Drucksache 16/767 05. 01. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 17. Januar 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Susanne Ganster (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Vorgestellter Entwurf des Investitionsrahmenplans des Bundes und Auswirkungen auf den vierspurigen B 10-Ausbau Die Kleine Anfrage 528 vom 16. Dezember 2011 hat folgenden Wortlaut: Der Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer hat den Entwurf des Investitionsrahmenplans (IRP) 2011 bis 2015 vorgestellt. Der vierspurige B 10-Ausbau von Hinterweidenthal nach Landau findet sich dort weder im Bereich C (Prioritäre Vorhaben), noch im Bereich D (weitere wichtige Vorhaben). Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Warum findet sich der vierspurige B 10-Ausbau von Hinterweidenthal nach Landau weder im Bereich C, noch im Bereich D des IRP wieder? 2. Haben fehlendes Baurecht für die Abschnitte Hinterweidenthal nach Landau und das Mediationsverfahren Auswirkungen auf die fehlende Einstellung in den IRP? 3. Welche Anmerkungen wird das Land Rheinland-Pfalz gegenüber dem Bundesverkehrsministerium aufgrund des jetzt vorge- stellten Entwurfes des IRP im Hinblick auf den vierspurigen B 10-Ausbau abgeben? 4. Liegen dem LBM Rheinland-Pfalz bereits fertige Pläne für die Bauabschnitte Hinterweidenthal nach Hauenstein vor? 5. Beinhaltet Mediation auch den B 10-Abschnitt Hinterweidenthal nach Hauenstein? 6. Wie gewährleistet das Land Rheinland-Pfalz die Berücksichtigung des vierspurigen B 10-Ausbaus von Hinterweidenthal nach Landau im Bundesverkehrswegeplan 2015 und bis spätestens wann muss Baurecht für diese Abschnitte geschaffen sein, um berücksichtigt zu werden? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 3. Januar 2012 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Der Investitionsrahmenplan für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes (IRP) 2011 bis 2015 steckt den Planungsrahmen für die Verkehrsinfrastrukturinvestitionen des Bundes im Zeitraum 2011 bis 2015 ab. Er ist kein Finanzierungsplan; der Bund hat die Länder bei der Erarbeitung des Investitionsrahmenplanes bislang nicht beteiligt. Welche Kriterien das Bundesverkehrsministerium bei der Aufnahme von einzelnen Vorhaben in den Investitionsrahmenplan zugrunde gelegt hat, ist der Landesregierung im Einzelnen daher nicht bekannt. Zu Frage 3: Die Prüfungen des Entwurfs des IRP sind noch nicht abgeschlossen. Die Landesregierung wird ihre Stellungnahme gegenüber dem Bundesverkehrsministerium Ende Januar 2012 abgeben. Zu Frage 4: In diesem dreistreifig ausgebauten Abschnitt liegen Pläne für einen weiteren Ausbau im Bereich der sogenannten Felswand westlich von Hauenstein vor. Drucksache 16/767 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 5: Der Koalitionsvertrag der Landesregierung sieht eine Wiederaufnahme des Mediationsverfahrens zum Ausbau der B 10 aus dem Jahr 2004 mit dem Ziel vor, zu klären, ob unter Berücksichtigung neuester Erkenntnisse und Entwicklungen im Bereich moderner Verkehrsleitsysteme zwischen Hauenstein und Landau ein verkehrssicherer dreistreifiger Ausbau oder ein vierstreifiger Ausbau bei deutlicher Verringerung des Straßenquerschnitts (von RQ 26 auf RQ 20) und damit des Flächenverbrauchs erfolgen soll. Zu Frage 6: Über die Aufnahme von Vorhaben des Bundesfernstraßenbaus wird auf der Grundlage einer Bedarfsermittlung und eines bundesweiten Bewertungsverfahrens vom Bund entschieden. Dabei können auch Maßnahmen aufgenommen werden, die noch nicht über Baurecht verfügen. Die Landesregierung wird ihre Anmeldung von Projekten zum Weiterbau der B 10 nach Durchführung des Mediationsverfahrens zeitgerecht vorneh men. Roger Lewentz Staatsminister