Drucksache 16/720 zu Drucksache 16/569 22. 12. 2011 A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU – Drucksache 16/569 – Zusammenarbeit der Landesregierung mit der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit der Prüfung des Nürburgring-Projekts („Nürburgring 2009“ sowie des sog. „Zukunftskonzepts Nürburgring“) durch die Europäische Kommission Die Große Anfrage vom 10. November 2011 hat folgenden Wortlaut: In der 2. Sitzung des Innenausschusses am 1. September 2011 hat der Minister des Innern, für Sport und Infrastruktur über verschiedene EU-Beschwerdeverfahren zum Nürburgring-Projekt („Nürburgring 2009“ sowie sog. „Zukunftskonzept Nürburgring“) berichtet. In diesem Zusammenhang hat er verschiedene „von der Landesregierung eingereichte und nachgefragte Unter - lagen“ erwähnt. Die von diesen Beschwerdeverfahren umfassten Fragestellungen können auch Gegenstand verschiedener parlamentarischer Befassungen in der 15. und 16. Wahlperiode gewesen sein. Zum Beispiel hat die Landesregierung im Rahmen der parlamentarischen Debatten um das Nürburgring -Projekt in der 15. und 16. Wahlperiode eine Vielzahl Kleiner Anfragen von Abgeordneten des Parlaments beantwortet. Daneben hat die Landesregierung zu mehreren Berichtsan trägen der Fraktionen in den Ausschüssen für Wirtschaft und Verkehr, dem Haushalts- und Finanz - ausschuss sowie dem Ausschuss für Inneres, Sport und Infrastruktur Stellung genommen. Teilweise hat sie auch unaufgefordert in diesen Ausschüssen berichtet. Auch in seinen Plenarsitzungen sowie in einem Untersuchungsausschuss (UA 15/2 „Nürburgring GmbH“) hat sich das Parlament mit dem Nürburgring-Projekt befasst. Weiterhin hat der Landesrechnungshof dem Parlament eine Vielzahl von gutachterlichen Stellungnahmen bzw. Berichten vorgelegt. Schließlich waren die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen der Nürburgring GmbH, der Investitionsund Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB GmbH), der Rheinland-Pfälzischen Gesellschaft für Immobilien und Projektmanagement mbH (RIM) und der Motorsport Resort Nürburgring GmbH (MSR) wiederholt Gegenstand der parlamentarischen Arbeit. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche der nachstehend genannten Protokolle, Unterlagen, Dokumente, Berichte, Drucksachen etc. hat die Landesregierung im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission bei deren Prüfung des Nürburgring-Projekts (s. o.) der Europäischen Kommission bisher zugeleitet (bitte jeweils konkret benennen und einzeln auflisten): – Protokolle der öffentlichen und nicht öffentlichen Sitzungen des UA 15/2 „Nürburgring GmbH“ des Landtags Rheinland-Pfalz (insbesondere Sitzungen, die sich mit folgenden Themen befassten: „Stille Beteiligungen RIM“, „Absicherung dieser Stillen Beteiligungen durch das Land bzw. die ISB“, „Einbindung der MSR sowie der MediInvest in das Geschäftskonzept “, „Vertragskonstruktion des sog. Zukunftskonzepts“, „Spielbankabgabe im Zusammenhang mit dem Zukunftskonzept“, „Einbindung der ISB in das Nürburg - ring-Projekt“, „Verwendung von öffentlichen Geldern bei der Realisierung und dem Betrieb des Nürburgring-Projekts“, „Zusammenwirken der unterschiedlichen Organe der einzelnen Gesellschaften [insbesondere RIM, ISB, Nürburgring GmbH, MSR]“ etc.), – Protokolle der Plenarsitzungen des Landtags Rheinland-Pfalz, die sich laut Tagesordnung in der 15. bzw. in der 16. Wahlperiode mit dem Nürburgring-Projekt befasst haben, – Protokolle der Sitzungen des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr des Landtags Rheinland-Pfalz, die sich laut Tagesordnung in der 15. Wahlperiode mit dem Nürburg - ring-Projekt befasst haben, Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 25. Januar 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/720 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode – Protokolle der Sitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags RheinlandPfalz , die sich laut Tagesordnung in der 15. bzw. in der 16. Wahlperiode mit dem Nürburgring -Projekt befasst haben, – Protokolle der Sitzungen des Ausschusses für Inneres, Sport und Infrastruktur des Landtags Rheinland-Pfalz, die sich laut Tagesordnung in der 16. Wahlperiode mit dem Nürburgring -Projekt befasst haben, – Antworten der Landesregierung auf Kleine Anfragen von Abgeordneten des Landtags Rheinland-Pfalz in der 15. und 16. Wahlperiode, die sich auf die Konzeption, Umsetzung, Finanzierung und den Betrieb des Nürburgring-Projekts sowie die vertraglichen Grundlagen der unterschiedlichen Projektphasen beziehen, hier insbesondere die Antworten der Landesregierung in den Drucksachen: – 15/4799 „Finanzierung des 350-Millionen-Projektes am Nürburgring unter Berücksichtigung der EU-Beihilferichtlinien“, – 15/4894 „Wahrnehmung der Gesellschaftsrechte der Nürburgring GmbH gegenüber der Motorsport Resort Nürburgring GmbH (MSR)“, – 15/5304 „ISB/RIM – Finanzierung des Projekts ‚Nürburgring 2009‘“, – 15/5305 „Verwendung von Haushaltsmitteln am Nürburgring“, – 15/5306 „Rückbürgschaften des Landes im Zusammenhang mit der Finanzierung des Projekts ‚Nürburgring 2009‘“, – 15/5336 „Prüfung des Projekts Nürburgring durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)“, – 15/5337 „Prüfung der Rechtskonformität der Finanzierung des Zukunftskonzeptes Nürburgring“, – 15/5338 „Gesellschafterdarlehen des Landes an die Nürburgring GmbH“, – die gutachterliche Prüfung des Projekts „Nürburgring 2009“ durch den Landesrechnungshof Teil I vom 23. Juni 2010 (Drucksache 15/4741) auf Bitten des Landtags Rheinland -Pfalz, – die nicht öffentliche gutachterliche Äußerung II des Landesrechnungshofs zur Finanzierung des privaten Teils des Projekts „Nürburgring 2009“ auf Bitten des Landtags Rheinland -Pfalz (siehe Deckblatt und S. 2 der Drucksache 15/4741), – den nicht öffentlichen Prüfbericht des Landesrechnungshofs vom 26. Januar 2011 zur Betätigung des Landes bei der Cash-Settlement & Ticketing GmbH (siehe Pressemitteilung des Landesrechnungshofs vom 4. Februar 2011), – den öffentlichen Jahresbericht 2011 Teil II des Landesrechnungshofs (hier insbesondere die Ausführungen zum Liquiditätspool des Landes in Verbindung mit dem NürburgringProjekt sowie die Ausführungen zur Cash-Settlement & Ticketing GmbH), – die Gesellschafterverträge, Geschäftsordnungen, Satzungen, Geschäftsanweisungen und vergleichbaren rechtlichen Grundlagen der unterschiedlichen Gremien und Organe der Nürburgring GmbH, der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz GmbH (ISB), der Rheinland-Pfälzischen Gesellschaft für Immobilien und Projektmanagement mbH (RIM) (hier insbesondere des Budgetausschusses) und der Motorsport Resort Nürburg - ring GmbH (MSR)? 2. Für den Fall, dass die unter 1. genannten Protokolle, Unterlagen, Dokumente, Berichte, Drucksachen etc. der Europäischen Kommission zugeleitet wurden: Wann wurden diese der Europäischen Kommission jeweils zugeleitet (bitte einzeln auflisten)? 3. Für den Fall, dass die oben genannten Protokolle, Unterlagen, Dokumente, Berichte, Drucksachen etc. der Europäischen Kom mis sion nicht oder nur teilweise zugeleitet wurden: Warum nicht (bitte jeweils einzeln begründen)? 2 Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Große Anfrage namens der Landesregierung – Zuleitungsschreiben des Chefs der Staatskanzlei vom 22. Dezember 2011 – wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Europäische Kommission untersucht auf Beschwerden Dritter, die im Zusammenhang mit der Neustrukturierung des Nürburgrings erhoben wurden, ob Anhaltspunkte für Verstöße gegen vergabe- und beihilferechtliche Vorschriften gegeben sind. Beide Untersuchungen befinden sich aktuell noch in einem vorläufigen Verfahrensstadium. Die vorläufige Prüfung der Beihilferechtskonformität richtet sich nach dem Verfahren des Artikels 10 der Verordnung (EG) 659/1999 des Rates vom 22. März 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrages. Danach ist die Europäische Kommission verpflichtet, Untersuchungen aufzunehmen, wenn sie Informationen über angeblich rechts widrige Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/720 Beihilfen erhält. Sie ist hierzu ermächtigt, beim betreffenden Mitgliedstaat alle Unterlagen, Informationen und Angaben einzuholen , die sie für die Prüfung benötigt. Insoweit hat die Europäische Kommission im Rahmen ihrer vorläufigen Prüfung bislang eine Vielzahl von Fragen aufgeworfen und Unterlagen angefordert. Die Landesregierung hat die bisherigen Fragen der Europäischen Kommission mit inzwischen drei Stellungnahmen – jeweils fristgerecht – und im Zuge eines Gesprächs bei der Europäischen Kommission beantwortet sowie umfangreiche Unterlagen übermittelt. Darüber hinaus hat die Landesregierung der Europäischen Kommission unaufgefordert weitere Unterlagen zur Prüfung der Beihilferechtskonformität zur Verfügung gestellt, was insbesondere aus der letzten, umfangreichsten Stellungnahme der Landesregierung – die dem Ausschuss für Inneres, Sport und Infrastruktur des Landtags Rheinland-Pfalz bereits vorliegt – ersichtlich ist. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Große Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 bis 3: – Die Europäische Kommission hat bisher keine Unterlagen des Landtags Rheinland-Pfalz angefordert. Eine Ausnahme gilt für die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses UA 15/2 „Nürburgring“. Da der Ausschuss jedoch ohne Abschlussbericht endete , konnte dieser der Europäischen Kommission nicht übermittelt werden. Ungeachtet dessen wurden der Europäischen Kommission bisher folgende Unterlagen des Landtags Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt: – Das Sitzungsprotokoll zu TOP 5 des öffentlichen Teils der 34. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses vom 18. De- zember 2008 zur Einrichtung einer neuen Spielbank am Nürburgring. – Die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 15/5110 vom 3. November 2010 zu Veränderungen in den Betrei- ber-, Eigentums- und Gesellschaftsverhältnissen am Nürburgring. Das Sitzungsprotokoll wurde der Europäischen Kommission Ende September 2011 übermittelt. Die Antwort auf die Kleine Anfrage 15/5110 – die der Europäischen Kommission von einer Beschwerdeführerin zur Verfügung gestellt wurde – dürfte ihr bereits seit Ende Januar 2011 vorliegen. Inwieweit die Europäische Kommission darüber hinaus Zugriff auf die über den Parlamentsserver bzw. die Landtagsverwaltung öffentlich zugänglichen Parlamentsprotokolle, Ausschussprotokolle und Antworten der Landesregierung auf Kleine Anfragen genommen hat, ist der Landesregierung nicht bekannt. – Der Europäischen Kommission wurden bisher folgende Äußerungen des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz übermittelt: – Gutachterliche Äußerung gemäß § 88 Abs. 3 Landeshaushaltsordnung zur Finanzierung des Projekts „Nürburgring 2009“, Teil I, eigenfinanzierter Bereich, vom 15. Juni 2009. – Gutachterliche Äußerung gemäß § 88 Abs. 3 Landeshaushaltsordnung zur Finanzierung des Projekts „Nürburgring 2009“, Teil II, privat zu finanzierender Bereich, vom 15. Juni 2009. – Prüfung der Beteiligung des Landes an der Cash Settlement & Ticketing GmbH (CST) vom 26. Januar 2011. – Jahresbericht 2011, Teil I und II. Die Äußerungen wurden der Europäischen Kommission im September 2011, die Berichte im November 2011 übermittelt. Inwieweit die Europäische Kommission darüber hinaus Zugriff auf öffentlich zugängliche Äußerungen des Rechnungshofs genommen hat, ist der Landesregierung nicht bekannt. – Gesellschafterverträge, Geschäftsordnungen, Satzungen, Geschäftsanweisungen und vergleichbare Grundlagen der unterschiedlichen Gremien und Organe der Nürburgring GmbH, der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz GmbH (ISB), der Rheinland-Pfälzischen Gesellschaft für Immobilien und Projektmanagement mbH (RIM) und der Motorsport Resort Nürburgring GmbH (MSR) wurden von der Europäischen Kommission bisher nicht angefordert. Sie wurden von der Landesregierung bisher auch nicht unaufgefordert vorgelegt, da nicht ersichtlich ist, welche Relevanz diese Unterlagen für die von der Euro - päischen Kommission untersuchten Fragestellungen haben sollten. Roger Lewentz Staatsminister 3