Drucksache 16/73 29. 06. 2011 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Christian Baldauf (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Stand des sechsstreifigen Ausbaus der A 61 zwischen Frankenthal und Hockenheim Die Kleine Anfrage 27 vom 7. Juni 2011 hat folgenden Wortlaut: Mit Drucksache 15/4458 hat die Landesregierung mitgeteilt, dass das Planfeststellungsverfahren im Jahr 2010 abgeschlossen werden soll. Ich frage deshalb die Landesregierung: 1. Wie weit sind die Planungen für den Ausbau der Autobahn A 61 zwischen Frankenthal und Hockenheim inzwischen gediehen? 2. Bis wann ist nach Einschätzung der Landesregierung mit dem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens für die verschiedenen Abschnitte zu rechnen? 3. Welche Kosten wurden bisher für das Planungsverfahren aufgewendet? 4. In welchen Zeiträumen ist nach Einschätzung der Landesregierung mit Bau und Fertigstellung des Ausbaus in den verschiede- nen Abschnitten zu rechnen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 28. Juni 2011 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1, 2 und 4: Die Detailplanung für den Abschnitt A des sechsstreifigen Ausbaus der A 61 (Autobahnkreuz Frankenthal bis Autobahnkreuz Mutterstadt ) ist abgeschlossen und vom Bundesverkehrsministerium genehmigt. Die Planfeststellungsunterlagen sind erstellt, sodass voraussichtlich noch in diesem Jahr die Planfeststellung eingeleitet werden kann. Der Abschnitt B (Autobahnkreuz Mutterstadt bis zur Landesgrenze Rheinland-Pfalz/Baden-Württemberg [Rheinbrücke]) befindet sich im Planfeststellungsverfahren. Aufgrund verschiedener Einwände und Forderungen im laufenden Planfeststellungsverfahren wurden ergänzende Untersuchungen und Berechnungen erforderlich, die derzeit erstellt werden. Die Planung des Abschnittes C (Landesgrenze Rheinland-Pfalz/Baden-Württemberg bis Autobahndreieck Hockenheim) obliegt der Straßenverwaltung des Landes Baden-Württemberg. Der sechsspurige Ausbau der A 61 in den Abschnitten A und B ist abhängig von der Erlangung des Baurechts und danach von der notwendigen Bereitstellung der Finanzierungsmittel durch den Bund. Vor diesem Hintergrund können zu einem Baubeginn oder zu Bauzeiten derzeit noch keine Aussagen getroffen werden. Zu Frage 3: Die Planungsunterlagen wurden im Wesentlichen von den regionalen Dienststellen des Landesbetriebs Mobilität (LBM) erstellt. Es sind bislang nur geringe Kosten durch externe Auftragsvergabe entstanden. Die durch internen Planungsaufwand entstandenen Kosten werden auf ca. 1,1 Mio. € geschätzt. Insgesamt ist von Planungskosten in Höhe von ca. 1,3 Mio. € auszugehen. Roger Lewentz Staatsminister Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. Juli 2011 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode