Drucksache 16/801 13. 01. 2012 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Hedi Thelen (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Untersuchungs- und Sicherungsmaßnahmen in den Lavakellern unter Mendig Die Kleine Anfrage 539 vom 22. Dezember 2011 hat folgenden Wortlaut: Nach den ersten Einschätzungen des Landesamtes für Geologie und Bergbau, LGB, wurde mit Gesamtkosten für Untersuchungen und Sicherungsmaßnahmen in den Hohlräumen unter Mendig in Höhe von ca. 790 000 Euro gerechnet (Brief des Wirtschafts - ministers vom 21. März 2011 an mich). Zur Unterstützung der Kommune ermöglichte die Landesregierung dem LGB die Durchführung eines Pilotprojekts zur Entwicklung von Methoden zur Untersuchung und zur Klärung von Zusammenhängen der die Standsicherheit des Hohlraumsystems beeinflussenden Faktoren. Dieses Projekt konzentrierte sich auf besonders auffällige Hohlräume . Etwa 10 % der Fläche unter Niedermendig wurden geotechnisch untersucht. In einer Informationsveranstaltung am 21. Dezember 2011 stellte der LGB die gewonnenen Erkenntnisse vor. Hiernach besteht aus Sicht der Experten dringender weiterer Untersuchungs- und Überwachungsbedarf, weil akut und hoch gefährdete Einsturzbereiche festgestellt wurden und die Ausdehnung des Altbergbaus offensichtlich weit über die bekannten Hohlräume hinausreicht. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Teilt die Landesregierung die Auffassung der Experten des LGB, dass die im Rahmen des Pilotprojekts festgestellten Risiken ei- ne unmittelbare Fortsetzung der Untersuchungen und Überwachungen zwingend erfordern? 2. Steht die Landesregierung auch in Zukunft zu der Zusage, die Wirtschaftsminister Hendrik Hering in seinem Schreiben vom 25. Oktober 2010 an mich formulierte: „Gegenwärtig prüfen wir verschiedene Möglichkeiten für eine nicht nur kurzfristige Unter stützung, die die dringende Beseitigung von Gefahren, aber auch die weitere fachliche Betreuung der durch den historischen, untertägigen Bergbau geprägten Region des Grubenfeldes Mayen/Mendig gewährleistet.“? 3. Teilt die Landesregierung die Kalkulation des LGB, wonach für eine verantwortliche weitere Untersuchung der Hohlräume unter Mendig p. a. zusätzliche Mittel in Höhe von mindestens 280 000 Euro (ohne Ansätze für eine Sanierung) erforderlich sind? 4. Wieso sieht die Landesregierung im bisherigen Entwurf des Haushalts im Einzelplan des Wirtschaftsministeriums, im Kapitel des Landesamtes für Geologie und Bergbau, zwar die neue Haushaltsstelle 08 03 541 03 mit der Bezeichnung „Aufträge an Dritte zur Aufnahme und Abschätzung von Georisiken durch Altbergbau“ vor, ohne jedoch diesem Titel auch nur einen Euro zuzuweisen ? 5. Wie stellt sich die Landesregierung den künftigen Umgang mit der Situation in Mendig vor? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 13. Januar 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Landesregierung teilt die Auffassung des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB), dass die Unter - suchungen der unterirdischen Hohlräume unter Niedermendig auf Basis der Ergebnisse des Pilotprojekts fortgesetzt werden sollten. Zu Frage 2: Die Landesregierung steht weiterhin zu dieser Aussage. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. Januar 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/801 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Der durch das LGB im Ergebnis des Pilotprojekts genannte finanzielle Aufwand zur Weiterführung der empfohlenen Unter - suchungen erscheint plausibel. Zu Frage 4: Zum Zeitpunkt der Kabinettsentscheidung über die Regierungsvorlage des Haushaltsentwurfs waren sowohl die Höhe als auch der Zeitpunkt des Mittelbedarfs noch nicht bekannt. Vorsorglich wurde ein Leertitel veranschlagt. Zu Frage 5: Die Ergebnisse des Pilotprojekts zeigen, dass die begonnenen Untersuchungen auf alle Gebiete in Niedermendig zu erweitern sind. Bereits ermittelte Gefahrenbereiche sollten dabei weiterhin unter Kontrolle bleiben. Neben den bereits bekannten Hohlräumen sind auch die bisher nur vermuteten und nicht zugänglichen Bereiche einzubeziehen. Die gewonnenen Erfahrungen sollten zur Sicher stellung eines effizienten Vorgehens jeweils schrittweise in die Weiterführung der Untersuchungen einfließen. Weitere erforderlich werdende Maßnahmen, z. B. bei Feststellung einer sehr hohen bis akuten Gefährdung, sind im Einzelfall zu entscheiden. Das Landesamt für Geologie und Bergbau wird das Verfahren weiterhin fachlich unterstützen. Eveline Lemke Staatsministerin