Drucksache 16/834 26. 01. 2012 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Alexander Licht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Beschwerde der neuen Dorint GmbH gegen Vergabepraxis am Nürburgring Die Kleine Anfrage 577 vom 19. Januar 2012 hat folgenden Wortlaut: Laut einem Medienbericht (Spiegel vom 8. Januar 2012) hat die Dorint-Hotelgruppe gegen die Vergabe und die Geschäftspraxis am Nürburgring Beschwerde beim Bundeskartellamt eingereicht. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die in den Medienberichten zitierten Beschwerdeinhalte (Koppelgeschäfte, intransparente Ver- gabe des Betriebs, Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung etc.)? 2. Wie ist der Sachstand der Überprüfung des Projekts durch das Landeskartellamt? 3. Ist die Landesregierung auch vor dem Hintergrund dieser neuen Entwicklung sowie unter Einbezug der fachlichen Stellung - nahmen zum Vergaberecht der Anwaltskanzlei Redeker noch der Auffassung, dass sie alle vergaberechtlichen Vorgaben eingehalten hat? 4. Welche Teile der sich in der Auseinandersetzung befindenden Pachtverträge zwischen der Nürburgring GmbH und der NAG würden überhaupt bzw. grundsätzlich und im Speziellen durch ein erfolgreiches Beschwerdeverfahren tangiert? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 25. Januar 2012 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Die Dorint-Hotelkette hatte ihre Beschwerde mit Schreiben vom 4. Januar 2012 an das Bundeskartellamt gerichtet. Die zuständige Beschlussabteilung hat der Landeskartellbehörde mit Schreiben vom 20. Januar 2012 mitgeteilt, dass sie von der Einleitung eines Verfahrens absieht. Zu Frage 3: In der Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU – Drucksache 16/579 – zu den Fragen 5 bis 11 hat die Landesregierung zur vergaberechtlichen Bewertung Stellung genommen. Diese Bewertung hat sich seit der Beantwortung der vorgenannten Großen Anfrage im November 2011 nicht verändert. Zu Frage 4: Insoweit wären der Betriebspachtvertrag vom 25. März 2010, mit dem maßgeblich die Nürburgring GmbH diverse Betriebe am Nürburgring an die Nürburgring Automotive GmbH verpachtet hat, sowie der Konzessionsvertrag über die Organisation der Formel- 1-Rennveranstaltungen auf dem Nürburgring zwischen der Nürburgring GmbH und der Nürburgring Automotive GmbH vom 13. Dezember 2010 betroffen gewesen. Eveline Lemke Staatsministerin Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 31. Januar 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode