Drucksache 16/761 30. 12. 2011 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. Januar 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Josef Dötsch (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Breitbandversorgung Die Kleine Anfrage 496 vom 9. Dezember 2011 hat folgenden Wortlaut: Bei der Versorgung mit Breitbandanschlüssen gibt es verschiedene Initiativen seitens der Tele kommunikationsunternehmen, des Bundes und der Kommunen, bei denen ein Mix von Tech nologien zur Anwendung kommt. Ich frage die Landesregierung: 1. Welcher Bedarf nach Leistung und Reichweite wurde seitens der Landesregierung zur Breit bandversorgung mit LTE gegenüber der Bundesregierung im Rahmen der Versteigerung der Digitalen Dividende angemeldet? 2. Welcher Bedarf ist bislang aus welchen Gründen noch nicht gedeckt? 3. Welches Finanzvolumen beinhalten die bisherigen von Kommunen beantragten Maßnah men zur Breitbandversorgung, die bis- lang durch das Land abgelehnt wurden? 4. Mit welchen Landesprogrammen wird derzeit die Breitbandversorgung im ländlichen Raum in Rheinland-Pfalz gefördert? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 30. Dezember 2011 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Mit der rheinland-pfälzischen Breitband-Initiative konnten seit 2008 mehr als 250 Ortsgemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise mit rund 18 Mio. Euro gefördert werden. Diese setzen sich zusammen aus rund zwölf Mio. Euro GAK-Mitteln und sechs Mio. Euro aus dem Leerrohrprogramm im Rahmen des KP II. Darüber hinaus wurden 800 Markterkundungsverfahren und 300 Breitbandausschreibungen begleitet. Diese Strategie der Breitbandoptimierung wird die Landesregierung konsequent fortsetzen, denn schnelles Internet ist entscheidend für die ländliche Entwicklung von Rheinland-Pfalz, die Ansiedlung von klein- und mittelständischen Unternehmen, ebenso wie für die Gemeinden und die Attraktivität von Baugebieten, für die Entwicklung von E-Government und Telearbeit sowie auch für die privaten Verbraucherinnen und Verbraucher. Die im Koalitionsvertrag als Ziel formulierte flächendeckende Grundversorgung soll mit einem Technologiemix erfüllt werden. Dabei sollen kabelgebundene Lösungen, Funk und Satellit, aber auch LTE einander ergänzen. Als zentraler Ansprechpartner für Kommunen und Anbieter fungiert die IT-Zentralstelle im Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Landesregierung konnte – ebenso wenig wie alle anderen Länder – im Zuge der Frequenzversteigerung des 800 MHz-Bereiches keine besonderen Wünsche hinsichtlich der Reichweite und Leistungsfähigkeit der LTE-Technologie anmelden. Drucksache 16/761 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die von der Bundesnetzagentur verfügte Auflage für die Mobilfunkunternehmen, zunächst den ländlichen Raum mit Breitband - anschlüssen zu versorgen, war Bestandteil der unabhängigen Präsidentenkammerverfügung der Bundesnetzagentur. Für diese Verfügung wurde das Benehmen mit dem politisch besetzten Beirat der Behörde – in dem auch Rheinland-Pfalz vertreten ist – im Oktober 2009 getroffen. Inhaltlich wurde den Mobilfunkunternehmen auferlegt, zunächst 90 Prozent der Bevölkerung in den mit Breitband unterver sorgten ländlichen Regionen einen Anschluss mit einer Übertragungsrate von mindestens einem Megabit pro Sekunde zur Verfügung zu stellen. Da die Zielerreichung somit einen relativen Bevölkerungsanteil adressiert, erübrigt sich hier auch die Frage nach einer bestimmten technischen Übertragungsreichweite. Zu Frage 2: Der Bedarf bzw. die Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen mit einer Übertragungsrate von mindestens einem Megabit pro Sekunde war bis Mitte des Jahres für etwa zweieinhalb Prozent der Bevölkerung in Rheinland-Pfalz noch nicht gedeckt. Gleichwohl wurde die LTE-Ausbauauflage bereits im Oktober des Jahres für Rheinland-Pfalz erfüllt. Dies liegt darin begründet, dass zum einen der 90- und nicht 100-prozentige Ausbau verfügt wurde und sich zum anderen diese Auflage auch nicht nur auf LTE allein, sondern technikneutral auf alle Breitbandtechnologien bezogen hat. Um hier zu einer vollständigen Abdeckung zu kommen, wird das Breitbandförderprogramm für Rheinland-Pfalz in 2012 fortgesetzt und auch der LTE-Ausbau geht weiter. Schließlich waren von 330 genehmigten LTE-Basisstationen im Oktober 2011 erst gut 130 in Betrieb, sodass bereits hieran sehr leicht zu erkennen ist, dass der Ausbau noch voranschreitet. Zu Frage 3: Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es im Rahmen des GAK-Programms noch einige Anträge gibt, die wegen in 2011 bereits vollständig ausgeschöpfter Fördermittel derzeit noch auf eine Bewilligung warten. Tatsächlich wurden lediglich drei Anträge abgelehnt – davon zwei im Einvernehmen mit den Antragstellern wegen nicht mehr vorliegender Unterversorgung – sowie ein Zuwendungsbescheid widerrufen. Die Projektkosten für alle Anträge zusammen betrugen rund 262 600 Euro, was einen Zuschuss von etwa 236 300 Euro bedeutet hätte. Zu Frage 4: Seit 2008 erfolgt die Förderung der Breitbandversorgung nach der Verwaltungsvorschrift des Landes „Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume“ vom 9. Oktober 2008 in Verbindung mit den Fördergrundsätzen „Breitbandversorgung ländlicher Räume“ des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Ab Frühjahr 2012 soll zudem – vorbehaltlich der Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2012/2013 – über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz die Gewährung zinssubventionierter Darlehen an Kommunen und kommunale Gesellschaften zur Finan - zierung insbesondere von Hochgeschwindigkeitsnetzen ermöglicht werden. In Vertretung: Jürgen Häfner Staatssekretär