Drucksache 16/752 29. 12. 2011 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. Januar 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Susanne Ganster (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Auswirkungen des Etats des BMVBS auf den vierspurigen B 10-Ausbau Die Kleine Anfrage 516 vom 12. Dezember 2011 hat folgenden Wortlaut: Der Deutsche Bundestag hat den Etat des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bewilligt. Der Bundesverkehrsminister hat zusätzliche Mittel in Höhe von mehrjährig eine Milliarde Euro für den Ausbau der Verkehrswege zur Verfügung gestellt. Davon 600 Millionen für den Straßenbau, vorrangig für den Ausbau von Bundesfernstraßen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Auswirkungen haben die zusätzlichen Mittel auf den vierspurigen B 10-Ausbau? 2. Welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, um die zusätzlichen Mittel aus Berlin abzurufen und liegen diese Voraus- setzungen beim B 10-Ausbau vor? 3. Kann das Land Rheinland-Pfalz zusätzliche Mittel für den vierspurigen B 10-Ausbau abrufen? 4. Durch die geplante Mediation fehlt es derzeit vereinzelt an dem notwendigen Baurecht. Hindert dieses fehlende Baurecht den Abruf der Bundesmittel? 5. Mit welchen zusätzlichen Zuschüssen für den Straßenbau kann das Land Rheinland-Pfalz aufgrund der zusätzlichen Mittel des Bundes rechnen? 6. Ist es richtig, dass die weiteren Bauabschnitte des vierspurigen B 10-Ausbaus erst in den Bundeshaushalt eingestellt werden, wenn Baurecht geschaffen ist? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 28. Dezember 2011 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1, 2 und 3: Der Bund beabsichtigt, die zusätzlichen Mittel (eine Mrd. € für die Verkehrsträger Straße, Schiene und Wasserstraße) als „Infrastrukturbeschleunigungsprogramm “ umzusetzen. Welche Projekte in dieses Programm einbezogen werden, ist derzeit noch nicht festgelegt. Zu Frage 4: Für den zweiten Bauabschnitt Walmersbach – Hinterweidenthal, der Baurecht hat, fehlt derzeit noch eine Finanzierungszusage des Bundes. Dieser Abschnitt liegt außerhalb der in die Mediation einbezogenen Abschnitte der B 10. Zu Frage 5: Nach derzeitigem Kenntnisstand kann das Land mit circa 30 Mio. € aus dem Infrastrukturbeschleunigungsprogramm für den Straßenbau rechnen. Drucksache 16/752 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 6: Die Aufnahme von weiteren Abschnitten der B 10 in den Bundeshaushalt erfolgt erst dann, wenn für diese eine Finanzierungszusage durch den Bund vorliegt. Dafür ist auch das Baurecht eine Voraussetzung. In Vertretung: Jürgen Häfner Staatssekretär