Drucksache 16/733 23. 12. 2011 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Adolf Kessel (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Situation in der augenärztlichen Notfallversorgung im Stadtgebiet von Worms Die Kleine Anfrage 492 vom 7. Dezember 2011 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Augenärzte praktizieren in Worms? 2. Wie war seither die augenärztliche Notfallversorgung in Worms geregelt? 3. Wie viele augenärztliche Notfallversorgungen wurden in den letzten fünf Jahren pro Jahr vorgenommen? 4. Wie viele dieser Notfälle mussten zur Behandlung in die Augenkliniken verwiesen werden? 5. Wie soll zukünftig die augenärztliche Notfallversorgung für die Wormser Bürgerinnen und Bürger gewährleistet werden? 6. Wie beurteilt die Landesregierung die seitherige, gegenwärtige und zukünftig vorgesehene Notfallversorgung gegenüber ande- ren vergleichbaren Städten und Regionen in Rheinland-Pfalz vor dem Hintergrund des Sicherstellungsauftrages der KV? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 21. Dezember 2011 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz sind in Worms derzeit acht Augenärztinnen und Augenärzte mit sieben Versorgungsaufträgen tätig (zwei Ärzte teilen sich einen Versorgungsauftrag im Rahmen des Job-Sharings). Zu 2.: Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz wird der augenärztliche Bereitschaftsdienst in Rheinhessen seit Januar 2008 in Kooperation mit der Universitätsaugenklinik Mainz organisiert. Die Regelung beruhe laut Kassenärztlicher Vereini - gung auf einem Antrag der Rheinhessischen Augenärzteschaft, dem der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Ende 2007 zugestimmt habe. Die Kosten für die Übernahme der Dienstbereitschaft durch die Universitätsaugenklinik würden von den niedergelassenen Augenärztinnen und Augenärzten der Region getragen. Zuvor sei der Bereitschaftsdienst im Rahmen kollegialer Vertretungsringe sichergestellt worden. Zu 3.: Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz ergeben sich für die in Worms tätigen Augenärztinnen und Augenärzte bei den EBM-Ziffern 01100, 01101 und 01102 insgesamt die in Tabelle 1 angeführten Abrechnungshäufigkeiten. Die Ziffern umfassen die unvorhergesehene ärztliche Inanspruchnahme wochentags zwischen 19:00 Uhr und 7:00 Uhr und ganztägig an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie die Inanspruchnahme im Rahmen einer Samstagssprechstunde. Die Kassenärztliche Vereini - gung weist darauf hin, dass operativ tätige Ärztinnen und Ärzte für ihre ambulant operierten Patientinnen und Patienten in Notfällen auch außerhalb der Sprechstundenzeiten zur Verfügung stehen müssen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 30. Januar 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/733 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Tabelle 1 Die Zahl der von der Augenklinik der Universitätsmedizin Mainz als ambulante Notfälle behandelten Patientinnen und Patienten aus dem Wormser Stadtbereich (Postleitzahlen 67547 bis 67551) im Auswertungszeitraum vom 1. Januar 2007 bis 15. Dezember 2011 ergibt sich aus Tabelle 2: Tabelle 2 Abends: Wochentags in den Zeiten von 16.00 Uhr bis 24.00 Uhr. Nachts: Wochentags in den Zeiten von 24.00 Uhr bis 07.00 Uhr. Sonstige Zeiten: Wochentags zu Sprechstundenzeiten, beinhaltet auch Feiertage. Wochenende: gesamter Samstag und Sonntag. Zu 4.: Hierzu liegen der Kassenärztlichen Vereinigung keine Daten vor. Auch die Universitätsmedizin verfügt über keine Daten, wie viele ihrer Patientinnen und Patienten sich selbst in der Ambulanz der Augenklinik Mainz vorgestellt haben und wie viele von einem niedergelassenen Augenarzt dorthin weiterverwiesen wurden, zum Beispiel weil eine Spezialuntersuchung oder operative Behandlung notwendig war, die der Augenarzt in seiner Praxis nicht durchführen konnte. Zu 5.: Der