Drucksache 16/835 26. 01. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. Februar 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Susanne Ganster (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Zuschüsse Feuerwehrhäuser und Auswirkungen der Aufhebung der zweckgebundenen Verwendung der Feuerschutzsteuer Die Kleine Anfrage 548 vom 3. Januar 2012 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung bezuschusst die Erweiterung und den Neubau von Feuerwehrgerätehäusern. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie ist der Sachstand bei den beantragten Projekten zu Bau, Erweiterung oder Modernisierung von Feuerwehrgerätehäusern im Landkreis Südwestpfalz? 2. Wann erwartet die Landesregierung jeweils eine Entscheidung zu den Anträgen zu Bau, Erweiterung oder Modernisierung von Feuerwehrgerätehäusern im Landkreis Südwestpfalz? 3. Wie lange muss der kommunale Träger der Feuerwehr auf Auszahlung der jeweiligen Zuschüsse (nach Feuerschutzsteuer, Inves - titionsstock usw. getrennt) im Durchschnitt warten und wie ist diese verzögerte Auszahlung zu erklären und nach welchen Richtlinien und Kriterien werden diese Zuschüsse vergeben? 4. Wie hoch ist der Investitionsstau bei den Feuerwehren in Rheinland-Pfalz? 5. Wie hoch war das Aufkommen der Feuerschutzsteuer 2010 und wie viele dieser Mittel sind tatsächlich der Kommune und so- mit der Feuerwehr vor Ort als Zuschuss etc. zugeflossen? 6. Für was wurden die verbleibenden Mittel der Feuerschutzsteuer verwendet? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 25. Januar 2012 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Aus dem Landkreis Südwestpfalz liegen dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur und der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier folgende Anträge vor: – Antrag der Verbandsgemeinde Hauenstein auf Zuwendung zum Neubau eines Feuerwehrhauses in der Ortsgemeinde Hauenstein vom 2. November 2009. Mit Schreiben des damaligen Ministeriums des Innern und für Sport vom 29. Juni 2010 wurden der Verbandsgemeinde Hauenstein die zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 1 450 000 € mitgeteilt und dem beantragten vorzeitigen Baubeginn zugestimmt. Gleichzeitig wurde der Verbandsgemeinde mitgeteilt, dass mit der Bewilligung einer Zuwendung frühestens in den Jahren 2015/2016 zu rechnen ist. Der Zuschuss wird voraussichtlich 580 000 € betragen. – Antrag der Verbandsgemeinde Hauenstein auf Bewilligung einer Zuwendung für den Umbau und die Erweiterung des Feuerwehrhauses in der Ortsgemeinde Wilgartswiesen vom 25. Februar 2005. Mit Schreiben vom 13. Juli 2005 wurde einem vorzeitigen Baubeginn zugestimmt. Dabei wurden zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 62 400 € mitgeteilt und eine Zuwendung in Höhe von 20 800 € in Aussicht gestellt. Mit der Bewilligung einer Zuwendung ist voraussichtlich in den Jahren 2012/2013 zu rechnen. Drucksache 16/835 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode – Antrag der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land auf Bewilligung einer Zuwendung für den Umbau und die Erweiterung des Feuer - wehrhauses in der Ortsgemeinde Vinningen vom 26. Juli 2006. Mit Schreiben vom 10. März 2008 wurde einem vorzeitigen Baubeginn zustimmt. Dabei wurden zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 155 280 € mitgeteilt und eine Zuwendung in Höhe von 51 800 € in Aussicht gestellt. Mit der Bewilligung einer Zuwendung ist frühestens in den Jahren 2013/2014 zu rechnen. – Antrag der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land auf Bewilligung einer Zuwendung für den Umbau und die Erweiterung des Feuerwehrhauses in Großsteinhausen vom 28. September 2006. Mit Schreiben vom 4. April 2007 wurde einem vorzeitigen Baubeginn zugestimmt. Dabei wurden zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 51 100 € mitgeteilt und eine Zuwendung in Höhe von 17 000 € in Aussicht gestellt. Mit der Bewilligung einer Zuwendung ist frühestens in den Jahren 2013/2014 zu rechnen. – Antrag der Verbandsgemeinde Wallhalben auf Bewilligung einer Zuwendung für die Beschaffung einer Schlauchpflegeanlage im Feuerwehrhaus Wallhalben vom 8. Oktober 2008. Mit Schreiben vom 30. Oktober 2008 wurde einem vorzeitigen Beginn der Maßnahme zugestimmt. Dabei wurden zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 45 000 € mitgeteilt und eine Zuwendung in Höhe von 15 000 € in Aussicht gestellt. Mit der Bewilligung einer Zuwendung ist frühestens in den Jahren 2015/2016 zu rechnen. – Antrag der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen