Drucksache 16/813 17. 01. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. Januar 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Änderung des Landesstraßengesetzes Die Kleine Anfrage 544 vom 23. Dezember 2011 hat folgenden Wortlaut: Laut Landesregierung wird ein Referentenentwurf zur Änderung des Landesstraßengesetzes auf den Weg gebracht und rechtlich geprüft (Drucksache 16/69). Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wann ist mit der Änderung des Landesstraßengesetzes in Bezug auf die Planfeststellung für selbstständige Radwege zu rechnen? 2. Welche angeblichen rechtlichen Schwierigkeiten stehen der Gesetzesänderung noch im Wege? 3. Welche Maßnahmen prüft die Landesregierung derzeit, um eine Durchgängigkeit des Lahntal-Rad- und Wanderweges im Ab- schnitt zwischen Laurenburg und Geilnau unmittelbar an der Lahn entlang zu realisieren? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 14. Januar 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die angestrebte Änderung des Landesstraßengesetzes soll nach derzeitigem Stand im ersten Halbjahr 2012 in die Ressortabstimmung gehen. Zu Frage 2: Das Vorhaben, für selbstständige überörtlich bedeutsame Geh- und Radwege die Möglichkeit der Planfeststellung zu eröffnen, wirft eine Reihe von Fragen unter anderem hinsichtlich der Baulastträgerschaft für solche Radwege auf, die zu erheblichen Konsequenzen für das Gesamtgefüge des Landesstraßengesetzes führen können. Außerdem können sich finanzielle Auswirkungen auch mit Blick auf das bestehende Radwegenetz ergeben. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, verschiedene Lösungsansätze sorgfältig zu prüfen. Zu Frage 3: Die Umweltverträglichkeit einer Trassenführung unmittelbar an der Lahn (Leinpfad-Variante) ist im Rahmen der Radwegeplanung bereits umfassend geprüft worden. Danach ist diese Variante mit erheblich größeren Eingriffen bezüglich der Schutzziele des FFHGebietes „Lahnhänge“ beziehungsweise des Naturschutzgebietes „Gabelstein-Hölloch“ verbunden als die in der Planfeststellung verfolgte „Zweibrückenvariante“. Die unmittelbar an der Lahn verlaufende Trassenführung dürfte daher mit Blick auf die naturschutz - rechtlichen Anforderungen mit einem größeren Klagerisiko verbunden sein. Roger Lewentz Staatsminister