ärztliche Bereitschaftsdienst in Rheinland-Pfalz wird zurzeit von der Kassenärztlichen Vereinigung neu strukturiert und organisiert . Auch die Versorgungsstruktur für den augenärztlichen Bereitschaftsdienst wird in diesem Zusammenhang von der Kassen - ärztlichen Vereinigung ausgearbeitet und anschließend von ihr in Abstimmung mit den niedergelassenen Augenärztinnen und Augen ärzten umgesetzt. Zu 6.: Die Sicherstellung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung ist gemäß § 75 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz als Selbstverwaltungskörperschaft der Vertragsärzteschaft. Dieser Sicherstellungsauftrag umfasst auch die vertragsärztliche Versorgung während der sprechstundenfreien Zeiten der niedergelassenen Ärzte - schaft, den sogenannten „Bereitschaftsdienst“. Der Bereitschaftsdienst übernimmt nachts oder am Wochenende die Aufgaben der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte. Die Hilfe bei lebensbedrohlichen Notfällen oder schweren Unfällen ist dagegen Aufgabe des Rettungsdienstes, der unter der Telefonnummer 112 erreichbar ist. Bei der Ausgestaltung des vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes hat der Gesetzgeber der Kassenärztlichen Vereinigung einen großen Gestaltungsspielraum eingeräumt. Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz handelt dabei eigenverantwortlich. Die Landesregierung kann hier keine fachlichen Vorgaben machen. 2 Anzahl Fälle 2006 2007 2008 2009 2010 1. und 2. Quartal 2011 Nicht operativ tätige 315 367 304 180 114 23 Augenärzte Operativ tätige 255 133 137 134 183 122 Augenärzte Summe 570 500 441 314 297 145 Anzahl Fälle 2007 2008 2009 2010 2011 abends 6 10 15 10 3 nachts 2 3 1 1 2 sonstige Zeiten 4 4 4 3 5 Wochenende 16 30 30 29 20 Summe 28 47 50 43 30 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/733 Zusätzlich zum allgemeinärztlichen Bereitschaftsdienst hat die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz einen augenärztlichen Bereitschaftsdienst eingerichtet. Da der augenärztliche Bereitschaftsdienst von den Bürgerinnen und Bürgern in wesentlich geringerem Umfang als der allgemeinmedizinische Bereitschaftsdienst in Anspruch genommen wird, hat die Kassenärztliche Vereinigung hier deutlich größere Bereitschaftsdienstbezirke vorgesehen. Gewisse Fahrzeiten lassen sich daher nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung nicht überall vermeiden, unabhängig davon, ob der Bereitschaftsdienst durch die niedergelassene Augenärzteschaft oder durch Krankenhausambulanzen wahrgenommen wird. Die derzeitige Regelung zum augenärztlichen Bereitschaftsdienst in Rheinhessen wird von der großen Mehrheit der Augenärzteschaft in der Region getragen. Sowohl der Vorsitzende des Augenärztevereins Rheinhessen als auch der Landesvorsitzende des Berufsverbandes der Augenärzte haben sich ausdrücklich für die Beibehaltung der mit der Universitätsmedizin Mainz getroffenen Rege - lung ausgesprochen. Junge Ärztinnen und Ärzte sind immer weniger bereit, nachts und am Wochenende Bereitschaftsdienst zu leisten und ziehen bei der Niederlassung Regionen vor, in denen sich Beruf und Familie leichter vereinbaren lassen. Daher ist die Vereinbarung der rheinhessischen Augenärzteschaft mit der Universitätsmedizin ein wichtiges Element in der langfristigen Versorgungsplanung und Nachwuchssicherung . Das Angebot eines augenärztlichen Bereitschaftsdienstes durch die Universitätsmedizin hat den Vorteil, dass im Bedarfsfall eine augenärztliche Betreuung rund um die Uhr erreichbar ist, die im Gegensatz zu den meisten Praxen niedergelassener Ärztinnen und Ärzte auch für augenärztliche Eingriffe und spezielle Untersuchungs- und Behandlungsmethoden ausgestattet ist und darüber hinaus über den Hintergrunddienst und die technische Ausstattung eines Krankenhauses der Maximalversorgung verfügt. Malu Dreyer Staatsministerin 3