Drucksache 16/717 21. 12. 2011 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. Januar 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Wolfgang Reichel (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Feuerschutzsteuer Die Kleine Anfrage 479 vom 1. Dezember 2011 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung plant, die Feuerschutzsteuer teilweise in den Jahren 2012/2013, insgesamt 6 Mio. Euro, in den Landeshaushalt zu überführen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Leistungen der Feuerwehr insgesamt? 2. Welche Aufgaben wurden bisher mit Mitteln der Feuerschutzsteuer im Einzelnen finanziert? 3. Welche Auswirkung hat die geplante teilweise Übertragung der Feuerschutzsteuer in den allgemeinen Landeshaushalt auf die Kommunen, hier insbesondere auf Mainz? 4. Welche Mittel stehen den Kommunen alternativ zur Verfügung, um die Aufgaben im Bereich Brandschutz zukünftig vollum- fänglich zu erfüllen, wenn bereits heute ein erheblicher Investtionsstau vorhanden ist und wenn die zweckgebundene Feuerschutzsteuer teilweise entfällt? 5. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass Feuerwehren vor Ort und damit insbesondere die, die in der Feuerwehr ehrenamtlich ihren Dienst leisten, durch die geplanten Sparmaßnahmen in erheblichem Umfang betroffen sind? 6. Wenn auch die Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule von den Einsparmaßnahmen betroffen ist, wie sollen zukünftig Nachwuchskräfte für die Feuerwehr ausgebildet und gewonnen werden? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 21. Dezember 2011 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Feuerwehren sind Kernstück der zivilen Gefahrenabwehr und spielen damit eine herausgehobene Rolle bei der Wahrung der inneren Sicherheit. Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum sicheren Zusammenleben in unserer Gesellschaft. Die Feuerwehrleute sind mit schwierigsten, riskanten, oft lebensgefährlichen Aufgaben betraut, die sie für die Allgemeinheit leisten. Ihre Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft stellen sie mit jedem Einsatz unter Beweis. Darüber hinaus kommt gerade unseren 2 400 örtlichen Feuer - wehren in Rheinland-Pfalz mit ihren über 55 000 Mitgliedern eine große gesellschaftspolitische Bedeutung zu. Sie sind in den Gemeinden tief verwurzelt und bilden ein wichtiges Bindeglied zwischen Bürgern und Gemeinwesen. Sie leben von freiwilligem und ehrenamtlichem Engagement und sind gelebte Demokratie. Zu Frage 2: Folgende Aufgaben im Feuerwehrwesen werden aus Mitteln der Feuerschutzsteuer finanziert oder gefördert: – Personalausgaben für Beamte und Beschäftigte des Landes bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), der Feuer- wehr- und Katastrophenschutzschule (LFKS) und in den Brandschutzdienststellen der Landkreise, sofern die dortigen feuerwehrtechnischen Bediensteten noch Landesbeamte sind; – sächliche Verwaltungsausgaben, insbesondere für den Unterhalt der LFKS; – Investitionen des Landes, insbesondere bei der LFKS; – Förderung von Institutionen und Verbänden, insbesondere des Landesfeuerwehrverbandes Rheinland-Pfalz e. V. (LFV-RP e. V.) und der Jugendfeuerwehr Rheinland-Pfalz; Drucksache 16/717 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode – Förderung von Feuerwehrfahrzeugen und Feuerwehrhäusern der kommunalen Aufgabenträger sowie – pauschale Förderung von Ausrüstung und Kleinfahrzeugen der kommunalen Aufgabenträger. Zu den Fragen 3 und 4: Um die Beeinträchtigungen für die kommunalen Aufgabenträger so gering wie möglich zu halten, soll die praktische Umsetzung der teilweisen Aufhebung der Zweckbindung der Feuerschutzsteuer für die beiden Haushaltsjahre 2012 und 2013 in der Form erfolgen , dass die Pauschalförderung um einen Betrag in Höhe von jeweils einer Mio. Euro und die Einzelprojektförderung um einen Betrag in Höhe von jeweils zwei Mio. Euro für 2012 und 2013 ausgesetzt werden. Daneben ist beabsichtigt, über die haushälterischen Instrumente der Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen und Haushaltsresten die Belastungen der Jahre 2012 und 2013 auf mehrere Haushaltsjahre zu verteilen. So wird beispielsweise bereits in diesem Haushaltsjahr durch Nichtausschöpfung des Gesamtansatzes der Verpflichtungsermächtigungen die Vorbelastung für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 erheblich reduziert. Voraussetzung für diese zeitliche Streckung ist, dass die Einnahmen aus dem Feuer schutzsteueraufkommen