Drucksache 16/775 06. 01. 2012 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Horst Gies (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Entwicklung ehemalige Weinbauschule in Ahrweiler (SLVA) Die Kleine Anfrage 529 vom 16. Dezember 2011 hat folgenden Wortlaut: Die ehemalige Weinbauschule in Ahrweiler sollte ursprünglich bereits im Jahr 2007 privatisiert werden. Ein privater Investor hatte 2008 hierfür erste Planungen vorgestellt. Laut Medienberichten (vgl. Rhein-Zeitung vom 5. Januar 2011) wurde schließlich ein Modell entwickelt, bei dem die Zahlung des Kaufpreises an das Landesamt für Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) erst bei Rechtskraft des Bebauungsplanes fällig werden sollte. Vertragspartner soll ein in Bad Neuenahr ansässiger Geschäftsmann sein. Im Hinter - grund soll außerdem ein anonymer Investor stehen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Hat der Investor aus dem Jahr 2008, der auch im Jahr 2011 als solcher in verschiedenen, mit dem Thema befassten Gremien und in der Öffentlichkeit auftrat, zwischenzeitlich die vereinbarte Kaufsumme bezahlt oder beim LBB treuhänderisch hinterlegt? 2. Wenn ja, wann wurde(n) welche Summe(n) bezahlt bzw. hinterlegt? 3. Sind Besitz, Nutzen und Lasten bereits an den privaten Investor oder einen anderen neuen Eigentümer übergegangen? 4. Wer ist nach Kenntnis der Landesregierung für die Unterhaltung der Gebäude und somit auch für die Räum- und Streupflicht in den Wintermonaten verantwortlich? 5. Falls es noch nicht zu abschließenden Vertragsunterzeichnungen gekommen ist: Beabsichtigt das Land eine Neuausschreibung des Objektes? 6. Wenn ja: Wann und in welcher Form soll diese erfolgen? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 5. Januar 2012 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Der Kaufpreis wurde mit Wertstellung 7. April 2010 treuhänderisch an den Landesbetrieb LBB gezahlt. Zu Frage 3: Besitz, Nutzen und Lasten gehen mit Wirkung ab dem Tag der Kaufpreiszahlung auf den Käufer über. Die Fälligkeit der Kaufpreiszahlung ist jedoch vom Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Ehemalige Weinbauschule“ sowie einer rechtskräftig erteilten Baugenehmigung für das beabsichtigte Bauvorhaben abhängig. Diese Voraussetzungen sind noch nicht eingetreten, sodass ein Übergang noch nicht erfolgt ist. Zu Frage 4: Da Besitz, Nutzen und Lasten noch nicht übergegangen sind, obliegt dem Land Rheinland-Pfalz weiterhin die Verkehrssicherungspflicht einschließlich der Räum- und Streupflicht in den Wintermonaten. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 17. Januar 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/775 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 5: Der Kaufvertrag wurde unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass der Bebau ungsplan „Ehemalige Weinbauschule“ in Kraft getreten und die vom Käufer auf seine Kosten in nerhalb von sechs Monaten zu beantragende Baugenehmigung rechtskräftig erteilt ist. Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler befindet sich derzeit im Planaufstellungsverfahren. Sollten die Vertragsbedingungen nicht eintreten, wird über eine Neuausschreibung zu entscheiden sein. Zu Frage 6: Eine Neuausschreibung erfolgt grundsätzlich im üblichen öffentlichen Bieterverfahren. In Vertretung: Dr. Salvatore Barbaro Staatssekretär