auf Bewilligung einer Zuwendung für den Umbau und die Erweiterung des Feuerwehrhauses in Höheischweiler vom 7. April 2010. Mit Schreiben vom 11. Juni 2010 wurde einem vorzeitigen Baubeginn zugestimmt. Dabei wurden zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 97 700 € mitgeteilt und eine Zuwendung in Höhe von 32 600 € in Aussicht gestellt. Mit der Bewilligung einer Zuwendung ist frühestens in den Jahren 2017/2018 zu rechnen. – Antrag des Landkreises Südwestpfalz auf Bewilligung einer Zuwendung für die Erneuerung der Atemschutzübungsanlage im Feuerwehrhaus Rodalben vom 18. März 2009. Mit Schreiben vom 15. Oktober 2009 wurde einem vorzeitigen Beginn der Maßnahme zugestimmt. Dabei wurden zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 117 000 € mitgeteilt und eine Zuwendung in Höhe von 39 000 € in Aussicht gestellt. Mit der Bewilligung einer Zuwendung ist frühestens in den Jahren 2016/2017 zu rechnen. – Antrag der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land auf Bewilligung einer Zuwendung für den Bau eines Feuerwehrhauses in Lemberg vom 10. März 2009. Mit Schreiben vom 10. März 2010 wurde einem vorzeitigen Baubeginn zugestimmt. Dabei wurden zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 1 278 400 € mitgeteilt und eine Zuwendung in Höhe von 426 200 € in Aussicht gestellt. Mit der Bewilligung einer Zuwendung ist frühestens in den Jahren 2016/2017 zu rechnen. – Antrag der Verbandsgemeinde Wallhalben auf Bewilligung einer Zuwendung für den Bau eines Feuerwehrhauses in Herschberg vom 30. November 2009. Mit Schreiben vom 26. Februar 2010 wurde einem vorzeitigen Baubeginn zugestimmt. Dabei wurden zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 198 000 € mitgeteilt und eine Zuwendung in Höhe von 66 000 € in Aussicht gestellt. Mit der Bewilligung einer Zuwendung ist frühestens in den Jahren 2016/2017 zu rechnen. – Antrag der Verbandsgemeinde Wallhalben auf Bewilligung einer Zuwendung für den Bau eines Feuerwehrhauses in Saalstadt vom 30. November 2009. Mit Schreiben vom 26. Februar 2010 wurde einem vorzeitigen Baubeginn zugestimmt. Dabei wurden zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 198 000 € mitgeteilt und eine Zuwendung in Höhe von 66 000 € in Aussicht gestellt. Mit der Bewilligung einer Zuwendung ist frühestens in den Jahren 2016/2017 zu rechnen. – Antrag der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben auf Bewilligung einer Zuwendung für den Bau eines Feuerwehrhauses in Hermersberg vom 21. Oktober 2011. Der Antrag ist unvollständig und kann daher noch nicht abschließend geprüft werden. Fehlende Unterlagen wurden bei der Kommune angefordert. Zu Frage 3: Bewilligungen erfolgen grundsätzlich in chronologischer Reihenfolge ihres Antragseingangs unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Unter Berücksichtigung der Förderbudgets der einzelnen Jahre beträgt derzeit die Wartezeit vom Antragseingang bis zur Bewilligung mindestens vier Jahre für Feuerwehrfahrzeuge und mindestens sechs Jahre für Feuerwehrhäuser. Ausgenommen hiervon sind Fälle der interkommunalen Zusammenarbeit, die zeitlich bevorzugt bedient werden (ca. ein bis 1,5 Jahre geringere Wartezeit). Zu Frage 4: Zum Stand 31. Dezember 2011 lagen dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur sowie der Aufsichts- und Dienstleis - tungsdirektion in Trier Anträge für kommunale Investitionen im Feuerwehrwesen mit einem Zuwendungsvolumen von rund 56,4 Mio. € vor. Zu Frage 5: Das Aufkommen der Feuerschutzsteuer im Jahr 2010 betrug 13 624 246 €. Die kommunalen Aufgabenträger erhielten aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer im Jahr 2010 Bewilligungsbescheide mit einem Gesamtvolumen von 7 543 000 €. 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/835 Zu Frage 6: Neben der finanziellen Förderung der Kommunen werden folgende Aufgaben im Feuerwehrwesen aus Mitteln der Feuerschutzsteuer finanziert oder gefördert: – Personalausgaben für Beamte und Beschäftigte des Landes bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), der Feuerwehr - und Katastrophenschutzschule (LFKS) und in den Brandschutzdienststellen der Landkreise, sofern die dortigen feuerwehrtechnischen Bediensteten noch Landesbeamte sind; – sächliche Verwaltungsausgaben, insbesondere für den Unterhalt der LFKS; – Investitionen des Landes, insbesondere bei der LFKS; – Förderung von Institutionen und Verbänden, insbesondere des Landesfeuerwehrverbandes Rheinland-Pfalz e. V. (LFV-RP e. V.) und der Jugendfeuerwehr Rheinland-Pfalz. Roger Lewentz Staatsminister 3