in vergleichbarer Höhe der Vorjahre (z. B. in den letzten zehn Jahren durchschnittlich rd. 15,5 Mio. Euro jährlich) fließen. Vor diesem Hintergrund geht die Landesregierung aus heutiger Sicht davon aus, dass sich das Förderergebnis im Feuerwehrbereich, orientiert am durchschnittlichen Ergebnis der vergangenen zehn Jahre von rund zwölf Mio. Euro, nicht um den kompletten Kürzungsbetrag von drei Mio. Euro auf jeweils neun Mio. Euro in 2012 und 2013 vermindern wird. Das vorgenannte Gesamtfördervolumen finanziert sich neben den Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer aus allgemeinen Haushaltsmitteln und aus Mitteln des Investitionsstockes . Dies vorausgeschickt, wird zu den Auswirkungen auf Mainz darauf hingewiesen, dass nach gegenwärtigen Erkenntnissen sich die oben genannte jährliche Pauschalförderung in den Jahren 2012 und 2013 um ca. 50 Prozent auf ca. 28 000 Euro reduzieren wird. Im Bereich der Einzelprojektförderung ist nicht auszuschließen, dass sich allgemein die Wartezeit der Anträge bis zur Bewilligungsentscheidung um einige Monate verlängern wird. Ob und inwieweit hiervon die Stadt Mainz betroffen sein wird, bleibt den Entwicklungen des Landeshaushalts der kommenden Jahre vorbehalten und ist insoweit derzeit nicht absehbar. Zu Frage 5: Seit Beginn des 21. Jahrhunderts befindet sich das Feuerwehrwesen in einem Transformationsprozess – nicht erst aufgrund der gerade ergriffenen notwendigen Sparmaßnahmen des Landes, sondern wegen nachhaltiger und einschneidender gesellschaftspolitischer , wirtschaftlicher und demografischer Wandlungsprozesse. Dieser Transformationsprozess umfasst die Organisation, die Ausrüstung und die Ausbildung der Feuerwehren. Diese Transformation spiegelt sich rechtlich in der Novellierung des Brand- und Katas trophenschutzgesetzes (LBKG) und der Feuerwehrverordnung (FwVO) wider. Dort wird die Sicherstellung des Brandschutzes, der Allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes durch die Gemeinden, Städte und Landkreise als Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung geregelt. Das Land unterstützt die Kommunen bei der Erfüllung dieser Pflichtaufgaben, insbesondere durch die zentrale Ausbildung an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule und die finanzielle Förderung im Rahmen der Mittelverfügbarkeit . Bei der Transformation des Feuerwehrwesens verfolgt die rheinland-pfälzische Landesregierung das Ziel, zukunftsfähige Feuerwehrstrukturen für eine flächendeckende Gefahrenabwehr durch überwiegend freiwillig-ehrenamtliche Helferinnen und Helfer zu erhalten. Dabei muss sie aber auch die finanzpolitische Gesamtlage berücksichtigen. Eine konkrete Verschlechterung des Sicherheitsstandards, insbesondere bei der Einsatz- und Betriebssicherheit der Einsatzfahr zeuge, durch die Sparpolitik des Landes ist nicht unmittelbar festzustellen. Fällt ein Fahrzeug außerplanmäßig aus, z. B. durch einen Unfall , erteilt das Land eine „Zustimmung zur vorzeitigen Beschaffung“, sodass der kommunale Aufgabenträger unverzüglich mit der Ersatzbeschaffung beginnen kann. Somit ist die Einsatzbereitschaft gewährleistet. Die Förderung des Ehrenamtes erfolgt durch Projekte und Maßnahmen der Interessensvertreter der Feuerwehren. Das Land stellt dem Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz e.V. und der Jugendfeuerwehr Rheinland-Pfalz hierfür Fördermittel in Höhe von bis zu 250 000 Euro im Jahr zur Verfügung. Aus allen diesen Gründen heraus ist die Sicherstellung einer flächendeckenden Gefahrenabwehr durch die überwiegend freiwilligehrenamtlichen Helferinnen und Helfer der Feuerwehr in struktureller und finanzieller Hinsicht durch die Sparpolitik des Landes nicht unmittelbar gefährdet. Zu Frage 6: Der Landesrechnungshof hat unabhängig und bereits vor den notwendigen Einsparmaßnahmen der Landesregierung Optimierungsund Einsparpotenziale beim Lehrbetrieb der LFKS festgestellt. Die einzelnen Vorschläge sind mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Interessensvertretern der Feuerwehren beraten worden, zuletzt anlässlich der Dienstbesprechung mit den Kreisund Stadtfeuerwehrinspekteuren am 28. und 29. Oktober 2011. Über 95 Prozent des Lehrgangsangebotes werden auch in Zukunft ohne Gebühren für die kommunalen Aufgabenträger durchgeführt werden. Daher sieht die Landesregierung die Ausbildung der zukünftigen Nachwuchskräfte für gesichert an. Im Übrigen verweise ich auf die Drucksache 16/599. Roger Lewentz Staatsminister