Drucksache 16/764 03. 01. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. Januar 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Marion Schneid (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Hafenentwicklung Ludwigshafen am Rhein Die Kleine Anfrage 523 vom 15. Dezember 2011 hat folgenden Wortlaut: Presseberichten ist zu entnehmen, dass die Hafenbetriebe Rheinland-Pfalz planen, den Kaiserwörthhafen umzunutzen und verstärkt Container-Verkehre zu bedienen. In diesem Zusammenhang sollen auch die Zufahrten neu geordnet bzw. gebaut werden. Grundsätzlich ist eine Stärkung des kombinierten Güterverkehrs bzw. die Nutzung der Wasserstraße zu begrüßen, vor Ort müssen aber frühzeitig umweltrelevante Auswirkungen geprüft und offen diskutiert werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Flächen sollen gegenüber dem aktuellen Zustand umgenutzt werden? 2. Entstehen weitere Krananlagen? 3. Wie verändern sich a) der Umschlag pro Jahr/pro Monat, b) der Anteil der Verkehrsträger am Umschlag (Wasser/Schiene/Straße), c) die Lkw-Zu- und -Abfahrten pro Tag und im Tagesverlauf (Tag/Nacht), d) die Zugbewegungen auf dem Hafengleis zwischen dem Bahnhof Mundenheim und dem Hafen (pro Tag und im Tagesverlauf)? 4. Welche Lärmschutzmaßnahmen an den Straßen (Kaiserwörthdamm, Auffahrt B 44) bzw. an der Gleistrasse (zwischen Bahnhof Mundenheim und Hafen) sind geplant? 5. Wann und wie wird der Lärmschutz an der westlichen Grundstücksgrenze (zum Kaiserwörthdamm) realisiert, der mit dem ersten Ausbau des Terminals geplant wurde? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 30. Dezember 2011 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das im Ludwigshafener Kaiserwörthhafen betriebene Containerterminal soll nach jetzigem Planungsstand zukünftig um eine Fläche von ca. 27 000 m², die derzeit als Lagerfläche genutzt wird, erweitert werden. Zu Frage 2: Der Umfang der erforderlichen baulichen Einrichtungen und Angaben zur technischen Ausstattung im Rahmen eines Ausbaus des Containerterminals können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden. Zu Frage 3: Konkrete Aussagen hinsichtlich der zu erwartenden Veränderungen bei der Umschlagsleistung, den Anteilen der Verkehrsträger am Güterverkehrsaufkommen sowie der Anzahl der Fahrzeug- und Zugbewegungen im Straßen- und Schienenverkehrsbereich sind beim jetzigen Projektstand noch nicht möglich. Drucksache 16/764 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Konkrete Aussagen zu etwaigen Lärmschutzmaßnahmen im Zuge von Straßenmaßnahmen sind erst nach Abschluss der Straßenplanungen möglich. Entsprechendes gilt für die Frage von Lärmschutzmaßnahmen im Zuge der Gleistrasse der Hafenbahn. Zu Frage 5: Die im Planfeststellungbeschluss für die Errichtung des Containerterminals vorgesehene Errichtung einer Lärmschutzwand ist in Abstimmung mit den Fachbehörden und der Stadt Ludwigshafen zurückgestellt worden, da im Zuge einer nachfolgenden gutachtlichen Überprüfung festgestellt wurde, dass mit dem Bau einer Lärmschutzwand hinsichtlich des Containerterminalbetriebes für die Anwohner im Bereich der Straße „Kaiserwörthdamm“ keine Lärmminderung erzielbar ist. In Vertretung: Jürgen Häfner Staatssekretär