Drucksache 16/820 18. 01. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 31. Januar 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Julia Klöckner, Hans-Josef Bracht und Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Ausweitung des Fährbetriebs am Mittelrhein Die Kleine Anfrage 555 vom 6. Januar 2012 hat folgenden Wortlaut: In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Ausweitung des Fährbetriebs am Mittelrhein“ (Drucksache 16/765) hat die Landesregierung mitgeteilt, dass die mit einem ausgeweiteten Fährbetrieb verbundene Kostenkalkulation derzeit noch geprüft werde. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wann wird die Landesregierung die Kostenkalkulation abgeschlossen haben und in der Lage sein, diese dem Landtag vorzu legen? 2. In welchem Umfang sind ggf. die Landkreise an diesen Kosten zu beteiligen? 3. Welche EU-rechtlichen Vorschriften sind bei der Ausweitung des Fährbetriebs am Mittelrhein zu beachten? 4. Plant die Landesregierung, die zur Fähre in St. Goar/St. Goarshausen benachbarten Fährbetriebe in eine Neukonzeption der Fährverbindungen einzubinden? Wenn ja, in welcher Form? 5. Wie wird der künftige Fährbetrieb am Mittelrhein – basierend auf den Aussagen im Koalitionvertrag – insgesamt ausgestaltet? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 16. Januar 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Prüfung der mit dem ausgeweiteten Fährbetrieb verbundenen Kostenkalkulation soll in den nächsten Wochen abgeschlossen werden. Zu Frage 2: Eine Kostenbeteiligung der Landkreise ist nicht vorgesehen. Die nicht durch Einnahmen gedeckten Kosten eines erweiterten Fährbetriebs werden durch das Land Rheinland-Pfalz getragen. Zu Frage 3: Im Rahmen der Beauftragung von zusätzlichen Fährleistungen sind die europäischen Vorgaben im Bereich des Beihilfe- und Vergaberechts zu beachten. Zu Frage 4: Eine finanzielle Unterstützung einer probeweisen Ausweitung des Fährbetriebs im Oberen Mittelrheintal durch das Land Rheinland -Pfalz ist nach dem jetzigen Stand nur am Standort St. Goar – St. Goarshausen vorgesehen. Drucksache 16/820 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 5: Zur Gestaltung der Betriebszeiten einer probeweisen Ausweitung des Fährbetriebs am Standort St. Goar – St. Goarshausen wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 517 (Drucksache 16/765) verwiesen. Roger Lewentz Staatsminister