Drucksache 16/772 06. 01. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. Januar 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Sanierungsmaßnahmen Rheinbrücke 2012 Die Kleine Anfrage 527 vom 16. Dezember 2011 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Sanierungsmaßnahmen sind im Bereich der Rheinbrücke bei Wörth für das Jahr 2012 geplant? 2. Wann und mit welcher Dauer sollen die Arbeiten ausgeführt werden? 3. Wie viele Spuren werden dem Verkehr während der Maßnahmen in jede Richtung zur Verfügung stehen? 4. Wer ist für Planung und Durchführung verantwortlich? 5. Welche Kosten sind dafür geplant? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 5. Januar 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Im Jahr 2012 ist vorgesehen, die Fahrbahnübergangskonstruktionen sowohl am badischen als auch am rheinland-pfälzischen Wider - lager zu erneuern. Außerdem werden die Tragkabel einer Bauwerkshauptprüfung unterzogen und soweit erforderlich der Korrosionsanstrich erneuert. Zu Frage 2: In Abstimmung mit dem Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz ist vorgesehen, die Sanierungsarbeiten einschließlich der Tragseilprüfung im Zeitraum vom 4. Juni 2012 bis 1. Oktober 2012 durchzuführen. Zu Frage 3: Zur Durchführung der Maßnahme ist es erforderlich, jeweils eine Brückenhälfte während eines Zeitraums von zwei Monaten für den Verkehr zu sperren. Damit sollen während der gesamten viermonatigen Bauzeit je Fahrtrichtung zwei Fahrstreifen auf jeweils einer Brückenhälfte zur Verfügung stehen. Zu Frage 4: Verantwortlich für die Rheinbrücke Maxau ist das Regierungspräsidium Karlsruhe. Zu Frage 5: Die Kosten für die im Jahr 2012 an der Rheinbrücke Maxau durchzuführenden In stand setzungsarbeiten werden derzeit auf rund eine Million Euro geschätzt. Die erforderlichen Erhaltungsmittel werden vom Bund als Baulastträger den Ländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt. Die Aufteilung der Finanzierung ist durch ein Verwaltungsabkommen zwischen den Ländern bestimmt. Demnach trägt das Land Baden-Württemberg 47 Prozent der Kosten aus den vom Bund zugewiesenen Mitteln und das Land Rheinland-Pfalz 53 Prozent. Roger Lewentz Staatsminister