Drucksache 16/790 12. 01. 2012 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Andreas Hartenfels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Fischereischeintourismus ins Saarland I Die Kleine Anfrage 533 vom 19. Dezember 2011 hat folgenden Wortlaut: Vertreter der Fischereiverbände, die Vorbereitungslehrgänge zur staatlichen Fischereiprüfung anbieten, beklagen insbesondere im grenznahen Bereich zum Saarland eine Abwanderung von Fischereischeinbewerbern ins Saarland. Als Ursache wird die Änderung der Landesfischereiordnung angesehen, die das Ausbildungsmonopol für Vorbereitungslehrgänge aufgehoben hat. Dazu frage ich die Landesregierung: 1. Wie sind die Vorgaben und wie ist die Praxis für Vorbereitungslehrgänge zur Fischereiprüfung in Rheinland-Pfalz und – soweit der Landesregierung bekannt – im Saarland (Stundenumfang, Zeitdauer der Lehrgänge, Anbieter, Inhalte, Kosten)? 2. Wie sind die Vorgaben und wie ist die Praxis der staatlichen Fischereiprüfung in Rheinland-Pfalz und – soweit der Landesregie- rung bekannt – im Saarland (Dauer, Inhalte, Anzahl der Fragen in der Prüfung und Anzahl der möglichen Fragen, aus denen die Fragen der Prüfung ausgewählt werden)? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 11. Januar 2012 wie folgt beantwortet: Die dritte Landesverordnung zur Änderung der Landesfischereiordnung vom 6. Juli 2010 diente der Umsetzung der EU-Dienstleis - tungsrichtlinie. Im Einklang mit den Vorgaben der Richtlinie war auch die Anpassung der Regelungen über Vorbereitungslehrgänge für die Fischerprüfung erforderlich, die unter Beteiligung der rheinland-pfälzischen Fischereiverbände erfolgt ist. Das Ministerium ist mit den Fischereiverbänden weiterhin in Gesprächen. Zu Frage 1: Der Stundenumfang eines von den rheinland-pfälzischen Fischereiverbänden in Rheinland-Pfalz angebotenen Lehrgangs beträgt zurzeit mindestens 42 Stunden. Im Saarland ist der Stundenumfang nicht vorgegeben, er beträgt in der Praxis meist 20 Stunden. Die gesamte Lehrgangsdauer ist in beiden Ländern nicht geregelt. Nach derzeitigem Kenntnisstand werden Kurse in Rheinland-Pfalz von den drei Freizeitfischereiverbänden und im Saarland vom Fischereiverband Saar und der Jagdschule Linslerhof angeboten. Die Lehrgänge erstrecken sich jeweils über alle Prüfungsgebiete und schließen in Rheinland-Pfalz eine praktische Einweisung in den Gebrauch der Fanggeräte und die Behandlung gefangener Fische ein. Das von den Fischereiverbänden erhobene Lehrgangsentgelt beträgt in Rheinland-Pfalz für Erwachsene 120 €, im Saarland (einschließlich der Prüfungsgebühr) 100 €. Zu Frage 2: Die Fischereiprüfungen dauern in beiden Bundesländern zwei Stunden und orientieren sich an den in § 6 Abs. 2 Landesfischereiordnung Rheinland-Pfalz bzw. in § 32 Abs. 1 Saarländisches Fischereigesetz aufgeführten Prüfungsgebieten. In Rheinland-Pfalz werden 50 aus 1 000, im Saarland 60 aus 480 möglichen schriftlichen Prüfungsfragen gestellt. Ulrike Höfken Staatsministerin Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. Januar 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode