Drucksache 16/74 29. 06. 2011 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Bußgelder aus Verstößen im Straßenverkehr an das Land Die Kleine Anfrage 28 vom 7. Juni 2011 hat folgenden Wortlaut: Aufgrund einer neuen Landesverordnung müssen ab 2012 die Landkreise auf die Einnahmen aus Bußgeldern aus Verstößen im Straßenverkehr verzichten. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche finanziellen Folgen hat dies konkret für die Landkreise? 2. Ist durch das Land im Rahmen des Konnexitätsprinzips ein finanzieller Ausgleich für die Landkreise aufgrund der Einnahme- verluste geplant? Wenn nein, warum nicht? 3. In welcher Höhe belaufen sich die zukünftigen Einnahmen aus Bußgeldern aus Verstößen im Straßenverkehr für das Land? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 27. Juni 2011 wie folgt beantwortet: Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei straßenverkehrsrechtlichen Zuwiderhandlungen in den Landkreisen soll am 1. Januar 2012 von den Kreisverwaltungen auf die Polizei übergehen. Der Zuständigkeitsübergang wird eine bisherige Durchbrechung des Grundsatzes, dass jeweils der Behörde, die eine Zuwiderhandlung festgestellt hat, auch die einhergehende Verfolgung und Ahndung einer Ordnungswidrigkeit obliegt, beseitigen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1.: Der Landkreistag Rheinland-Pfalz hat auf der Basis einer Umfrage die Einnahmen der Landkreise mit Ausnahme des Landkreises Südliche Weinstraße aus Buß- und Verwarnungsgeldern für das Haushaltsjahr 2009 mit 18 134 391,08 Euro und für das Haushaltsjahr 2010 mit 19 224 443,35 Euro angegeben. Nach Mitteilung des Landkreistages Rheinland-Pfalz sind den Landkreisen für die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten Personalkosten in Höhe von jährlich 4 223 272,93 Euro entstanden. Infolge des Übergangs der Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung straßenverkehrsrechtlicher Ordnungswidrigkeiten von den Kreisverwaltungen auf die Polizei werden die Buß- und Verwarnungsgelder künftig dem Land Rheinland-Pfalz zufließen. Zu 2.: Der Übergang der Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im straßenverkehrsrechtlichen Bereich von den Kreisverwaltungen auf die Polizei ist nicht konnexitätsrelevant. Gleichwohl besteht seitens des Landes die Bereitschaft, den Landkreisen einen finanziellen Ausgleich für Einnahmeausfälle durch die Zuständigkeitsverlagerung zu gewähren. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. Juli 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/74 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu 3.: Die Einnahmen, die das Land ab dem kommenden Jahr aus Buß- und Verwarnungsgeldern aufgrund von Verkehrsverstößen erzielen wird, lassen sich im Detail nicht quantifizieren, da die hierfür maßgeblichen Faktoren, etwa die Überwachungsintensität und die verkehrliche Entwicklung, nicht absehbar sind. Das Land hat im Haushaltsjahr 2010 Buß- und Verwarnungsgelder in Höhe von insgesamt 8 786 590,43 Euro vereinnahmt. Künftig werden dem Land in etwa dieser Betrag sowie die Buß- und Verwarnungsgelder in ungefährer Höhe der derzeitigen Einnahmen der Landkreise zufließen. Die Landkreise haben die Möglichkeit, eine Übertragung der Zuständigkeit für die innerörtliche Geschwindigkeitsüberwachung im Kreisgebiet zu beantragen. Sie können damit aktiv einen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit leisten. Die Rechtsgrundlage für eine solche Zuständigkeitsübertragung enthält § 7 Nr. 4 der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts. Den Landkreisen stehen die daraus resultierenden Buß- und Verwarnungsgelder zu. Roger Lewentz Staatsminister