Drucksache 16/72 28. 06. 2011 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Alexander Licht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), Vergabepraxis/Zuteilung kurzer Erkennungsnummern insbesondere für Motorräder Die Kleine Anfrage 30 vom 8. Juni 2011 hat folgenden Wortlaut: Die FZV, Anlage 2, Nummer 2, bestimmte bisher, dass zwei- bzw. dreistellige Erkennungsnummern nur solchen Fahrzeugen zugeteilt werden dürfen, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Die Länder hatten jedoch die Möglichkeit, Ausnahmen zu dieser Bundesregelung zuzulassen. Durch Beschluss der Länder sind nun keine Ausnahmen mehr zulässig. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie handhabt die Landesregierung die Zuteilung kurzer Erkennungsnummern? 2. Wie geht die Landesregierung mit dem Bestandsrecht von betroffenen Kraftfahrzeughaltern um? 3. Welche Anweisung gilt für Mitarbeiter der Zulassungsstellen in Rheinland-Pfalz bezüglich der Zuteilung kurzer Kennzeichen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 27. Juni 2011 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 3: Die Zuteilung von kurzen Erkennungsnummern in Rheinland-Pfalz erfolgte entsprechend den Regelungen der Ersten Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Danach war die Zuteilung von kurzen Kennzeichen durch die Zulassungsbehörden in Rheinland-Pfalz nur noch für Fahrzeuge möglich, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Zu Frage 2: Der Bestandsschutz, z. B. bei einer Außerbetriebsetzung, erstreckte sich nur auf das Fahrzeug, für welches bereits ein kurzes Kennzeichen zugeteilt worden ist. Beim Kauf eines neuen Fahrzeugs wurde kein Bestandsschutz gewährt, weil dies eine Neuzuteilung darstellt. Zwischenzeitlich hat der Bundesrat am 17. Juni 2011 beschlossen, die Zuteilung von kurzen Kennzeichen völlig freizugeben. Die Zulassungsbehörden in Rheinland-Pfalz teilen daher seit dem 20. Juni 2011 auf Wunsch für alle Fahrzeuge kurze Kennzeichen zu, soweit diese verfügbar sind. Roger Lewentz Staatsminister Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. Juli 2011 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode