Drucksache 16/732 23. 12. 2011 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Thomas Günther (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Borreliosefälle in der VG Guntersblum Die Kleine Anfrage 488 vom 7. Dezember 2011 hat folgenden Wortlaut: Seit Juli 2011 wurde die Meldepflicht für die Zeckenerkrankung Borreliose eingeführt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Meldungen von Borreliosefällen wurden bis dato für die VG Guntersblum an die zentrale Meldestelle beim Lan- desuntersuchungsamt (LUA) gemeldet? 2. Wie viele Fälle bezogen sich auf das Krankheitsbild der sogenannten Wanderröte (Erythema migrans)? 3. Wie verteilen sich die prozentualen Anteile auf Alter und Geschlecht der Betroffenen? 4. Wie viele Erkrankungen bezogen sich auf Neuroborreliosen und Lyme-Arthiritis? 5. Mit welchen Maßnahmen oder gesetzlichen Regelungen will die Landesregierung künftig den an Neuroborreliose oder Lyme- Arthritis Erkrankten helfen, ihren Lebensalltag mit der Krankheit zu bewältigen? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 21. Dezember 2011 wie folgt beantwortet: Zu 1. bis 4.: Die Meldepflicht für die Zeckenerkrankung Borreliose betrifft die Ärztinnen und Ärzte, die ihre Tätigkeit in Rheinland-Pfalz ausüben . Sie haben alle von ihnen behandelten Fälle von akuter Borreliose an das für sie zuständige Gesundheitsamt der jeweiligen Kreisverwaltung zu melden. Die Gesundheitsämter der Kreisverwaltungen sind auch für die Meldungen der Ärzteschaft aus den kreisfreien Städten zuständig. Sie prüfen und verwerten die Daten auf kommunaler Ebene und leiten sie an das Landesunter - suchungsamt weiter. Dort stehen die Daten auf Landkreisebene und Ebene der kreisfreien Städte zur Auswertung zur Verfügung. Eine Auswertung auf Ebene der Verbandsgemeindeverwaltungen erfolgt dort nicht. Insofern stehen der Landesregierung die angefragten Daten nicht zur Verfügung. Die Verbandsgemeinde Guntersblum liegt im Landkreis Mainz-Bingen. Seit Inkrafttreten der Meldepflicht für Borreliose am 30. Juni 2011 wurden dem Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Mainz-Bingen 24 Borreliose-Fälle von der dortigen Ärzteschaft gemeldet und an die zentrale Meldestelle beim Landesuntersuchungsamt weitergeleitet (Stichtag 14. Dezember 2011). Keine der Meldungen bezog sich auf eine Neuroborreliose oder eine Lyme-Arthritis. Zu 5.: Durch eine Lyme-Arthritis oder eine Neuroborreliose können Leistungseinschränkungen in der Funktionsfähigkeit der Gelenke oder im neurologischen Bereich auftreten. Auch andere infektiöse Erreger oder Autoimmun-Erkrankungen können vergleichbare Krankheitsbilder auslösen und den Lebensalltag krankheitsbedingt beeinträchtigen. In diesen Fällen greifen die Regelungen des vorhandenen sozialen Sicherungssystems, das gilt auch für die an Neuroborreliose oder Lyme-Arthritis Erkrankten. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. Januar 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/732 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Folgen der genannten Krankheitsbilder können einzelfallbezogen Leistungsansprüche der Eingliederungshilfe auslösen und werden entsprechend dem Leistungsspektrum als Bedarf anerkannt. Außerdem kommen Leistungen bei Erwerbsminderung aus den Regelsicherungssystemen oder einer zusätzlichen Vorsorge in Frage. Malu Dreyer Staatsministerin