Drucksache 16/791 12. 01. 2012 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Andreas Hartenfels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Fischereischeintourismus ins Saarland II Die Kleine Anfrage 534 vom 19. Dezember 2011 hat folgenden Wortlaut: Vertreter der Fischereiverbände, die Vorbereitungslehrgänge zur staatlichen Fischereiprüfung anbieten, beklagen insbesondere im grenznahen Bereich zum Saarland eine Abwanderung von Fischereischeinbewerbern ins Saarland. Als Ursache wird die Änderung der Landesfischereiordnung angesehen, die das Ausbildungsmonopol für Vorbereitungslehrgänge aufgehoben hat. Dazu frage ich die Landesregierung: 1. Worin sieht die Landesregierung die Vorteile eines mindestens 35-stündigen Vorbereitungslehrgangs bei der Vermittlung von Fachwissen, wie er in der Landesfischereiordnung vorgeschrieben ist? 2. Ist der Landesregierung bekannt, ob die saarländische Fischereiprüfung von der rheinland-pfälzischen Praxis in Inhalt und Ziel- richtung abweicht? 3. Ist der Landesregierung bekannt, ob die im Saarland abgelegte staatliche Fischereiprüfung in allen anderen Bundesländern da- hingehend anerkannt wird, dass, wenn Bürger des eigenen Landes im Saarland Vorbereitungskurs und Prüfung ablegen, im eigenen Land einen Fischereischein ausgestellt bekommen? Wenn ja, in welchen nicht und mit welchen Begründungen? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 11. Januar 2012 wie folgt beantwortet: Die dritte Landesverordnung zur Änderung der Landesfischereiordnung vom 6. Juli 2010 diente der Umsetzung der EU-Dienstleis - tungsrichtlinie. Im Einklang mit den Vorgaben der Richtlinie war auch die Anpassung der Regelungen über Vorbereitungslehrgänge für die Fischerprüfung erforderlich, die unter Beteiligung der rheinland-pfälzischen Fischereiverbände erfolgt ist. Das Ministerium ist mit den Fischereiverbänden weiterhin in Gesprächen. Zu Frage 1: Eine 35-stündige Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang in Rheinland-Pfalz als Zulassungsvoraussetzung für die rheinland-pfälzische Fischerprüfung vermittelt in der Regel das gesamte theoretische und praktische Fachwissen für die rheinland-pfälzische Fischerprüfung . Dies ermöglicht es auch, die Fischerprüfung auf schriftliche Prüfungsfragen zu beschränken. Zu Frage 2: Die saarländische Fischerprüfung ist mit der rheinland-pfälzischen vergleichbar. Sie weicht in Inhalt und Zielrichtung nicht wesentlich von der rheinland-pfälzischen Fischerprüfung ab. Zu Frage 3: Nein. Was Rheinland-Pfalz betrifft wird nach der Gesetzeslage (vgl. § 2 Abs. 2 Landesfischereiordnung) ein Fischereischein ohne Prüfung im eigenen Land regelmäßig nur dann ausgestellt, wenn zusätzlich ein saarländischer Fischereischein vorgelegt werden kann oder die Fischerei in Rheinland-Pfalz nachweislich mindestens sechs Monate rechtmäßig ausgeübt wurde. Ulrike Höfken Staatsministerin Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. Januar 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode