Drucksache 16/759 30. 12. 2011 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. Januar 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Anke Beilstein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Zukunft der Kommunalfinanzen Die Kleine Anfrage 507 vom 9. Dezember 2011 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Teilt die Landesregierung die Kritik der kommunalen Spitzenverbände an der Novellie rung des Kommunalen Finanzaus- gleichsgesetzes? 2. Wie bewertet die Landesregierung die Erfolgsaussichten ihres Entschuldungsfonds angesichts der zusätzlichen massiven Belastung der Kommunen durch die Streichung von 20 Mio. Euro an Zuweisungen zur Entlastung beim Wohngeld? 3. Hält die Landesregierung die Aufstockung des sog. Stabilisierungsfonds auf 525 Mio. Euro angesichts von rund 6 Mrd. Euro an Liquiditätskrediten bei den Kommunen für sinnvoll? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 29. Dezember 2011 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die gestellten Fragen betreffen den Gesetzentwurf eines Landesgesetzes zur Änderung finanzausgleichsrechtlicher Vorschriften, der am 20. Dezember 2011 vom Ministerrat beschlossen worden ist. Zu Frage 1: Nein. Die Kritik bezog sich auf den Referentenentwurf und nicht auf den jetzt beschlossenen Gesetzentwurf der Landesregierung, der um weitere Regelungen zu Gunsten der kommunalen Gebietskörperschaften ergänzt worden ist. Hier ist insbesondere die Härte - ausgleichregelung zu nennen, durch die ein zu starker Einnahmerückgang bei den besonders betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften vermieden wird. Zu Frage 2: Zunächst sei darauf hingewiesen, dass die bislang bereitgestellten Mittel des Landes nach § 4 AGSGB II keine „Zuweisungen zur Entlastung beim Wohngeld“ waren, sondern zweckungebundene Zuweisungen. Außerdem gibt es keine Wohngeldleistungen der Kommunen, von denen diese zu entlasten wären, weil Wohngeld hälftig von Bund und Ländern getragen wird. Im Übrigen handelt es sich bei den angesprochenen Maßnahmen im Ergebnis nicht um die Streichung von Mitteln, sondern hinsichtlich der Einnahmen in den Kommunalhaushalten 2012/2013 um eine Umverteilung. Die Landesmittel nach § 4 AGSGB II werden durch eine Erhöhung der Investitionsschlüsselzuweisungen ersetzt. Diese Erhöhung erhält Gesetzesrang und unterliegt einem vom Stabilisierungsfonds garantierten jährlichen Aufwuchs – was bei den AGSGB II-Mitteln nicht der Fall war. Drucksache 16/759 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Mit den genannten Maßnahmen ist eher eine Verbesserung der Erfolgsaussichten des Kommunalen Entschuldungsfonds verbunden und nicht etwa eine Beeinträchtigung, weil sich die neue Verteilung an dem Finanzbedarf und an der Finanzkraft ausrichtet. Dadurch gelangen die Zusatzmittel, den Zielen des Entschuldungsfonds durchaus entsprechend, zu denjenigen kommunalen Gebietskörperschaften , die nach den anerkannten Maßstäben des Landesfinanzausgleichsgesetzes einen besonderen Ausgleichsbedarf vorweisen können. Die Mehrheit der kommunalen Sozialleistungsträger profitiert von dem Maßnahmenpaket durch Mehreinnahmen. Dort, wo die Reform tatsächlich zu nennenswerten Mindereinnahmen führen würde, hat die Landesregierung inzwischen über einen in den Gesetzentwurf eingefügten Härteausgleich dafür gesorgt, dass die Folgen deutlich abgefedert werden. Zu Frage 3: Die Frage unterstellt einen inhaltlichen Zusammenhang zwischen zwei eigenständigen finanzpolitischen Instrumenten, der so nicht gegeben ist. Der rheinland-pfälzische Stabilisierungsfonds gemäß § 5 a Abs. 2 LFAG ist ausdrücklich ein Instrument „zum Aufbau einer Finanz - reserve“. Dies geschieht gemäß dem vorliegenden Entwurf des Landeshaushalts 2012/2013 voraussichtlich bis zum Jahr 2013 in Höhe von rund 317 Mio. Euro und erreicht selbst innerhalb der Finanzplanungsperiode nicht den Maximalstand, den das bislang gewährte Verstetigungsdarlehen (687 Mio. Euro) betrug, als die Finanznot der rheinland-pfälzischen Kommunen am größten war. Die aufzu - bauende Finanzreserve wird für die nächste konjunkturelle Schwächephase bereitstehen – so wie es für ein Stabilisierungsinstrument notwendig und sinnvoll ist. Ein anderes, weil strukturelles Problem sind dagegen die hohen Bestände an Liquiditätskrediten. Darauf zugeschnitten ist das Instrument des Kommunalen Entschuldungsfonds, weil es in ganz erheblichem Umfang zusätzliche Mittel bereitstellt, und da es diese Entschuldungshilfen ursachenadäquat nur dann vergibt, wenn die teilnehmende Kommune eigene Konsolidierungsmaßnahmen zur nachhaltigen Entlastung ihres Haushalts beschließt und wirksam umsetzt. In Vertretung: Jürgen Häfner Staatssekretär