Drucksache 16/828 19. 01. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 31. Januar 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Umgehung Miehlen – Marienfels L 335 Die Kleine Anfrage 545 vom 23. Dezember 2011 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der aktuelle Planungsstand für die Umgehungsstraße Miehlen – Marienfels L 335? 2. Wann ist mit dem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens zu rechnen? 3. Ist damit zu rechnen, dass das Projekt in das Landesstraßenbauprogramm 2014/2015 aufgenommen wird? 4. Werden im Zuge der Umgehung Miehlen – Marienfels Landesstraßen bzw. Kreisstraßen abgestuft? Wenn ja, welche und warum? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 18. Januar 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) hat der Planfeststellungsbehörde mit Schreiben vom 15. Dezember 2011 die Mustermappe zur Prüfung zugesandt. Zu Frage 2: Aufgrund des derzeitigen Sachstandes können noch keine Aussagen zum Abschluss des Planfeststellungsverfahrens getroffen werden. Zu Frage 3: Sofern die baurechtlichen Voraussetzungen rechtzeitig geschaffen werden können, wird über eine Mittelbereitstellung im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplans des Landes für 2014/2015 durch den Haushaltsgesetzgeber zu entscheiden sein. Zu Frage 4: Im Zusammenhang mit dem Bau der Umgehung ist eine Neuordnung der Straßennetzstruktur erforderlich. Hierbei sind beim derzeitigen Stand auch Abstufungen einzelner Landes- und Kreisstraßenabschnitte vorgesehen: Abstufung der K 74 Ehr – Marienfels zur Gemeindestraße oder zum Wirtschaftsweg Der Streckenzug entspricht nicht mehr der Funktion einer Kreisstraße. Die Abstufung wurde im Übrigen vom Landesrechungshof gefordert. Abstufung der K 14 Marienfels – Berg zur Gemeindestraße Die Ortsgemeinde Berg ist ausreichend durch die K 75 und die weiterführende K 14 an das weitere überörtliche Straßennetz angebunden . Weiterhin fehlt es in diesem Fall an der Notwendigkeit, den Ort mittels einer Kreisstraße mit dem weiterführenden überörtlichen Straßennetz zu verbinden, weil eine überörtliche Straße an der Ortslage in geringer Entfernung als Ortsumgehung vorbeiführt . Drucksache 16/828 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Abstufung der L 335 im Bereich Marienfels zur Gemeindestraße Die heutige Ortsdurchfahrt wird durch den Bau einer Ortsumgehung ihre Verkehrsbedeutung als Landesstraße 335 verlieren. Abstufung der L 335 im Bereich Marienfels zur K 12 Um den Netzanschluss der K 12 aus Richtung Geisig zu gewährleisten, wird eine Teilstrecke der heutigen L 335 zur K 12 abgestuft. Abstufung der L 335 und L 323 im Bereich der Ortsgemeinde Miehlen zur Gemeindestraße Die heutige L 335 wird ihre Verkehrsbedeutung als Landesstraße durch den Bau der Umgehung verlieren. Die L 323 wird ebenso ihre Verkehrsbedeutung als Landesstraße verlieren und wird zur Gemeindestraße abgestuft und teilweise eingezogen. Roger Lewentz Staatsminister