Drucksache 16/741 28. 12. 2011 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Josef Rosenbauer (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Basaltabbau in Nauroth Die Kleine Anfrage 495 vom 9. Dezember 2011 hat folgenden Wortlaut: Wie jetzt bekannt wurde, wurden kurz vor der Wahl zwischen der Basalt AG und dem Land Rheinland-Pfalz – hierbei vertreten durch die Forstverwaltung – Verträge geschlossen, die in den Koalitionsverhandlungen von der SPD nicht benannt wurden. Es geht dabei um den Basaltabbau in der Region Nauberg in der Gemeinde Nauroth. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann wurde der Vertrag geschlossen? 2. Wer hat den Vertrag geschlossen? 3. Wurden im 1. Quartal dieses Jahres weitere Verträge des Landes von nachgeordneten Behörden – mit oder ohne Wissen der Landes regierung – geschlossen? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 21. Dezember 2011 wie folgt beantwortet: Das Raumordnungsverfahren zum Basaltabbau Nauberg wurde im Laufe des Jahres 2007 durchgeführt und fand mit dem raumordnerischen Entscheid der SGD Nord vom 25. Januar 2008 seinen Abschluss. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass das Vorhaben unter bestimmten Voraussetzungen den Erfordernissen der Raumordnung entspricht. Gemäß Umweltverträglichkeitsverordnung Bergbau (UVP-V Bergbau) fällt das Vorhaben unter die UVP-Pflicht. Für die Zulassung des Rahmenbetriebsplanes ist deshalb ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Ein dafür zunächst erforderlicher Scoping - termin hat im April 2008 stattgefunden. Die Basalt Actien Gesellschaft – Bergisch-Westerwälder-Hartsteinwerke (BWH) hat im Dezember 2009 dem Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) einen Antrag auf Zulassung eines obligatorischen Rahmenbetriebsplans vorgelegt. Im Dezember 2009 wurde seitens des LGB das Beteiligungsverfahren eingeleitet sowie die Offenlegung der Antragsunterlagen veranlasst. Nach Prüfung der Einwendungen und Stellungnahmen hat nach entsprechender Bekanntmachung der Erörterungstermin im Oktober 2010 stattgefunden. Die Antragstellerin hat die im Ergebnis des Erörterungstermins geforderten ergänzenden Planunterlagen vorgelegt, um die ursprüngliche Planung zu optimieren. Derzeit kann noch keine Aussage darüber getroffen werden, ob mit einem positiven Planfeststellungsbeschluss zu Gunsten der BWH gerechnet werden kann. Eine summarische Prüfung hat ergeben, dass derzeit nicht alle Zulassungsvoraussetzungen gegeben sind. Zudem liegen noch nicht alle abschließenden Stellungnahmen der fachlich zuständigen Behörden und Stellen vor, die bei der Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen zu beteiligen sind. Parallel zu diesem noch laufenden öffentlich-rechtlichen Verfahren wurden der Zentralstelle der Forstverwaltung (ZdF) vom Umweltministerium die fiskalischen Verhandlungen zum Abschluss eines Gestattungsvertrages mit der BWH übertragen. Die Verhandlungen wurden im Mai 2010 aufgenommen. Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Kleine Anfrage 495 des Abgeordneten Dr. Josef Rosenbauer (CDU) wie folgt: Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. Januar 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/741 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 1 und zu Frage 2: Mit Datum vom 24. März 2011 haben die Zentralstelle der Forstverwaltung, das Forstamt Hachenburg und die BWH einen Gestattungsvertrag über die Nutzung von forstfiskalischen Flächen für den Rohstoffabbau im Bereich des Naubergs unterzeichnet. Das Inkrafttreten des Gestattungsvertrages steht allerdings unter dem Vorbehalt der öffentlich-rechtlichen Genehmigung des Abbau -Vorhabens im vorgenannten bergrechtlichen Verfahren. Da das Genehmigungsverfahren noch andauert, ist der Gestattungsvertrag derzeit nicht in Kraft. Vorbemerkung zu Frage 3: Die Frage 3 wurde nach Rücksprache mit dem Fragesteller dahingehend spezifiziert, dass bei der Beantwortung nur Verträge zur Rohstoffgewinnung im 1. Quartal zu benennen sind. Zu Frage 3: Im 1. Quartal des Jahres 2011 wurden im nachgeordneten Bereich des Umweltministeriums keine weiteren Verträge zur Rohstoffgewinnung geschlossen. Ulrike Höfken Staatsministerin