Drucksache 16/792 12. 01. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. Januar 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Christian Baldauf (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Maßnahmen des Landesbetriebs Mobilität Die Kleine Anfrage 538 vom 20. Dezember 2011 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Kilometer umfasst das Straßennetz von Rheinland-Pfalz? 2. Wie hat sich nach Kenntnis der Landesregierung das Volumen des Straßenbauprogramms in Bayern und Hessen entwickelt? 3. Wie viele Mitarbeiter sollen in den nächsten Jahren beim LBM abgebaut werden? 4. Werden auch zukünftig vorsorgliche Planungen für Bundesfernstraßen durch den LBM für die Anmeldung zum Bundesfern- straßenplan durchgeführt und wenn ja, im gleichen Umfang wie bisher? 5. Wie hoch ist der Investitionsstau zur Sanierung und zum Ausbau des Landesstraßennetzes, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Straßen und Angabe des Umfangs der Maßnahmen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 11. Januar 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Zum Stichtag 1. Januar 2011 umfasste das klassifizierte Landesstraßennetz in Rheinland-Pfalz 875 km Bundesautobahnen, 2 947 km Bundesstraßen, 7 225 km Landesstraßen und 7 367 km Kreisstraßen (Betriebsstreckenlängen). Eine Fortschreibung der Betriebsstreckenlängen zum 1. Januar 2012 liegt noch nicht vor. Zu Frage 2: Über die Entwicklung von Straßenausbauprogrammen anderer Bundesländer liegen der Landesregierung keine aktuellen Informationen vor. Zu Frage 3: Bezüglich des beim LBM in den nächsten Jahren vorgesehenen Personalabbaus wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage 371 des Abgeordneten Lammert (CDU) betreffend „Ankündigung der Landesregierung, im Innenressort 1 000 Stellen bis 2016 abzubauen“ (Drucksache 16/549 vom 10. November 2011) verwiesen. Zu Frage 4: Welche Planungen für den Bau von Bundesfernstraßen im Rahmen des derzeitigen Bedarfsplans durchgeführt werden können, hängt von der Einstufung der Maßnahmen in diesem Plan ab. Der LBM führt darüber hinaus derzeit vorbereitende Untersuchungen als Grundlage für die Anmeldung von Vorhaben für einen neuen Bundesverkehrswegeplan 2015 durch. Drucksache 16/792 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 5: Der Zustand des Landesstraßennetzes wird periodisch messtechnisch erfasst. Ausge hend von den hier insgesamt erhobenen Daten und unter Annahme qualitativer Ziele kann der Investitionsbedarf im Landesstraßennetz jeweils überschlägig ermittelt werden. Aufgrund der Ergebnisse der in 2002 durchgeführten Straßenzustandserfassung wurde im Jahr 2003 der investive Nachholbedarf für das gesamte Landesstraßennetz (Ingenieurbauwerke mit Zustandsnote ab 3,0; Fahrbahnen mit Gesamtwert ab 4,5) auf insgesamt rund 230 Mio. € (Kostenstand 1. Januar 2002) geschätzt. Da der Zustand des Straßennetzes nicht statisch ist, sondern durch verschiedene Faktoren (z. B. Inanspruchnahme, Witterungsbedin - gungen, umgesetzte Baumaßnahmen) laufenden Veränderungen unterworfen ist, liegt eine aktuelle, belastbare, auf einzelne Straßen und Maßnahmen heruntergebrochene Darstellung zum derzeit bestehenden investiven Nachholbedarf nicht vor. Die nächste Straßenzustandserfassung soll im Jahr 2012 erfolgen. Auf der Grundlage der dann erhobenen Zustandsdaten werden nähere Aussagen zur Entwicklung des investiven Nachholbedarfs möglich sein. Roger Lewentz Staatsminister