Drucksache 16/773 06. 01. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 17. Januar 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Hans-Josef Bracht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Schwerlastverkehr auf der Bahnstrecke im Mittelrheintal Die Kleine Anfrage 522 vom 15. Dezember 2011 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. An der Bahnstrecke im Mittelrheintal kommt es immer wieder nach schweren Unwettern und Regenfällen zu Erd- und Fels- rutschen, die den Schienenverkehr gefährden. Hält die Landesregierung die kurvige Mittelrheinstrecke auch in Zukunft für den schweren Güterverkehr für geeignet? 2. Wie beurteilt die Landesregierung die Empfehlung des Geologischen Landesamtes, eine Vorsorgerisikoabschätzung für Massenbewegungen im Mittelrheintal zu initiieren? 3. Wie bewertet die Landesregierung die Messungen im Mittelrheintal durch das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht , nach denen die Grenzwerte für Erschütterungseinwirkungen auf Menschen in Gebäuden in zwei Messungen deutlich überschritten wurden, und welche Schlüsse zieht sie daraus? 4. Warum sind bisher weitere Erschütterungsmessungen unterblieben? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 5. Januar 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Zur Vermeidung von Unfällen hat die DB AG in der jüngeren Vergangenheit im Be reich der Strecken am Rhein in großem Umfang Sanierungsmaßnahmen umgesetzt. Nach Auskunft der DB AG sind für die Folgejahre weitere Investitionen geplant. Die Bahnanlagen werden entsprechend dem technischen Regelwerk von der DB AG instand gehalten. Hierüber wacht das Eisenbahn-Bundes - amt als zuständige Aufsichts behörde. Die Steilhänge werden regelmäßig durch DB-Mitarbeiter und externe Experten inspiziert. In diesem Rahmen wurden an Schwerpunkten Befliegungen mittels Helikopter unter Beteiligung von Gutachtern und Fachbeauftragten veranlasst. Die untersuchten Bereiche wurden in Gefährdungsklassen unterteilt. Der Bauwerks zustand wird regelmäßig doku mentiert und die erforderlichen Instandsetzungs- oder Erneuerungsmaßnahmen werden festgelegt. Die Strecken im Mittelrheintal befinden sich nach Aussage der DB AG daher in einem technisch sicheren Zustand. Die Landesregierung hat die DB Netz AG gebeten, zu prüfen, ob durch ein automa tisches Beobachtungssystem, welches Hangbewegungen schon in einer Frühphase erfassen kann und Vorhersagen ermöglicht, nicht eine noch höhere Sicherheit geleistet werden könne. Die Landesregierung hält die Strecken im Mittelrheintal vor dem aufgezeigten Hintergrund auch in Zukunft für den Güterverkehr grundsätzlich für geeignet. Im Übrigen tritt die Landesregierung aus Kapazitäts- und Emissionsschutzgründen für den Bau einer alter nativen Güterzugstrecke ein, die allerdings eine längerfristige Realisierungsperspektive hat. Zu Frage 2: Die im Mittelrheintal auftretenden Massenbewegungen liegen weitestgehend in den natürlichen Verwitterungsprozessen in Verbindung mit Wetter- bzw. Klima-Einflüssen begründet. Ein kausaler Zusammenhang zwischen verkehrsbeding ten Erschüt terungen Drucksache 16/773 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode und Massenbewegungen am Mittelrhein ist nach Aussage des Landesamtes für Geologie und Bergbau weder zu beweisen, noch zu erwarten. So treten Hang rutschungen entlang von Seitentälern des Mittelrheins in ähnlicher Häufigkeit auf wie im Mittelrheintal selbst. Eine Vorsorgerisikoabschätzung für Massenbewegungen im Mittelrheintal, wie sie vom Geologischen Landesamt empfohlen wurde, ist eine Maßnahme der betrieblichen Gefahrenabwehr durch die DB Netz AG. Sie wird für die Einsatzplanungen der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes nicht benötigt. Zu Frage 3: Die der Landesregierung vorliegenden Messergebnisse zeigen, dass die nach allge mein geltenden Normen zulässigen Werte überschritten sind. Diese Werte sind gegenwärtig allerdings für Bahnstrecken gesetzlich nicht normiert. Das „10-Punkte Programm Leises Rheintal “ der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen vom 25. Februar 2010 fordert deshalb, neben dem Schutz vor Lärm auch den Schutz vor Erschütterungen zu verstärken. Dabei haben Rheinland-Pfalz und Hessen den Bund und die Bahn aufgefordert, „das technisch und betrieblich mögliche Potential zur Minderung von Lärm und Erschütterungen an der Strecke auszuschöpfen“ und „das Lärmsanierungsprogramm an Bestandsstrecken um den Erschütterungsschutz zu erweitern“. Zu Frage 4: Die Überwachung der bundeseigenen Schienenwege einschließlich des Schutzes vor Lärm und Erschütterungen ist eine gesetzliche Aufgabe des Eisenbahn-Bundes amtes. Die Messungen der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen sind deshalb eine „freiwillige“ Maßnahme . Um die vorliegenden Messergebnisse der Länder auf eine noch breitere Grundlage zu stellen, ist beabsichtigt, baldmöglichst weitere Messungen durchzuführen. Aus physikalischen Gründen ist es allerdings sinnvoll, dazu das Frühjahr abzuwarten. Roger Lewentz Staatsminister