Drucksache 16/739 28. 12. 2011 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. Januar 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Wolfgang Reichel (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Folgewirkung der Schulstrukturreform für bestehende Real- und Hauptschulen in Mainz Die Kleine Anfrage 484 vom 6. Dezember 2011 hat folgenden Wortlaut: Im Rahmen der Schulstrukturreform aus dem Jahr 2008 bestand die Möglichkeit, aus Realschulen und Hauptschulen Realschulen plus zu bilden. In Mainz wurden deshalb sechs Realschulen plus gegründet, von denen nur vier die notwendigen Anmeldezahlen erhielten. Zudem wurde am Standort Mainz-Hechtsheim zum Schuljahr 2009/2010 eine IGS gegründet. Nach Schulgesetz sind alle Haupt- und Realschulen mit Ablauf des 31. Juli 2013 aufgehoben. Dies führt dazu, dass die Fritz-Straßmann-Realschule sowie die Hauptschulen Ludwig-Schwamb und Friedrich-Ebert für ein Jahr Realschule plus werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Warum hat die Landesregierung bei der damaligen Änderung des Schulgesetzes die verbleibenden Jahrgänge der jeweils aus - laufenden Schulen nicht hinreichend im Kontext mit dem Zeitplan zur Aufhebung der Schulen berücksichtigt? 2. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die Regelung der Umwandlung für ein Jahr Realschule plus insbesondere für die Schülerinnen und Schüler der jeweils letzten Schuljahrgänge unzumutbar ist? 3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, zum Beispiel durch eine Ausnahmeregelung, durch eine flexible Handhabung der Auslauffrist oder durch eine entsprechende Änderung des Schulgesetzes den Schülerinnen und Schülern den Abschluss an den jeweiligen Schulen zu ermöglichen, ohne dass die Schulform für das Abschlussjahr geändert wird? 4. Wie bewertet die Landesregierung insgesamt den Erfolg der Realschulen plus unter Berücksichtigung der geringen Nachfrage? 5. Welche weiteren Änderungen des Schulgesetzes beabsichtigt die Landesregierung? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 27. Dezember 2011 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Entsprechend den Regelungen in § 5 des Landesgesetzes zur Einführung der neuen Schulstruktur im Bereich der Sekundarstufe I (SchulstrukturEinfG) werden alle zum 1. August 2013 noch bestehenden Hauptschulen und Realschulen, die in der Klassenstufe 5 noch mindestens drei Klassen bilden können, als Realschulen plus geführt. Alle anderen Haupt- und Realschulen sind mit Ablauf des 31. Juli 2013 kraft Gesetzes aufgehoben. Die Fritz-Straßmann-Realschule wurde im Zuge der Neuerrichtung der Integrierten Gesamtschule Mainz-Hechtsheim durch Organi sationsverfügung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion bereits dergestalt aufgehoben, dass sie seit dem Schuljahr 2009/2010 keine Schülerinnen und Schüler in der Klassenstufe 5 mehr aufnimmt und derzeit als Realschule ausläuft. Auch die Ludwig -Schwamb-Hauptschule und die Friedrich-Ebert-Hauptschule nehmen seit dem Schuljahr 2010/2011 keine Schülerinnen und Schüler in der Klassenstufe 5 mehr auf und laufen als Hauptschulen aus. Deshalb greift bei diesen Schulen die o. g. Regelung der gesetzlichen Überführung in Realschulen plus gem. § 5 SchulstrukturEinfG nicht ein. Vielmehr muss die Schulbehörde entscheiden, welchen bereits bestehenden Realschulen plus die am 1. August 2013 noch bestehenden Klassen der Fritz-Straßmann-Realschule (Klassenstufe 10) und der beiden genannten Hauptschulen (Klassenstufe 9) zugeordnet werden. Drucksache 16/739 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Der Stadt Mainz als Schulträgerin liegt ein entsprechender Zuordnungsvorschlag der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion – Außenstelle Schulaufsicht Neustadt/Weinstraße vor. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Gemäß § 3 Abs. 3 SchulstrukturEinfG werden die Klassenstufen 6 bis 10 aufgehobener Haupt- und Realschulen ab dem Errichtungszeitpunkt von Realschulen plus als abschlussbezogene Klassen dieser Realschulen plus geführt. Damit sind die Belange dieser Schulen und deren Schülerinnen und Schüler ausreichend berücksichtigt. Zu den Fragen 2 und 3: Die Landesregierung teilt diese Auffassung nicht. Die in der Vorbemerkung geschilderte besondere Situation der drei genannten Schulen in Mainz ist Folge der Schulentwicklungsplanung der Stadt Mainz und der von der Stadt Mainz beantragten schulorganisatorischen Änderungen. Dessen ungeachtet bleiben die betroffenen Schülerinnen und Schüler auch im Schuljahr 2013/2014 in ihren derzeitigen Klassenverbänden und werden entsprechend ihren bisherigen Bildungsgängen unterrichtet. Sie sollen auch an den bisherigen Standorten verbleiben. Es ändert sich nur die organisatorische Anbindung an eine bereits bestehende Realschule plus. Änderungen des Schulstruktureinführungsgesetzes und Ausnahmeregelungen sind nicht geplant. Zu Frage 4: Die Realschulen plus konnten (auch im Zuge des weiteren Ausbaus dieser Schulart) im Schuljahr 2011/2012 gegenüber dem Schuljahr 2010/2011 einen Anstieg der Schülerzahlen von 6,0 % verzeichnen. Die Nachfrage nach Realschulen plus ist insgesamt betrachtet gut, was für die große Akzeptanz und den Erfolg dieser Schulart spricht. Zum Schuljahr 2011/2012 wechselten von insgesamt 36 360 Kindern aus der Grundschule 12 341 Kinder (33,9 %) in die Realschule plus, 6 124 Kinder (16,8 %) in die Integrierte Gesamtschule, 15 806 Kinder (43,5 %) in das Gymnasium und 2 089 Kinder (5,7 %) in noch bestehende Hauptschulen und Realschulen. Zu Frage 5: Änderungen des Schulgesetzes im Zusammenhang mit der Schulstruktur sind nicht geplant. Die Landesregierung beabsichtigt aber, einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Schulgesetzes vorzubereiten, der den gesetzlichen Rahmen für die Inklusion in Rheinland -Pfalz setzt. Zudem wird geprüft, wie die Beteiligungsmöglichkeiten für Schülerinnen, Schüler und Eltern gestärkt werden können . In Vertretung: Vera Reiß Staatssekretärin