Drucksache 16/730 23. 12. 2011 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Thomas Günther (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Borreliosefälle im Landkreis Alzey-Worms Die Kleine Anfrage 486 vom 7. Dezember 2011 hat folgenden Wortlaut: Seit Juli 2011 wurde die Meldepflicht für die Zeckenerkrankung Borreliose eingeführt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Meldungen von Borreliosefällen wurden bis dato für den Landkreis Alzey-Worms an die zentrale Meldestelle beim Landesuntersuchungsamt (LUA) gemeldet? 2. Wie viele Fälle bezogen sich auf das Krankheitsbild der sogenannten Wanderröte (Erythema migrans)? 3. Wie verteilen sich die prozentualen Anteile auf Alter und Geschlecht der Betroffenen? 4. Wie viele Erkrankungen bezogen sich auf Neuroborreliosen und Lyme-Arthritis? 5. Mit welchen Maßnahmen oder gesetzlichen Regelungen will die Landesregierung künftig den an Neuroborreliose oder Lyme- Arthritis Erkrankten helfen, ihren Lebensalltag mit der Krankheit zu bewältigen? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 21. Dezember 2011 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Seit Inkrafttreten der Meldepflicht für Borreliose am 30. Juni 2011 wurden dem Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Alzey-Worms 33 Borreliosefälle von der dortigen Ärzteschaft gemeldet und an die zentrale Meldestelle beim Landesuntersuchungsamt weitergeleitet (Stichtag 14. Dezember 2011). Zu 2.: Bis zum 14. Dezember 2011 wurden dem Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Alzey-Worms 30 Fälle eines Erythema migrans gemeldet . Zu 3.: In zwei Fällen wurde bei der Meldung kein Geschlecht angegeben. Es ergeben sich bisher keine signifikanten Unterschiede an den Erkrankungszahlen zwischen den Geschlechtern. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 17. Januar 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/730 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die im Einzelnen vorhandenen Daten der gemeldeten Borreliosefälle zur Alters- und Geschlechtsverteilung sind in der nachstehen - den Tabelle dargestellt. Erythema migrans im Landkreis Alzey-Worms Geschlecht Alter männlich weiblich keine Angabe Insgesamt Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % 0 bis 9 1 6,3 2 16,7 0 0,0 3 10,0 10 bis 19 0 0,0 1 8,3 0 0,0 1 3,3 20 bis 29 2 12,5 1 8,3 0 0,0 3 10,0 30 bis 39 1 6,3 0 0,0 0 0,0 1 3,3 40 bis 49 3 18,8 0 0,0 1 50,0 4 13,3 50 bis 59 3 18,8 4 33,3 1 50,0 8 26,7 60 bis 69 3 18,8 2 16,7 0 0,0 5 16,7 70 + 2 12,5 2 16,7 0 0,0 4 13,3 keine Angabe 1 6,3 0 0,0 0 0,0 1 3,3 Insgesamt 16 100,0 12 100,0 2 100,0 30 100,0 Neuroborreliose im Landkreis Alzey-Worms Geschlecht Alter männlich weiblich Insgesamt Anzahl % Anzahl % Anzahl % 0 bis 9 0 0,0 0 0,0 0 0,0 10 bis 19 0 0,0 0 0,0 0 0,0 20 bis 29 0 0,0 0 0,0 0 0,0 30 bis 39 0 0,0 0 0,0 0 0,0 40 bis 49 0 0,0 0 0,0 0 0,0 50 bis 59 0 0,0 0 0,0 0 0,0 60 bis 69 0 0,0 1 50,0 1 33,3 70 + 1 100,0 1 50,0 2 66,7 keine Angabe 0 0,0 0 0,0 0 0,0 Insgesamt 1 100,0 2 100,0 3 100,0 Zu 4.: Es wurden im Landkreis Alzey-Worms drei Fälle von Neuroborreliose und kein Fall von Lyme-Arthritis gemeldet. Zu 5.: Durch eine Lyme-Arthritis oder eine Neuroborreliose können Leistungseinschränkungen in der Funktionsfähigkeit der Gelenke oder im neurologischen Bereich auftreten. Auch andere infektiöse Erreger oder Autoimmun-Erkrankungen können vergleichbare Krankheitsbilder auslösen und den Lebensalltag krankheitsbedingt beeinträchtigen. In diesen Fällen greifen die Regelungen des vorhandenen sozialen Sicherungssystems, das gilt auch für die an Neuroborreliose oder Lyme-Arthritis Erkrankten. Die Folgen der genannten Krankheitsbilder können einzelfallbezogen Leistungsansprüche der Eingliederungshilfe auslösen und werden entsprechend dem Leistungsspektrum als Bedarf anerkannt. Außerdem kommen Leistungen bei Erwerbsminderung aus den Regelsicherungssystemen oder einer zusätzlichen Vorsorge in Frage. Malu Dreyer Staatsministerin