Drucksache 16/713 21. 12. 2011 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Alexander Licht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Konten bei ausländischen Banken im Zusammenhang des Nürburgringprojekts Die Kleine Anfrage 471 vom 28. November 2011 hat folgenden Wortlaut: Im Rahmen der gescheiterten Nürburgring-Finanzierung wurden in mehreren Versuchen Mittel in Millionenhöhe aus dem Liquiditätspool im jeweiligen Gegenwert von 120 Mio. US-Dollar auf Konten ausländischer Banken transferiert. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Konten wurden in diesem Zusammenhang eingerichtet (bitte unter Nennung der jeweiligen Bank, des jeweiligen Kon- toinhabers und dem jeweiligen Sitzland der Bank)? 2. Wer war/ist bei den jeweiligen Konten zeichnungs- bzw. verfügungsberechtigt? 3. Welche Konten wurden mit welchem Datum inzwischen mit welchem Kontostand aufgelöst? 4. Welche Kosten sind dem Land und/oder der Nürburgring GmbH in diesem Zusammenhang in den Jahren 2008 bis 2011 ent- standen? 5. Bei welchen Konten ist ggf. für welchen Zeitraum die Verfügungsberechtigung in welcher Höhe strittig bzw. zweifelhaft? 6. Wurden jeweils Spesen berechnet und wenn ja, in welcher Höhe? 7. Für den Fall, dass derartige Konten noch heute bestehen: Warum wurden sie noch nicht aufgelöst? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage auf der Grundlage der Angaben der Nürburgring GmbH namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 20. Dezember 2011 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Bei der Liechtensteinischen Landesbank mit Sitz in Zürich wurden zur Hinterlegung der Bareinlagen von 80 bzw. 95 Mio. € ab dem 15. August 2008 Kontokorrentkonten und Treuhand Call-Geldkonten eingerichtet, deren Inhaberin jeweils ausschließlich die Nürburgring GmbH war. Des Weiteren wurde ein Konto bei der UBS AG mit Sitz in St. Gallen eröffnet, das zur Anlage der Barmittel von 95 Mio. € diente, da der Transfer dieser Mittel von der Liechtensteinischen Landesbank an die UBS AG erfolgte. Zu Frage 2: Es bestanden Kontovollmachten bei der Liechtensteinischen Landesbank in Zürich zunächst zu Gunsten eines Vertreters der Nürburgring GmbH und der B&B MMC kollektiv zu zweit sowie anschließend von zwei Vertretern der Nürburgring GmbH kollektiv zu zweit und der B&B MMC kollektiv zu dritt. Diese Regelung bestand ebenfalls bei der UBS AG in St. Gallen. Zu den Fragen 3 und 7: Die Konten bei der Liechtensteinischen Landesbank in Zürich sowie der UBS AG in St. Gallen wurden saldiert und somit aufgelöst . Der Saldierungsauftrag an die Liechtensteinische Landesbank in Zürich erfolgte am 9. Juni 2009, derjenige an die UBS AG in St. Gallen wurde am 14. Oktober 2010 erteilt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 4. Januar 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/713 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Die Hinterlegung der Barmittel von 80 bzw. 95 Mio. € führte zu Aufwendungen von rd. 220 T€. Zu Frage 5: Die Kontovollmachten waren nach Auffassung der Nürburgring GmbH nicht strittig bzw. nicht zweifelhaft, zumal sie zu jedem Zeitpunkt die alleinige wirtschaftlich Berechtigte an diesen Konten war und die Verfügungsberechtigungen eindeutig in vollständiger Übereinstimmung mit den Bankanforderungen hinterlegt waren. Zu Frage 6: Die Liechtensteinische Landesbank in Zürich und die UBS AG in St. Gallen berechneten Bankspesen von rd. 59 T€, die Teil der unter Punkt 4 genannten Aufwendungen waren. Dr. Carsten Kühl Staatsminister