Drucksache 16/812 17. 01. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. Januar 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bernhard Henter (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Personenbesetzte Service-Punkte bzw. Reisezentren der Deutschen Bahn II Die Kleine Anfrage 546 vom 27. Dezember 2011 hat folgenden Wortlaut: Mit meiner Kleinen Anfrage 472 vom 28. November 2011 (Drucksache 16/708) hatte ich die derzeitige und zukünftige Situation hinsichtlich der Einrichtung von personenbesetzten Service-Punkten bzw. Reisezentren der Deutschen Bahn, insbesondere in den Bahnhöfen Saarburg und Konz hinterfragt. In ihrer Beantwortung vom 15. Dezember 2011 wurden zwar einige Fragen beantwortet , während andere Fragen nicht bzw. ausweichend beantwortet wurden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Aus welchen konkreten Gründen soll erst ab Fahrplanwechsel 2014 ein Reisezentrum in Saarburg vorhanden sein und nicht be- reits früher (bitte Begründung)? 2. Welche Kriterien waren konkret dafür ausschlaggebend, dass in Konz kein Reisezentrum vorgesehen ist (bitte detaillierte Grün- de)? 3. In der Sitzung des Innenausschusses am 29. September 2011 legte Innenminister Lewenz dar, der große Verkehrsvertrag sei im Jahr 2008 abgeschlossen worden. Wurde dieser Verkehrsvertrag zwischen der Deutschen Bahn und dem Land Rheinland-Pfalz oder der Deutschen Bahn und dem Schienenverkehrsverbund SPNV abgeschlossen und wer konkret hatte hier die Vertragsverhandlungen geführt (bitte detaillierte Angaben)? 4. Wenn der Innenminister in der vorgenannten Sitzung des Innenausschusses weiter berichtet hatte, „die Landesregierung habe frühzeitig darauf hingearbeitet, dass in allen neueren Verkehrsverträgen Regelungen dazu enthalten seien, an welchen Stationen Reisezentren vorhanden seien sollten“, stellt sich die Frage, warum dann die Landesregierung nicht darauf hingearbeitet hat, dass in Konz als der zweitgrößten Stadt im ehem. Regierungsbezirk Trier ein entsprechendes Reisezentrum eingerichtet wurde bzw. wird (bitte konkrete Gründe)? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 14. Januar 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Ausweitung von Serviceeinrichtungen kann – wie andere Qualitätsaspekte auch – zu vertretbaren Kosten nur im Zusammenhang mit der Ausschreibung und Vergabe von Verkehrsleistungen und damit mit dem Beginn eines neuen Verkehrsvertrages erfolgen . Deshalb ist es nicht möglich, in Saarburg vor 2014 ein Kundenzentrum einzurichten. Zu Frage 2: Wie bereits in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 472 (Drucksache 16/708) dargestellt, richtet sich die Auswahl der Stationen, an denen personenbedienter Verkauf vorgegeben wird, nach den bisherigen Umsätzen in den einzelnen Ticketsegmenten , der Größe des Ortes und gegebenenfalls einer touristischen Bedeutung oder anderer Besonderheiten, die ein verstärktes Vertriebsaufkommen erwarten lassen. Angesichts der für die Finanzierung von SPNV-Leistungen und von Serviceangeboten nur begrenzt zur Verfügung stehenden Regionalisierungsmitteln sind bei zusätzlichen Verbesserungen jeweils auch Wirtschaftlichkeitsaspekte zu beachten. Deshalb ist in Konz kein Reisezentrum vorgesehen. Drucksache 16/812 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: In der Sitzung des Innenausschusses wurde darüber berichtet, dass die den Vertrieb betreffende Zusatzvereinbarung zum großen Verkehrsvertrag im Jahr 2008 zwischen dem damaligen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, der Deutschen Bahn und den SPNV-Zweckverbänden abgeschlossen wurde. Der Verkehrsvertrag selbst wurde im Jahr 2003 zwischen den zuständigen Mitarbeitern der Deutschen Bahn, der SPNV-Zweckverbände und des damaligen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr , Landwirtschaft und Weinbau verhandelt. Zu Frage 4: Wie dargestellt verfolgt die Landesregierung das Ziel, im Rahmen wettbewerblicher Verfahren trotz der von der Bundesregierung nur begrenzt zur Verfügung gestellten Regionalisierungsmittel Verbesserungen bei der Ausstattung mit Serviceeinrichtungen zu erreichen . Dazu wird der noch bis 2014 bestehende große Verkehrsvertrag mit der DB AG stufenweise in den Wettbewerb überführt, wobei auch Verbesserungen im Servicebereich aufgrund von günstigen Wettbewerbsergebnissen erreicht werden sollen. Im Rahmen der Erarbeitung der genannten Zusatzvereinbarung aus dem Jahr 2008 bestanden allerdings noch keine wirtschaftlich darstellbaren Möglichkeiten, das Angebot auszuweiten. Es galt bei gegenläufigen Bestrebungen der Deutschen Bahn AG zu erreichen, den damals gegebenen Bestand an Serviceeinrichtungen verbindlich zu sichern. Roger Lewentz Staatsminister