Drucksache 16/758 30. 12. 2011 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. Januar 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Zweite Rheinbrücke bei Wörth Die Kleine Anfrage 503 vom 9. Dezember 2011 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Sieht die Landesregierung weiterhin die Notwendigkeit einer zweiten Rheinbrücke bei Wörth? 2. Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse der Gespräche mit der baden-württembergischen Landesregierung? 3. Wie beurteilt die Landesregierung die Haltung der federführenden baden-württember gischen Wirtschaftsstaatssekretärin Gisela Splett, wonach eine zweite Rheinbrücke nicht notwendig ist, weil die bestehende Brücke bei zwölf bis 16 Tagen Vollsperrung und neunmonatiger Halbseitensperrung saniert werden könnte? 4. Wie sieht die Planung der Landesregierung zu dem Vorgehen der Arbeitsgruppen der beiden Bundesländer zur Brücke aus? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 29. Dezember 2011 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Hierzu wird auf die Drucksache 16/29 und die Beantwortung der Kleinen Anfrage 463 verwiesen. Zu den Fragen 2, 3 und 4: Hierzu wird zunächst auf die Beantwortung der Kleinen Anfragen 434 (Drucksache 16/663), 463 (Drucksache 16/697) sowie 474 (Drucksache 16/722) verwiesen. Die bestehende Rheinbrücke weist nach heutigem Stand Ermüdungsschäden auf, die in Zukunft zu mehr Reparaturen und Instandsetzungen führen werden. Dies bestätigt eine Machbarkeitsstudie zu den Möglichkeiten einer Instandsetzung der bestehenden Rheinbrücke, die sich derzeit in der Abstimmung mit dem Bundesverkehrsministerium befindet. Verkehrsbehinderungen in erheblichem Ausmaß werden aufgrund der Erhaltungsarbeiten nicht zu vermeiden sein. Eine Sanierung kann nach den bisherigen Erkenntnissen nur mit einer engen Verkehrsführung für sechs bis neun Monate von vier Fahrspuren und zusätzlichen tageweisen Vollsperrungen (ca. zwölf einzelne Tage, eventuell nur an den Wochenenden) durchgeführt werden. In Vertretung: Jürgen Häfner Staatssekretär