Entwurf für den Doppelhaushalt 2012/2013 sind folgende Mittel hierfür vorgesehen: Für die Übernahme von Kosten für Sicherheitsaufgaben am Flughafen Frankfurt-Hahn sind Mittel wie in 2010 in Höhe von jeweils 5 Mio. € veranschlagt (Kapitel 20 04 Titel 831 01). Für den Flughafen Zweibrücken wurden im Haushaltsjahr 2011 folgende Mittel verausgabt: 485 840 € als Zuschüsse für Luftsicherheitskosten, die durch den Towerbetrieb entstanden sind, sowie die Förderung zur Erstellung einer Internetplattform „fly zweibruecken“ in Höhe von 20 560 € aus Kapitel 08 75 Titel 686 31. 545 504 € als Zuschüsse zur notwendigen Anschaffung von Abfertigungsanlagen, eines Vorfeldschleppers, eines Flugzeugent - eisungsfahrzeuges und eines fahrbaren Bodenstromaggregates zur Energiebelieferung von Flugzeugen mittels Steckkontakt sowie der Einführung eines neuen Check-In-Systems einschließlich Soft- und Hardware aus Kapitel 08 75 Titel 892 02. Über die Haushaltstelle bei Kapitel 08 11, Titel 892 03 erfolgte 2011 keine Förderung eines Flughafens und ist auch für die kommenden Haushaltsjahre keine solche vorgesehen. Für den Doppelhaushalt 2012/2013 liegen die geplanten Haushaltsansätze in Kapitel 03 75 Titel 686 31 mit 2 453 000 € in 2012 bzw. 2 253 000 € in 2013 unter dem Ansatz von 2011 (2 603 000 €). Auch in Kapitel 03 75 Titel 892 02 sollen die Ansätze zumindest in 2013 mit 2 750 000 € niedriger liegen als in 2011 (3 046 000), während 2012 mit 3 196 000 € noch eine geringe Steigerung gegenüber 2011 vorgesehen ist. Zu den Fragen 4 und 5: Im Haushaltsjahr 2011 sind für Vereinbarungen mit Fluggesellschaften über Marketingmaßnahmen zur Förderung des IncomingTourismus sowie zur Bewerbung des Wirtschafts- und Tourismusstandortes Rheinland-Pfalz bezüglich dieser Flughäfen Mittel in Höhe von bis zu insgesamt 2 603 000 € veranschlagt (Kapitel 08 75 Titel 686 31). Im Entwurf für den Doppelhaushalt 2012/2013 sind entsprechende Mittel in Höhe von bis zu insgesamt 2 453 000 € in 2012 bzw. 2 253 000 € in 2013 vorgesehen (Kapitel 03 75 Titel 686 31). Roger Lewentz Staatsminister