Drucksache 16/750 29. 12. 2011 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. Januar 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Alexander Licht und Horst Gies (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Entwicklung im Pachtverhältnis der Nürburgring GmbH und der NAG (Richter/Lindner) Die Kleine Anfrage 485 vom 6. Dezember 2011 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Teile des Betreibervertrages am Nürburgring zwischen der Nürburgring GmbH und dem Pächter sind derzeit durch Kündigungen oder Teilschließungen betroffen? 2. Welche Drittverträge sind von Teilschließungen in welcher Form betroffen? 3. Wie viele Arbeitsplätze wurden per 30. Juni 2011 von der Nürburgring GmbH, von der Automotive GmbH und von durch wei- tere Pachtverträge gebundene Firmen am Nürburgring vorgehalten und wie ist deren Entwicklung? 4. Welche Aufgaben der Nürburgring GmbH wurden in welcher Zeit und mit welchem Auftrag seit Bestehen des Pachtvertrages von der Automotive GmbH wahrgenommen? 5. Welche Teile des Pachtvertrages zwischen der Nürburgring GmbH und der Automotive GmbH werden derzeit durch die Au- tomotive GmbH streitig gestellt? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat unter Berücksichtigung der Angaben der Nürburgring GmbH die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 29. Dezember 2011 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Es wird unterstellt, dass in der Fragestellung mit „Teile des Betreibervertrages“ nicht einzelne Regelungen des Betriebspachtver trages, sondern die in § 1 Abs. 1 beschriebenen Bereiche des Pachtobjektes gemeint sind, die an die Nürburgring Automotive GmbH (NAG) verpachtet wurden. Die NAG hat verlautbart, dass man zur Kostenreduzierung die bedarfsweise Öffnung von Boulevard, ring°werk, ring°racer, Arena, Eventcenter, Shops und Grüne Hölle beabsichtige. Zu Frage 2: Es wird unterstellt, dass in der Fragestellung mit „Drittverträge“ Verträge zwischen der NAG und sonstigen Dritten (nicht Land Rheinland-Pfalz, Nürburgring GmbH) gemeint sind. Der Abschluss, die Änderung und die Beendigung dieser Verträge ist aufgrund der Privatautonomie Sache der NAG. Bei bestimmten Verträgen sieht der Betriebspachtvertrag ein Zustimmungserfordernis des Verpächters vor; entsprechende Anfragen hat der Pächter bislang nicht an den Verpächter gerichtet. Zu Frage 3: Neben den beiden Geschäftsführern sind zum Stand 30. Juni 2011 bei der Besitzgesellschaft Nürburgring GmbH neun Mitarbeiter tätig; hinzu kommen 21 Mitarbeiter, die dem Betriebsübergang auf die NAG widersprochen hatten. Sie sind Mitarbeiter der Nürburgring GmbH geblieben; ihre Arbeitskraft wurde im Wege des Direktionsrechts der NAG gegen entsprechende Kostenberechnung zur Verfügung gestellt. Die NAG hat der Nürburgring GmbH mitgeteilt, dass sie hiervon in 16 Fällen zum 1. Januar 2012 keinen Gebrauch mehr machen wird. Drucksache 16/750 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Über die von der NAG in der Presse genannten Zahlen hinaus liegen hier keine Erkenntnisse vor. Dies gilt auch für etwaige „durch weitere Pachtverträge gebundene Firmen am Nürburgring“. Zu Frage 4: Die NAG nimmt seit dem 1. Mai 2010 die Aufgaben der Betriebsgesellschaft nach Maßgabe des Betriebspachtvertrages wahr, die Nürburgring GmbH die Aufgaben der Besitzgesellschaft. In Bezug auf die Formel 1 führt die NAG derzeit Sondierungsgespräche. Zu Frage 5: Über einzelne Regelungen des Betriebspachtvertrages bestehen zwischen den Parteien unterschiedliche Auffassungen. Diese sind Gegenstand von Gesprächen. Ich bin zu gegebener Zeit gerne bereit, im Innenausschuss – gegebenenfalls in vertraulicher Sitzung – hierüber zu berichten. In Vertretung: Jürgen Häfner Staatssekretär